360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe Steuerberater Carsten Sambale-Becker
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- Wirtschaft
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Hier erhalten Sie regelmäßig wichtige und interessante Informationen rund um das Thema Steuerberatung und Finanzen rund um den Heilberuf.
Als Steuerberater, der seit mehr als 17 Jahren mit Heilberufen zusammenarbeitet, habe ich unzähliges Know-How gesammelt, welches ich in meiner Beratung täglich einbaue.
Mittels meines Podcasts möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Beratungspraxis geben.
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Steuertipps zum Jahreswechsel
Tipp 1: Zwangsentnahmen bei Photovoltaikanlagen vermeiden
Tipp 2: Wirtschaftsgüter optimal abschreiben
Tipp 3: Optimalen Kaufzeitpunkt für Elektrofahrzeuge bestimmen
Tipp 4: Die 10-Tage-Regel beachten und optimal für sich nutzen
Tipp 5: Umsatzgrenzen für umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung einhalten -
Steuertipps zum Jahreswechsel
Tipp 1: Steuerbonus für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Tipp 2: Spenden sind steuerbegünstigt
Tipp 3: Höherer Sonderausgabenabzug durch Vorauszahlungen
Tipp 4: Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen
Tipp 5: Altersvorsorgezulage auch als Unternehmer sichern
Tipp 6: Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen -
Steuertipps zum Jahreswechsel
Wichtige Termine in 2023 nicht versäumen
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Steuertipps zum Jahreswechsel
Tipp 1: Weihnachtsfeier richtig planen und versteuern
Tipp 2: Mit Inflationsausgleichsprämie finanziell unterstützen
Tipp 3: Weihnachtsüberraschung muss keine Steuerfalle sein -
Zinsen sind nicht gleich Zinsen
Wer freut sich nicht, wenn der Steuerbescheid eine Erstattung ausweist und das Finanzamt zusätzlich auch noch Erstattungszinsen auszahlt? Dass die Erstattungszinsen zu steuerpflichtigen Kapitaleinkünften führen, die der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen, ist zwar ärgerlich, aber angesichts der Steuererstattung verkraftbar.
Manchmal jedoch muss der Steuerbescheid noch einmal geändert werden. Sei es, dass das Finanzamt oder der Steuerpflichtige einen Fehler gemacht haben oder dass bestimmte Einkünfte noch nicht feststanden und jetzt nachträglich im Bescheid berücksichtigt werden. Dann kann aus der Erstattung schnell eine Nachzahlung werden und auch die Zinsen werden neu berechnet, sodass Erstattungszinsen zurückgezahlt werden müssen. Inwieweit es sich dabei um negative Einkünfte aus Kapitalvermögen oder um steuerlich unbeachtliche Nachzahlungszinsen handelt, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich in seinem Urteil vom 1. August 2023 (VIII R 8/21) zu entscheiden. -
Gute Gründe für die GmbH in der Pflege
Beliebt, beliebter, GmbH – sie ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen, wenn es um Unternehmensgründungen geht. Doch viele Pflegeeinrichtungsbetreiber wissen wenig über die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorteile der GmbH. Warum eine GmbH – eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – auch für die Pflege interessant sein kann, betrachten ich in dieser Episode genauer.