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Widerrufsrecht: wichtiges Update nach EuGH-Urteil Bauhelden - DER Handwerkerpodcast

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Widerrufsbelehrung ist eine Pflicht, die jeder Handwerker kennen und umsetzen muss!

Ein Urteil des EuGH (europäischer Gerichtshof) hat bestätigt, was in Deutschland - eigentlich - schon längst gesetzlich geregelt ist:

Ein Handwerker hat mit einem Privatkunden einen Vertrag über eine handwerkliche Dienstleistung außerhalb seiner Geschäftsräume geschlossen. Damit steht diesem Verbraucher gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu!

Leider hat der Unternehmer den Kunden nicht über dieses Recht informiert und damit verlängert sich die 14-tägige Frist um 1 ganzes Jahr.

Anschließend hat der Kunde nach (!) kompletter Fertigstellung der Leistung seinen Widerruf ausgeübt und die Zahlung verweigert mit dem Hinweis, dass er nicht über sein Widerrufsrecht informiert worden sei.

Der EuGH hat dieser Argumentation zugestimmt und überdies bekräftigt, dass der Kunde für diese Arbeiten keinerlei Wertersatz leisten muss.

Wichtige Links:

Widerrufsrecht im BGB §355

Muster Widerrufsbelehrung



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Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:

seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! 

Außerdem:

Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Widerrufsbelehrung ist eine Pflicht, die jeder Handwerker kennen und umsetzen muss!

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