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D: Strafe für Oben-Ohne-Protest im Kölner Dom Radio Vatikan - Clips-GER

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00:02:39:07 Mit einem Oben-ohne-Protest hatte eine Femen-Aktivistin vor einem Jahr für Wirbel im Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom gesorgt. Vor Gericht wurde sie jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Kölner Dompropst Norbert Feldhoff begrüßt das Urteil.

Richter Gerd Krämer wertete die Tat als „zielgerichtete, ideologische Meinungsäußerung“, die nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden müsse, auch wenn die junge Frau zum Tatzeitpunkt erst zwanzig Jahre alt war. Das Gericht blieb unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 1.600 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Krämer sagte, Witt habe immer noch nicht verstanden, dass „wir Kölner mit dem Dom besonders empfindlich sind“. Es gehe hier nicht um die Grundrechte von Kardinal Meisner, dem damaligen Kölner Erzbischof, sondern um das Recht der Gottesdienstbesucher. „Es gibt Leute, für die ist das ein sehr heiliger Akt, der Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom.“

Josephine Witt war am Ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem „Ich bin Gott“ stand. Zudem skandierte sie antireligiöse Parolen. Die Anklage warf der damals 20-Jährigen vor, damit absichtlich und in grober Weise den Gottesdienst gestört zu haben.

Grobe Störung eines Gottesdienstes

Die Angeklagte selbst nannte ihre Tat allein politisch motiviert. Es sei ihr nicht in erster Linie darum gegangen, den Gottesdienst zu stören, sondern eine Botschaft für die Rechte der Frauen, für Frieden und Versöhnung zu verbreiten. Dompropst Norbert Feldhoff sagte dazu dem Kölner Domradio: „Wir haben kein Verständnis für Äußerungen von Frau Witt vor Gericht, dass es ihr primär nicht um eine Störung des Gottesdienstes gegangen sei. Wir sind der Meinung, dass die ungestörte Religionsausübung - unabhängig ob von Christen, Juden oder Muslimen - ein wichtiger Bestandteil des friedlichen Miteinanders in der Gesellschaft ist.“ Der Äußerung Witts, sie habe für Frieden eintreten wollen, entgegnete Feldhoff, die grobe Störung eines Gottesdienstes - ganz gleich, welcher Religion - diene nicht der Verständigung und dem Frieden.

Femen ist eine ursprünglich in Kiew gegründete Gruppe feministischer Aktivistinnen. Ihr Markenzeichen sind Oben-ohne-Aktionen, bei denen die Frauen ihre nackten Oberkörper mit Parolen bemalen. Josephine Witt war nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr bei drei weiteren Femen-Aktionen dabei. In Tunesien hatte sie im Juni 2013 halbnackt gegen die Festnahme einer tunesischen Femen-Frau demonstriert und war zu vier Monaten Haft verurteilt worden, wovon sie 29 Tage absaß.

(domradio/diverse 04.12.2014 sk)

00:02:39:07 Mit einem Oben-ohne-Protest hatte eine Femen-Aktivistin vor einem Jahr für Wirbel im Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom gesorgt. Vor Gericht wurde sie jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Kölner Dompropst Norbert Feldhoff begrüßt das Urteil.

Richter Gerd Krämer wertete die Tat als „zielgerichtete, ideologische Meinungsäußerung“, die nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden müsse, auch wenn die junge Frau zum Tatzeitpunkt erst zwanzig Jahre alt war. Das Gericht blieb unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 1.600 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Krämer sagte, Witt habe immer noch nicht verstanden, dass „wir Kölner mit dem Dom besonders empfindlich sind“. Es gehe hier nicht um die Grundrechte von Kardinal Meisner, dem damaligen Kölner Erzbischof, sondern um das Recht der Gottesdienstbesucher. „Es gibt Leute, für die ist das ein sehr heiliger Akt, der Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom.“

Josephine Witt war am Ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit dem inzwischen emeritierten Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem „Ich bin Gott“ stand. Zudem skandierte sie antireligiöse Parolen. Die Anklage warf der damals 20-Jährigen vor, damit absichtlich und in grober Weise den Gottesdienst gestört zu haben.

Grobe Störung eines Gottesdienstes

Die Angeklagte selbst nannte ihre Tat allein politisch motiviert. Es sei ihr nicht in erster Linie darum gegangen, den Gottesdienst zu stören, sondern eine Botschaft für die Rechte der Frauen, für Frieden und Versöhnung zu verbreiten. Dompropst Norbert Feldhoff sagte dazu dem Kölner Domradio: „Wir haben kein Verständnis für Äußerungen von Frau Witt vor Gericht, dass es ihr primär nicht um eine Störung des Gottesdienstes gegangen sei. Wir sind der Meinung, dass die ungestörte Religionsausübung - unabhängig ob von Christen, Juden oder Muslimen - ein wichtiger Bestandteil des friedlichen Miteinanders in der Gesellschaft ist.“ Der Äußerung Witts, sie habe für Frieden eintreten wollen, entgegnete Feldhoff, die grobe Störung eines Gottesdienstes - ganz gleich, welcher Religion - diene nicht der Verständigung und dem Frieden.

Femen ist eine ursprünglich in Kiew gegründete Gruppe feministischer Aktivistinnen. Ihr Markenzeichen sind Oben-ohne-Aktionen, bei denen die Frauen ihre nackten Oberkörper mit Parolen bemalen. Josephine Witt war nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr bei drei weiteren Femen-Aktionen dabei. In Tunesien hatte sie im Juni 2013 halbnackt gegen die Festnahme einer tunesischen Femen-Frau demonstriert und war zu vier Monaten Haft verurteilt worden, wovon sie 29 Tage absaß.

(domradio/diverse 04.12.2014 sk)

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