BredowCast

Leibniz Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI)
BredowCast

Im BredowCast kommen die Forscher*innen des Leibniz-Instituts für Medienforschung zu Wort. Einmal im Monat diskutieren sie mit Gastgeberin Johanna Sebauer aktuelle Themen aus der Medienwelt.

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  1. 23.04.2024

    Gesellschaftlichen Zusammenhalt erforschen – Ein Zwischenfazit

    Am Anfang war die Frage: Was ist überhaupt dieser sogenannte „gesellschaftliche Zusammenhalt“? Und wie kann man ihn messen? Dass gesellschaftlicher Zusammenhalt heutzutage weniger mit geteilten Werten und Lebensstilen zu tun habe, war für Jan-Hinrik Schmidt schon zum Start des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt klar. Dazu sei unsere Gesellschaft zu heterogen geworden. Wichtiger für die Definition und Messbarkeit des Zusammenhalts sei die Art und Weise, wie eine Gesellschaft Konflikte austrage. Auch heute, nach vier Jahren Forschung zum Thema, sieht Jan-Hinrik Schmidt die Lage ähnlich. Allerdings würde er heute stärker hervorheben, dass es weniger um Zusammenhalt als Zustand gehe, den es zu erforschen und messen gelte, „sondern um den Prozess, in dem Zusammenhalt immer wieder gestärkt und geschwächt wird.“ Rolle der Medien für den gesellschaftlichen Zusammenhalt Das FGZ steht kurz vor seiner zweiten fünfjährigen Förderphase durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. 2020 wurde es als dezentrales Institut auf elf Standorte in ganz Deutschland verteilt gegründet. Am Leibniz-Institut für Medienforschung ist der Standort Hamburg angesiedelt. Er erforscht die Rolle der Medien bei der Herausbildung sowie Gefährdung gesellschaftlichen Zusammenhalts. Vier Teilprojekte untersuchten den Einfluss der Mediennutzung auf gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Integrationsaufgabe öffentlich-rechtlicher Medien sowie die Rolle der Journalismus-Publikums-Beziehung für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein weiteres Projekt widmete sich dem Aufbau einer technischen Infrastruktur für systematische Forschung mit Social-Media-Daten. Eine Art Unterstützungsleistung für das gesamte FGZ. In all diesen Projekten war der Transfer zentral. Wie die Forschung an die Leute gebracht werden kann, wurde in den Projekten immer von Anfang an mitgedacht. Zweite Förderphase In den kommenden fünf Forschungsjahren soll es mehr Teilprojekte geben, voraussichtlich 7 bis 8, die zu drei Arbeitsschwerpunkten gebündelt werden. Thematisch wird über allen Teilprojekten diesmal die Frage nach der Verständigung stehen. Wie verständigt sich die deutsche Gesellschaft über sich selbst? Und welche Rolle spielen Medien dabei? Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist aktuell häufig Thema in öffentlichen Debatten. „Oft wird das Bild vermittelt, unsere Gesellschaft sei gespaltener, als sie tatsächlich ist“, sagt Jan-Hinrik Schmidt. Zwar gibt es kleine Teile der Gesellschaft, die das Vertrauen in öffentliche Institutionen und die Politik verloren haben, die eine andere Gesellschaft wollen und vielleicht sogar autoritäre Vorstellungen haben.“ Wichtig werde sein, diese Stimmung in der öffentlichen Debatte ernst zu nehmen, ihr aber wissenschaftliche Fakten entgegenzusetzen, und darauf hinzuweisen, dass es sich eben nur um einen kleinen Teil handelt. In solchen Kontexten kann das FGZ mit seiner wissenschaftlichen Expertise Klarheit schaffen.

    40 Min.
  2. 27.03.2024

    Schulfunk und Schulfernsehen

    Der Medienhistoriker Maximilian Brockhaus spricht in unserem Podcast über das mittlerweile historische Medienformat des Schulradios und Schulfernsehens in Österreich. Dass man die neue Medientechnik Radio auch für Bildungszwecke nutzen konnte, war den Rundfunkmachern bald klar. Bereits wenige Jahre nach Sendestart in Österreich im Jahr 1924 erprobte die österreichische Radio-Verkehrs-AG (RAVAG) testweise den sogenannten landwirtschaftlichen Schulfunk. Er richtete sich dezidiert an Schüler*innen landwirtschaftlicher Schulen und bot Sendungen über die „Verwertung der Kartoffel in der Landwirtschaft“ oder Reportagen über „Bauernwirtschaft in Dänemark“. Ein Testlauf für den eigentlichen Schulfunk, der 1932 in Schulen in ganz Österreich startete. Beleben und bereichern „Die Idee war, den Schüler*innen etwas zu bieten, das die üblichen Darstellungsmittel im Klassenzimmer nicht leisten konnte“, sagt Maximilian Brockhaus, der am Institut für Zeitgeschichte an der Universität Wien zu diesem Thema promoviert und von Oktober 2023 bis Januar 2024 Gastforscher am HBI war. „Das Radio sollte den Unterricht beleben und bereichern. Besonders punkten konnte die neue Technik im Musikunterricht oder im Fremdsprachenunterricht, wenn die Schüler*innen übers Radio plötzlich Muttersprachlern zuhören konnten.“ In der Programmzeitschrift „Radio Wien“ wurde regelmäßig über das Schulfunk-Programm informiert, sodass die Lehrkräfte ihren Unterricht darum herum organisieren konnten. Lief eine Sendung, die die Schüler*innen hören sollten, versammelten sich alle um ein Hörgerät, entweder in der eigenen Klasse oder in einem eigens dafür eingerichteten Raum, und lauschten. Skepsis gegenüber neuer Technik Nicht alle waren sofort von der neuen Technik begeistert. Einem Leserbrief an die Programmzeitschrift konnte Maximilian Brockhaus entnehmen, dass sich eine Lehrkraft über den „disruptiven Charakter des Schulfunks“ empörte, dieser würde das „innige und geistliche Verhältnis“ zwischen Klasse und Lehrkraft stören. Eine kritische Haltung gegenüber neuer Medientechnik zieht sich durch die Mediengeschichte und lässt sich auch heute beobachten. „Aktuell erleben wir eine ähnliche Skepsis, wenn es um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unterricht geht”, sagt Maximilian Brockhaus.

