92 episodes

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes.

Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten.

Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen.

In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen.

Langweilig wird es trotzdem nicht.

Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an:

podcast@steuerversum.de

Sei doch nicht besteuert‪!‬ Fabian Walter & Christian Gebert

    • Business

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes.

Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten.

Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen.

In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen.

Langweilig wird es trotzdem nicht.

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    #92: ⁠2025: Das ändert sich bei Steuern und Abgaben

    #92: ⁠2025: Das ändert sich bei Steuern und Abgaben

    In dieser Podcastfolge widmen wir uns dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 und den damit einhergehenden Änderungen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 08.05.2024 zu der geplanten Gesetzesänderung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, technische Anpassungen und Klarstellungen.

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-05-17-JStG-2024/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Unsere „Highlights“ der geplanten Änderungen besprechen wir im Podcast. Hierzu gehören:

    *Mobilitätsbudgets*
    Ein Mobilitätsbudget soll als Alternative zum klassischen Firmenwagen eingeführt werden, wobei Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 2.400 Euro jährlich zur Verfügung stellen können. Diese Regelung begünstigt kurzfristige und gelegentliche Mobilitätsleistungen und sieht eine pauschale Lohnsteuer von 25% vor, um Abzüge bei den Mitarbeitern zu vermeiden.

    *Vermögensübertragung zwischen Personengesellschaften*
    Die Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gemäß § 6 Abs. 5 EStG wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.2023 ermöglicht. Diese Änderung soll nun auch in das Steuergesetz übernommen werden.

    *Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen*
    Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen auf Dächern von Mehrfamilienhäusern wird von 15 auf 30 kWp je Wohneinheit erhöht. Ein anhängiges Verfahren beim BFH soll klären, ob der Investitionsabzugsbetrag bei einkommensteuerfreien kleinen Anlagen zulässig ist.

    *Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern*
    Die Regelungen für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern gemäß § 19a EStG werden erweitert. Zukünftig können auch Beteiligungen an Konzernunternehmen einbezogen werden.

    *Bonusleistungen der Krankenversicherungen*
    Bonusleistungen der Krankenversicherungen bis 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr gelten nicht als Beitragserstattung. Diese Regelung soll gesetzlich kodifiziert werden, um administrativen Aufwand zu reduzieren.

    *Gesetzeslücke bei Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft soll geschlossen werden*
    Eine Neuregelung stellt klar, dass Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens berücksichtigt werden. Diese Änderung zielt darauf ab, Steuervorteile durch negative Anschaffungskosten zu verhindern und widersprüchliche Entscheidungen zu beseitigen.

    *Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen*
    Die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gemäß § 4 Nr. 21 UStG wird deutlich ausgeweitet. Das bisherige Bescheinigungsverfahren wird abgeschafft, um bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

    *Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer*
    Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezug von einem Ist-Versteuerer ist künftig erst nach Zahlung möglich. Eine neue Pflichtangabe auf Rechnungen wird eingeführt, um dies zu berücksichtigen.

    *Reform der Kleinunternehmerregelung*
    Die Kleinunternehmerregelung wird auf Unternehmer im gesamten EU-Gemeinschaftsgebiet ausgeweitet. Zudem wird der Umsatzgrenzwert für die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer auf 25.000 Euro angehoben und der Prognosewert auf 100.000 Euro festgelegt.

    *Rentenpaket*
    Das Rentenpaket von Lindner (FDP) und Heil (SPD) zielt darauf ab, das Rentenniveau von 48 Prozent zu sichern. Ab 2028 ist eine Erhöhung der Rentenbeiträge auf 20 % vorgesehen, während mögliche Alternativen wie eine Verlängerung der Arbeitszeit oder die Senkung des Rentenniveaus nicht berücksichtigt werden.

    • 1 hr
    #91: Liebe ohne Steuerlast: Schenkungen bei Paaren intelligent planen

    #91: Liebe ohne Steuerlast: Schenkungen bei Paaren intelligent planen

    Die hohe Steuerbelastung bei Schenkungen stellt insbesondere für Paare ohne Trauschein ein kritisches Thema dar, da hier der Schenkungssteuerfreibetrag lediglich bei 20.000 Euro liegt. Und auch verheiratete Paare mit einem Freibetrag von 500.000 Euro können schnell an steuerliche Grenzen stoßen. Diese Episode unseres Podcasts widmet sich der Herausforderung, wie man trotz dieser Grenzen geschickt Steuern sparen kann.

    Unsere Analyse beginnt mit der Erörterung, wie teure Geschenke zwischen Partnern, illustriert anhand prominenter Beispiele wie Cristiano Ronaldo und Jennifer Lopez, steuerliche Konsequenzen haben können. Wir diskutieren verschiedene Strategien, um diese Steuerlast zu umgehen, darunter Gegenleistungen, Rückforderungsrechte und die Option der Eheschließung.

    Die dreijährige Behaltefrist (§ 6 Abs. 5 Satz 4 EStG):
    https://datenbank.nwb.de/Dokument/204659/#headline-id18

    Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/

    Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!

    Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:

    https://amzn.eu/d/4dDakDX

    Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:

    https://www.steuerberaten.de/kontakt/

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    • 29 min
    #90: Wie bewertet das Finanzamt Dein Unternehmen?

    #90: Wie bewertet das Finanzamt Dein Unternehmen?

    *Einleitung:*
    Diese Episode fokussiert sich darauf, wie das Finanzamt den Wert eines Unternehmens festlegt, basierend auf verschiedenen etablierten Bewertungsmethoden.

