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49 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (1‪)‬ Inklusion & Teilhabe

    • Sozialwissenschaften

Website: ⁠https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe⁠

Blog:  https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht

2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.


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Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/inklusion-teilhabe/message

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2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.


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