    47 Min.
  3. 06.02.2024

    Sexting im Strafrecht

    Das Verschicken selbst erstellter sexueller Inhalte kann für Jugendliche rechtliche Folgen haben. Auch dann, wenn es im Einvernehmen geschieht. Die Medienjurist*innen Sünje Andresen und Stephan Dreyer klären auf. Sexting, also der konsensuale Austausch intimer Selfies, kann je nach Alter strafrechtlich relevant sein. Erhält eine unter 18-jährige Person von einer anderen unter 18-jährigen ein freizügiges Bild und löscht dieses nach Kenntnis nicht sofort, kann der Tatbestand der Jugendpornographie erfüllt sein (§ 184c StGB). Ist die Person, die das freizügige Bild erstellt und verschickt, unter 14 Jahre alt, muss wegen Kinderpornographie (§ 184b StGB) ermittelt werden. Der Vorwurf der Sexualstraftat wiegt schwer. Eine Strafermittlung kann stigmatisierend sein und gravierende Folgen für Jugendliche haben. Der Gesetzgeber hat dies den letzten Jahren verschärft. Verschärfung mit ungewollten Folgen Als Reaktion auf eine Reihe grausamer Missbrauchsskandale hat der Gesetzgeber im Juni 2021 den Kinderpornographie-Paragraphen, §184b StGB, verschärft. Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Inhalten wurden hochgestuft von einem Vergehen auf ein Verbrechen. Das bedeutet, dass das Delikt nunmehr mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu bestrafen ist. Grausame Taten, wie dokumentierten Kindesmissbrauch, mit hohen Strafen zu belegen, ist mehr als schlüssig. Die Gesetzesverschärfung hat aber auch eine Reihe skurriler Folgen. Wohlmeinende Eltern oder Lehrkräfte, die – in bester Absicht handelnd – Beweise sammelten und mit entsprechendem Material auf dem Handy zur Polizei gingen, wurden plötzlich zum Fall für die Justiz. Denn auch sie waren ja im Besitz von Kinderpornographie. „Bei einem Verbrechen kann, im Gegensatz zu einem Vergehen, der Prozess nicht wegen Nichtigkeit eingestellt werden“, erklärt Sünje Andresen. Solche „Nicht-Fälle“ gibt es seit der Verschärfung viele. Sexualität findet auch digital statt „Die polizeiliche Kriminalstatistik von 2023 zeigt, dass knapp die Hälfte aller Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt war, davon waren wiederum knapp 30% sogar unter 14“, sagt Sünje Andresen. „Ich will nicht abstreiten, dass auch junge Menschen Täter sein können. Aber in diese Statistik fallen auch jene, die nicht dem Profil des pädo-kriminellen Straftäters entsprechen, den wir eigentlich im Blick haben sollten, sondern hier geht es auch um junge Menschen, die ihre Sexualität entdecken.“ Ist der Fall erst einmal erfasst, müssen Ermittler*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen sich damit beschäftigen. Das frisst viel Zeit und Ressourcen, die benötigt würden, um schwere Fälle von dokumentiertem Missbrauch zu verfolgen. Stephan Dreyer ärgert sich, dass der Diskurs zu diesem Thema aktuell darum kreist, wie Kinder und Jugendliche einer Strafe entgehen, wenn sie einvernehmlich intime Inhalte austauschen. „Kinder und Jugendliche, die ihre Sexualität konsensual entdecken, sollten sich nicht davor fürchten, als Sexualstraftäter geahndet zu werden. Wie viele Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen wandert auch die Sexualität ins Digitale. Man sollte eher mit ihnen darüber reden, wie sie Sexting auf eine Weise betreiben, mit der sie sich wohlfühlen; dass sie es nur mit Menschen machen sollen, denen sie wirklich vertrauen, oder dass sie Nein sagen, wenn sie etwas nicht wollen.“

    46 Min.

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