32 min

"Letzte Generation": "Wo Politik nach Strafrecht ruft, endet ein Diskurs‪"‬ Gerichtsreporter Morling im Kriminalgericht Moabit

    • Documentales

"Politische Antworten sind im politischen Raum zu finden, aber nicht im Strafrecht zu suchen!" Rechtsanwalt Stefan Conen

Er finde es besorgniserregend, dass man den § 129 StGB jetzt heraushole, um die „Letzte Generation“ fast exemplarisch zu labeln, sagt der renommierte Strafrechler und bereits im Rechtsausschuss des Bundestages und erst kürzlich im Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger gehörte Jurist im Interview mit Gerichtsreporter Morling.
"Man könnte sich umgekehrt ja auch fragen, warum im sogenannten „Abgasskandal“ beispielsweise meines Wissens noch niemand auf die Idee kam, Manager von Mercedes oder VW als „Kriminelle Vereinigung“ zu verdächtigen?" Beim "Dieselskandal" würden die Tatbestandsmerkmale jedenfalls genau auf die Voraussetzungen des § 129 passen, sagt der erfahrende Jurist, dessen Einschätzungen auch in Kommentaren zum Strafrecht aufgenommen wurden. Der Unterschied zwischen einigen Automanagern und Klimaaktivisten sei, dass sich die Mitarbeiter der Autokonzerne nicht darauf berufen könnten, ein verfassungskonformes Fernziel verfolgt zu haben, weil sie durch den mutmaßlichen Betrug die Umwelt ja nicht schützen wollten...
Wie durch Vorverurteilungen der Klimaaktivisten und ihrer Aktionen durch Politik und Medien die Demokratie Schaden nehmen und die unabhängige Justiz delegitimiert werden könnte, beschreibt der Strafverteidiger, der sowohl Industriemanager als auch sog. Clanangehörige in seiner 20-jährigen Karriere erfolgreich verteidigte. U.a. lehrt der Rechtsanwalt auch an der "Freien Universität Berlin".
Conens Credo: Im Strafprozess gehe es um individuelle Schuld. "Politische Antworten sind im politischen Raum zu finden, aber nicht im Strafrecht zu suchen!"

"Politische Antworten sind im politischen Raum zu finden, aber nicht im Strafrecht zu suchen!" Rechtsanwalt Stefan Conen

Er finde es besorgniserregend, dass man den § 129 StGB jetzt heraushole, um die „Letzte Generation“ fast exemplarisch zu labeln, sagt der renommierte Strafrechler und bereits im Rechtsausschuss des Bundestages und erst kürzlich im Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger gehörte Jurist im Interview mit Gerichtsreporter Morling.
"Man könnte sich umgekehrt ja auch fragen, warum im sogenannten „Abgasskandal“ beispielsweise meines Wissens noch niemand auf die Idee kam, Manager von Mercedes oder VW als „Kriminelle Vereinigung“ zu verdächtigen?" Beim "Dieselskandal" würden die Tatbestandsmerkmale jedenfalls genau auf die Voraussetzungen des § 129 passen, sagt der erfahrende Jurist, dessen Einschätzungen auch in Kommentaren zum Strafrecht aufgenommen wurden. Der Unterschied zwischen einigen Automanagern und Klimaaktivisten sei, dass sich die Mitarbeiter der Autokonzerne nicht darauf berufen könnten, ein verfassungskonformes Fernziel verfolgt zu haben, weil sie durch den mutmaßlichen Betrug die Umwelt ja nicht schützen wollten...
Wie durch Vorverurteilungen der Klimaaktivisten und ihrer Aktionen durch Politik und Medien die Demokratie Schaden nehmen und die unabhängige Justiz delegitimiert werden könnte, beschreibt der Strafverteidiger, der sowohl Industriemanager als auch sog. Clanangehörige in seiner 20-jährigen Karriere erfolgreich verteidigte. U.a. lehrt der Rechtsanwalt auch an der "Freien Universität Berlin".
Conens Credo: Im Strafprozess gehe es um individuelle Schuld. "Politische Antworten sind im politischen Raum zu finden, aber nicht im Strafrecht zu suchen!"

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