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#20.2 BFH-Rechtsprechung zu § 6a GrEStG TAXpod

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§ 6a GrEStG entwickelt sich zu einem der wichtigsten Instrumente, um in Konzernsachverhalten den Anfall von Grunderwerbsteuer zu verhindern. Der BFH hat sämtliche anhängige § 6a-GrEStG-Verfahren entschieden, den Umgang mit der Norm dabei deutlich erleichtert und ihre Reichweite erhöht. Damit ist die Flexibilität des Steuerpflichtigen deutlich verbessert worden. Wir sprechen mit Prof. Dr. Jan Bron zu den Einzelheiten der entschiedenen Fälle und zu möglichen Weiterungen der Rechtsprechung. 



Konkret handelt es sich um die Urteile des BFH v. 21.08.2019 mit den Az II R 15/19 bis 21/19. Darin wurde entschieden, (i) welche Anforderungen an das "herrschende Unternehmen" in § 6a GrEStG gestellt werden (keine USt-Unternehmereigenschaft), (ii) ob Vor- und Nachfristverletzungen schädlich sind, wenn diese zwingend mit dem betroffenen Umwandlungsvorgang einhergehen, und (iii) ob die Vor- und Nachfristen in § 6a GrEStG grundstücks- oder rein anteilsbezogen auszulegen sind. 











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§ 6a GrEStG entwickelt sich zu einem der wichtigsten Instrumente, um in Konzernsachverhalten den Anfall von Grunderwerbsteuer zu verhindern. Der BFH hat sämtliche anhängige § 6a-GrEStG-Verfahren entschieden, den Umgang mit der Norm dabei deutlich erleichtert und ihre Reichweite erhöht. Damit ist die Flexibilität des Steuerpflichtigen deutlich verbessert worden. Wir sprechen mit Prof. Dr. Jan Bron zu den Einzelheiten der entschiedenen Fälle und zu möglichen Weiterungen der Rechtsprechung. 



Konkret handelt es sich um die Urteile des BFH v. 21.08.2019 mit den Az II R 15/19 bis 21/19. Darin wurde entschieden, (i) welche Anforderungen an das "herrschende Unternehmen" in § 6a GrEStG gestellt werden (keine USt-Unternehmereigenschaft), (ii) ob Vor- und Nachfristverletzungen schädlich sind, wenn diese zwingend mit dem betroffenen Umwandlungsvorgang einhergehen, und (iii) ob die Vor- und Nachfristen in § 6a GrEStG grundstücks- oder rein anteilsbezogen auszulegen sind. 











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