    *Hauptthemen:*

    1. *Ableitung des Unternehmenswerts aus Verkäufen unter fremden Dritten:* Erläuterung dieser Methode nach § 11 Abs. 2 BewG, angewendet, wenn relevante Verkaufsdaten vorliegen.
    2. *Vereinfachtes Ertragswertverfahren:* Beschreibung dieses gesetzlich festgelegten Verfahrens nach §§ 199-203 ErbStG, das eine einfache und objektivierte Bewertung ermöglicht.
    3. *Substanzwertverfahren:* Erklärung der Nutzung des Substanzwerts als Mindestwert bei der Unternehmensbewertung, besonders relevant bei Unternehmen mit geringen Gewinnen oder Verlusten.
    4. *Ertragswertverfahren und Wertgutachten nach IDW S1:* Diskussion über die umfassenden Bewertungsansätze, insbesondere das IDW S1-Gutachten, das den Unternehmenswert auf Basis zukünftiger Erträge bestimmt.

    *Zusammenfassung:*
    Die Episode gibt einen Einblick in die Methoden, die das Finanzamt nutzt, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Diese Kenntnisse sind essenziell für Unternehmer, um die steuerlichen Bewertungsprozesse ihres Unternehmens zu verstehen.

    • 44 min
    #89: Wie viel Bruttogehalt benötigt man, um sich eine 400.000 Euro Wohnung leisten zu können?

    #89: Wie viel Bruttogehalt benötigt man, um sich eine 400.000 Euro Wohnung leisten zu können?

    Fabian analysiert, wie viel Einkommen nötig ist, um eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro zu erwerben. Ergänzend dazu diskutieren wir drei wichtige BFH-Urteile, die steuerliche Implikationen beim Verkauf von Immobilien betreffen:

    1. *BFH Urteil IX R 14/22 vom 26.09.2023*: Keine Steuerbefreiung für die Veräußerung eines Gartengrundstücks.
    2. *BFH Urteil IX R 10/22 vom 14. November 2023*: Steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners.
    3. *BFH Urteil IX R 13/23 vom 14. November 2023*: Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter.

    • 38 min
    #88: Homeoffice im Ausland - in welchem Land müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden?

    #88: Homeoffice im Ausland - in welchem Land müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden?

    Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten müssen Unternehmen beachten, wenn sie Mitarbeiter im Ausland beschäftigen?

    Dieser Podcast erläutert die steuerlichen Anforderungen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die bei der internationalen Beschäftigung von Mitarbeitern relevant sind.

    Die Diskussion umfasst die Verpflichtung von Unternehmen aus Deutschland unabhängig vom Ort der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers einen Lohnsteuerabzug vorzunehmen.

    Weiterhin werden die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen beleuchtet, die festlegen, dass der Lohn dort zu versteuern ist, wo die Tätigkeit ausgeübt wird (Tätigkeitsstaat). Davon gilt die Ausnahme der 183-Tage-Regelung.

    Im Bereich der Sozialversicherung wird auf die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Durchführungsverordnung EG (VO) Nr. 987/2009 eingegangen, die regeln, dass die soziale Sicherheit eines Arbeitnehmers im EU-Raum nur nach den Vorschriften eines EU-Staates erfolgt.

    Zusätzlich werden spezielle Szenarien wie die Entsendung von Arbeitnehmern und die Tätigkeit in mehreren EU-Staaten thematisiert.

    Der Podcast führt aus, wie Unternehmen bei der Planung und Durchführung von Auslandseinsätzen rechtlich korrekt vorgehen und wie sie durch die Beantragung einer A1-Bescheinigung bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) den Anforderungen gerecht werden können.

    Abschließend wird auf das Arbeitsrecht eingegangen, speziell auf die Risiken, die sich ergeben, wenn Mitarbeiter im Homeoffice im Ausland tätig sind.

    Es wird erörtert, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen durch das Homeoffice eines Mitarbeiters im Ausland steuerpflichtig werden kann.
    Dabei werden Entscheidungen wie das Urteil des BFH vom 7.6.2023 – I R 47/20 hervorgehoben, das die Kriterien für das Entstehen einer Betriebsstätte im Ausland präzisiert.

    • 44 min
    #87: Steuerpflicht im Alter: Was Rentner zur Steuererklärung wissen müssen

    #87: Steuerpflicht im Alter: Was Rentner zur Steuererklärung wissen müssen

    Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der Einzahlungsphase steuerlich absetzbar sind.

    Ab 2005 wurde die Besteuerung von Renten geändert, was nun bedeutet, dass ein wachsender Anteil der Rente steuerpflichtig wird. Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.

    Für diejenigen, die ab 2024 in Rente gehen, sind 83% ihrer Rente steuerpflichtig. Es besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung, wenn die Summe der steuerfreien Rentenzuflüsse nicht mindestens so hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen gezahlten Altersvorsorgebeiträge. Betroffene Rentner können gegen die Steuerforderung Einspruch erheben und gegebenenfalls klagen.

    Rentner können verschiedene Posten von der Steuer absetzen, darunter außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen und Werbungskosten, die direkt mit der Rente zusammenhängen. Dazu gehören auch Kosten für Rechtsberatung und Schuldzinsen für nachentrichtete Rentenbeiträge.

    Zum Beispiel hat ein Rentner, der regelmäßige Krankheitskosten hat, die Möglichkeit, diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Diese Abzüge können seine steuerliche Belastung erheblich mindern.

    Mit dem Formular "V0800 - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" können Kinder bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, so dass eine höhere Rente ausgezahlt wird.

    [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/\_pdf/V0800.html]

    Mit dem Formular "V0900 - Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland" können zum Beispiel Steuerberater die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen unter Umständen ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet bekommen.

    [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/\_pdf/V0900.html]

    • 49 min

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