19,5 Fehltage pro Kopf: Der Krankenstand in Deutschland ist für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Geschäftsführer längst kein abstraktes Statistikthema mehr. In Produktion, Pflege, Handwerk, Verwaltung und kleinen Unternehmen bedeutet jeder Ausfall konkrete organisatorische Belastung. Die Bundesregierung plant nun mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Einführung einer sogenannten Teilarbeitsunfähigkeit und eines Teilkrankengeldes. Im Kabinettsentwurf sind hierfür neue Regelungen in § 44c SGB V und § 44d SGB V vorgesehen. Die Teil-AU soll ermöglichen, dass Arbeitnehmer trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit teilweise ihre bisherige Tätigkeit ausüben können. Der Arbeitgeber soll für die geleistete Arbeitszeit zahlen, die Krankenkasse für den krankheitsbedingt ausfallenden Teil Teilkrankengeld leisten. Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 30.04.2026. (BMG) In dieser Folge von Einfach Recht geht es nicht um Schlagzeilen, sondern um die arbeitsrechtliche Einordnung: Was bedeutet es praktisch, wenn jemand nicht mehr vollständig arbeitsunfähig sein soll, sondern nur teilweise? Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann anteilig zurückholen? Muss der Arbeitnehmer mitmachen? Was passiert, wenn der Arbeitgeber innerhalb von sieben Kalendertagen nicht reagiert? Wer trägt das Risiko, wenn die teilweise Rückkehr gesundheitlich scheitert? Besonders kritisch ist: Die Regelung wird nicht im Arbeitsrecht verortet, sondern im Sozialgesetzbuch V. Das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Direktionsrecht, der Arbeitsschutz, die Betriebsverfassung, Datenschutzfragen, Haftung und Annahmeverzug werden nicht umfassend neu geregelt. Genau deshalb entstehen für Arbeitgeber und HR erhebliche praktische Unsicherheiten. In dieser Folge erfährst du: was nach dem Kabinettsentwurf konkret geregelt werden soll, welche Rolle Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ärzte und Krankenkassen spielen, warum die Sieben-Tage-Frist für Arbeitgeber besonders wichtig wird, welche Risiken bei Entgeltfortzahlung, Teilkrankengeld, Arbeitszeit und Fürsorgepflicht entstehen, und welche Prozesse Arbeitgeber und HR-Abteilungen vorbereiten sollten, falls die Regelung tatsächlich kommt. Fundstellen und weiterführende Hinweise: Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 30.04.2026:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahmen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz GKV-Spitzenverband, Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes:https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/p_stellungnahmen/2026_2027/260419_GKV-SV_Stn_RefE_BStabG_final.pdf Kontakt: Rechtsanwälte Wulf & CollegenArbeitsrecht für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und GeschäftsführerStandorte: Magdeburg und StendalE-Mail: info@kanzlei-wulf.deWebseite: https://www.kanzlei-wulf.de(Rechtsanwälte Wulf & Collegen) Social Media: LinkedIn Sandro Wulf:https://de.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd Instagram Wulf & Collegen:https://www.instagram.com/kanzleiwulf/ YouTube Wulf & Collegen:https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379 Facebook Sandro Wulf:https://www.facebook.com/sandro.wulf.1/ TikTok: Bitte den offiziellen Kanzlei- oder Einfach-Recht-Link vor Veröffentlichung ergänzen; ich konnte ihn in der aktuellen Recherche nicht belastbar verifizieren. Einfach RechtDer Podcast von Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator.Für alle am Arbeitsrecht Interessierten und insbesondere für Arbeitgeber, HR-Verantwortliche und Geschäftsführer, die Arbeitsrecht nicht nur verstehen, sondern im Unternehmen rechtssicher anwenden wollen.