LMU Grundkurs Strafrecht I (L-Z) WS 2017/18 Prof. Dr. Helmut Satzger
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Der Grundkurs Strafrecht I hat zum Ziel, Grundzüge im materiellen Strafrecht zu legen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Außerdem soll bereits in einige ausgewählte Delikte des Besonderen Teils eingeführt werden.
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Einführung in das StGB (Schnelleinstieg Teil 2)
Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
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Einführung in das StGB (Schnelleinstieg Teil 1)
Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
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Einführung in das StGB (Schnelleinstieg Teil 3)
Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
(Erscheinungsformen der Straftat; Beteiligung an der Straftat) -
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Einführung in das StGB (Schnelleinstieg Teil 4)
Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
(Mittäterschaft, Mittelbare Täterschaft, Kausalität, Objektive Zurechnung, Elemente des Tatbestandsvorsatzes) -
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Einführung in das StGB (Schnelleinstieg Teil 5)
Der Schnelleinstieg dient dazu, dem Zuhörenden einen Überblick über den Kursinhalt zu geben, um später in den Vorlesungseinheiten, einen leichteren Zugang zu den einzelnen Themenbereichen zu bekommen.
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Vorlesungseinheit 19 (Teil 2)
[Übersicht Konkurrenzen]; Abgrenzung Tun / Unterlassen - Problemfelder (Forts.): Verhalten im ärztlichen Bereich (Sterbehilfe / Behandlungsabbruch), Abgrenzung bei fahrlässigem Verhalten;
Rechtlich relevantes Verhalten in Form des Unterlassens (Voraussetzungen);
Erfolg und Quasi-Kausalität (Wann ist Unterlassen ursächlich?);
Garantenstellung: Einteilung (klassisch / modern); Beschützergarant / Überwachergarant