1 Std. 13 Min.

Gesundheitspolitik für Dummies Generation Gesundheit

    • Medizin

Hey! In dieser Folge lernst du, was in der Gesundheitspolitik abgeht. Digitale Versorgung Gesetz: Hast du davon schon gehört? Wir erklären es dir. Und für alle Gesundheitskennerinnen und -kenner: Über das neue Patientendaten-Schutzgesetz reden wir auch. Mit dabei: Maria Klein-Schmeink, Abgeordnete bei den Grünen im Bundestag und Dr. Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung im Bundesministerium für Gesundheit. Reinhören lohnt sich!



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Show-Notes:





1:55 - Kurze News zum Patientendaten-Schutzgesetz

Korrektur: Bei 3:55 sagen wir, dass Versicherte ab 2021 nur allen Arztpraxen gleichzeitig den Zugriff auf die elektronische Patientenakte gewähren können. Richtig ist, dass Versicherte das Zugriffsrecht pro Arztpraxis vergeben - jeweils wählbar von 1 Tag bis 18 Monate (Standard: 1 Woche). Vielen Dank an Mark Langguth für den Hinweis.





6:20 - Aktuelles zu Corona, Organspende, Sterbehilfe, Homöopathie und dem Deutschen Krebskongress am 21. Februar





10:10 - Klugscheißer-Minute: Wie entsteht ein Gesetz? Am Beispiel des DVG.





19:15 - Interview mit Dr. Gottfried Ludewig





46:40 - Interview mit Maria Klein-Schmeink





1:10:00 - Ausblick auf die nächste Folge im März







--





Kontakt: 

Für Anmerkungen, Themenwünsche oder Anfragen zur Zusammenarbeit sind wir unter podcast@hashtag-gesundheit.de erreichbar.





Website: 

www.hashtag-gesundheit.de/podcast

Hey! In dieser Folge lernst du, was in der Gesundheitspolitik abgeht. Digitale Versorgung Gesetz: Hast du davon schon gehört? Wir erklären es dir. Und für alle Gesundheitskennerinnen und -kenner: Über das neue Patientendaten-Schutzgesetz reden wir auch. Mit dabei: Maria Klein-Schmeink, Abgeordnete bei den Grünen im Bundestag und Dr. Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter Digitalisierung im Bundesministerium für Gesundheit. Reinhören lohnt sich!



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Show-Notes:





1:55 - Kurze News zum Patientendaten-Schutzgesetz

Korrektur: Bei 3:55 sagen wir, dass Versicherte ab 2021 nur allen Arztpraxen gleichzeitig den Zugriff auf die elektronische Patientenakte gewähren können. Richtig ist, dass Versicherte das Zugriffsrecht pro Arztpraxis vergeben - jeweils wählbar von 1 Tag bis 18 Monate (Standard: 1 Woche). Vielen Dank an Mark Langguth für den Hinweis.





6:20 - Aktuelles zu Corona, Organspende, Sterbehilfe, Homöopathie und dem Deutschen Krebskongress am 21. Februar





10:10 - Klugscheißer-Minute: Wie entsteht ein Gesetz? Am Beispiel des DVG.





19:15 - Interview mit Dr. Gottfried Ludewig





46:40 - Interview mit Maria Klein-Schmeink





1:10:00 - Ausblick auf die nächste Folge im März







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