34 min

„Bei uns ist der Gesellschaftsvertrag die wirksamste Family Governance.“ Thomas Fischer, MANN+HUMMEL Zukunft Familienunternehmen - Disruption. Transformation. Resilienz.

    • Management

„Wir brauchen keine Familiencharta, weil wir das gegenseitige Abstimmen und das Festlegen von gemeinsamen Werten und Zielvorstellungen im Gesellschaftsvertrag abbilden“, sagt Thomas Fischer, der seit mehr als 20 Jahren dem Aufsichtsrat von MANN+HUMMEL vorsteht. Das Familienunternehmen wurde vor über 80 Jahren gegründet und ist heute einer der größten Anbieter intelligenter Filtrationslösungen der Welt.

Als nützliche Besonderheit hat sich dabei die genau hälftig geteilte Verantwortung der beiden Familienzweige herausgestellt, erläutert Thomas Fischer im Gespräch mit Moderatorin Prof. Nadine Kammerlander von der WHU - Otto Beisheim School of Management. Er leitet den Aufsichtsrat als Vertreter der Familie Mann und ist ein Enkel des Mitgründers Adolf Mann. Seine Erfahrungen hatte Fischer vorher in Leitungsfunktionen bei anderen Firmen gesammelt, hauptsächlich im Bereich Automotive. Die Familie Hummel stellt mit Dr. Klaus-Peter Fouquet den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Er war vorher mehrere Jahrzehnte lang in verschiedenen Leitungsfunktionen bei Bosch tätig.

„Der Gesellschaftsvertrag regelt alles – zum Beispiel wer Bevollmächtigter werden darf, die Beteiligung der Gesellschafter, was an die nächste Generation weitergegeben werden soll“, sagt Fischer. „Wenn wir uns nicht einigen können, entscheidet der Münzwurf.“
Dies habe den Vorteil, dass beide Verhandlungsparteien bei unterschiedlichen Auffassungen von Maximalforderungen absehen würden, um den dann für einen der Familienzweige drohenden sehr nachteiligen Ausgang zu vermeiden.

In welchen Situationen eine Familiencharta oder eine sonstige Regelung zur Family Governance Sinn macht, berichtet Dr. Patriz Ergenzinger. Als EY-Partner berät er Familienunternehmen und deren Gesellschafter, Familien, Stiftungen und Family Offices. „Oft entstehen schon Konflikte bei der Frage, wer überhaupt Kinder sind“, sagt er. Das könne man eng auslegen und nur leibliche Nachkommen als Kinder - also auch als Gesellschafter oder Erben - definieren. Aber es gebe Situationen, in denen Adoptivkinder oder Kinder aus Samenspenden ebenfalls eine Rolle spielen. Hier sei es von zentraler Bedeutung für das Überleben des Unternehmens, rechtlich verbindliche Vereinbarungen im Rahmen der Family Governance zu treffen.

Gäste:
Thomas Fischer, Vorsitzender des Aufsichtsrats, MANN+HUMMEL, Ludwigsburg

Dr. Patriz Ergenzinger, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei EY Law GmbH im Bereich Private Client Services

Moderation:
Prof. Dr. Nadine Kammerlander, Leiterin des Instituts für Familienunternehmen und Mittelstand der WHU - Otto Beisheim School of Management

Senden Sie uns gerne Fragen und Kommentare an:
zukunft.familienunternehmen@whu.edu

Mehr zu "Zukunft Familienunternehmen" finden Sie unter https://www.whu.edu/de/fakultaet/entrepreneurship-and-innovation-group/institut-fuer-familienunternehmen-und-mittelstand

und zu EY unter
https://www.ey.com/de_de/family-enterprise

sowie unter
https://www.ey.com/de_de/unlocking-ambitions-of-private-businesses-and-their-owners

Mehr zu professional-podcasts.com finden Sie unter
https://professional-podcasts.com

„Wir brauchen keine Familiencharta, weil wir das gegenseitige Abstimmen und das Festlegen von gemeinsamen Werten und Zielvorstellungen im Gesellschaftsvertrag abbilden“, sagt Thomas Fischer, der seit mehr als 20 Jahren dem Aufsichtsrat von MANN+HUMMEL vorsteht. Das Familienunternehmen wurde vor über 80 Jahren gegründet und ist heute einer der größten Anbieter intelligenter Filtrationslösungen der Welt.

Als nützliche Besonderheit hat sich dabei die genau hälftig geteilte Verantwortung der beiden Familienzweige herausgestellt, erläutert Thomas Fischer im Gespräch mit Moderatorin Prof. Nadine Kammerlander von der WHU - Otto Beisheim School of Management. Er leitet den Aufsichtsrat als Vertreter der Familie Mann und ist ein Enkel des Mitgründers Adolf Mann. Seine Erfahrungen hatte Fischer vorher in Leitungsfunktionen bei anderen Firmen gesammelt, hauptsächlich im Bereich Automotive. Die Familie Hummel stellt mit Dr. Klaus-Peter Fouquet den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Er war vorher mehrere Jahrzehnte lang in verschiedenen Leitungsfunktionen bei Bosch tätig.

„Der Gesellschaftsvertrag regelt alles – zum Beispiel wer Bevollmächtigter werden darf, die Beteiligung der Gesellschafter, was an die nächste Generation weitergegeben werden soll“, sagt Fischer. „Wenn wir uns nicht einigen können, entscheidet der Münzwurf.“
Dies habe den Vorteil, dass beide Verhandlungsparteien bei unterschiedlichen Auffassungen von Maximalforderungen absehen würden, um den dann für einen der Familienzweige drohenden sehr nachteiligen Ausgang zu vermeiden.

In welchen Situationen eine Familiencharta oder eine sonstige Regelung zur Family Governance Sinn macht, berichtet Dr. Patriz Ergenzinger. Als EY-Partner berät er Familienunternehmen und deren Gesellschafter, Familien, Stiftungen und Family Offices. „Oft entstehen schon Konflikte bei der Frage, wer überhaupt Kinder sind“, sagt er. Das könne man eng auslegen und nur leibliche Nachkommen als Kinder - also auch als Gesellschafter oder Erben - definieren. Aber es gebe Situationen, in denen Adoptivkinder oder Kinder aus Samenspenden ebenfalls eine Rolle spielen. Hier sei es von zentraler Bedeutung für das Überleben des Unternehmens, rechtlich verbindliche Vereinbarungen im Rahmen der Family Governance zu treffen.

Gäste:
Thomas Fischer, Vorsitzender des Aufsichtsrats, MANN+HUMMEL, Ludwigsburg

Dr. Patriz Ergenzinger, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei EY Law GmbH im Bereich Private Client Services

Moderation:
Prof. Dr. Nadine Kammerlander, Leiterin des Instituts für Familienunternehmen und Mittelstand der WHU - Otto Beisheim School of Management

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