
14 Min.

Gerichtsurteil: Keine Prostitution Dakinimassagen
-
- Sexualität
Monika hat einen entscheidenden Gerichtsprozess gewonnen:
Dakinimassagen sind eine eigene Klasse qualitativ hochwertiger
Körperberührung, keine Prostitution.
Zur Info: Wir stellen ab sofort auf 14tägigen Podcast-Rhythmus um.
Sendung ab Montag, 27. Juli 2020
Seit November 2018 senden wir jede Woche einen neuen Dakini-Podcast. Insgesamt
wurden bereits 89 Folgen mit interessanten Fragestellungen und tollen
InterviewpartnerInnen rund um die Dakini Ganzkörpermassage gesendet.
Ab Ende Juli wird der Podcast nicht mehr wöchentlich, sondern alle 14 Tage erscheinen.
Wir beantworten all eure Fragen weiterhin zeitnah und gerne!
Gerichtsprozess gewonnen!
Heute berichtet Monika Kochs von ihrem Erfolg vor dem Amtsgericht Stuttgart am 3. Juli
2020. In einem Verfahren wegen zweier angeblicher Ordnungswidrigkeiten nach dem
Prostituiertenschutzgesetz ging es um die für das Dakini-Team entscheidende Frage, ob
Dakinimassagen dem Feld der Prostitution zugeordnet sind oder nicht. Wie schon oft
erklärt, wiederholt Monika Kochs, dass es sich bei der Dakinimassage um ein
durchkomponiertes Verehrungs- und Berührungsritual handelt, in dem der Empfänger
bzw. die Empfängerin in rein spürender Haltung bleibt, um sich selbst auf eine
Forschungsreise durch den eigenen Körper begleiten zu lassen.
Der Richter beim Amtsgericht Stuttgart erörtert die Frage, welchen öffentlichen
Schutzauftrag das Prostituiertenschutzgesetz aus dem Jahre 2017 verfolgt. Nach seiner
Überzeugung sollen ausbeuterische, menschenunwürdige Zustände im Zusammenhang
mit Prostitution unterbunden werden.
Nach einer mehrere Stunden dauernden Sitzung, in der Monika Kochs Fragen zum
Massageangebot eingehend erläutert und die Sachbearbeiterin des Gewerbeamtes nach
ihrem Eindruck von dem Betrieb Dakini befragt wird, kommt der Richter zu dem Schluss,
dass Dakini den Tatbestand des Prostituiertenschutzgesetzes in keiner Weise erfüllt.
Dakini-Masseurinnen und -Masseure führen eine Form von Qualitätsmassagen durch, bei
denen der ganze Körper, auch der Intimbereich, auf natürliche Weise berührt werde,
jedoch wegen der klaren Struktur des Massageablaufs, der nicht verhandelbar ist, sei ein
Schutzzweck, wie er im Prostituiertenschutzgesetzes definiert ist, nicht erkennbar.
Mit dem Urteil habe Dakini — so freut sich Monika Kochs — einmal mehr öffentliche
Anerkennung für ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot erhalten:
Massagen, Einzelberatung, Seminare und Informationsveranstaltungen.
Danke an dieser Stelle nochmals an alle, die für den Erhalt von Dakini in der Krisenzeit
Geldspenden geleistet haben.
Monika hat einen entscheidenden Gerichtsprozess gewonnen:
Dakinimassagen sind eine eigene Klasse qualitativ hochwertiger
Körperberührung, keine Prostitution.
Zur Info: Wir stellen ab sofort auf 14tägigen Podcast-Rhythmus um.
Sendung ab Montag, 27. Juli 2020
Seit November 2018 senden wir jede Woche einen neuen Dakini-Podcast. Insgesamt
wurden bereits 89 Folgen mit interessanten Fragestellungen und tollen
InterviewpartnerInnen rund um die Dakini Ganzkörpermassage gesendet.
Ab Ende Juli wird der Podcast nicht mehr wöchentlich, sondern alle 14 Tage erscheinen.
Wir beantworten all eure Fragen weiterhin zeitnah und gerne!
Gerichtsprozess gewonnen!
Heute berichtet Monika Kochs von ihrem Erfolg vor dem Amtsgericht Stuttgart am 3. Juli
2020. In einem Verfahren wegen zweier angeblicher Ordnungswidrigkeiten nach dem
Prostituiertenschutzgesetz ging es um die für das Dakini-Team entscheidende Frage, ob
Dakinimassagen dem Feld der Prostitution zugeordnet sind oder nicht. Wie schon oft
erklärt, wiederholt Monika Kochs, dass es sich bei der Dakinimassage um ein
durchkomponiertes Verehrungs- und Berührungsritual handelt, in dem der Empfänger
bzw. die Empfängerin in rein spürender Haltung bleibt, um sich selbst auf eine
Forschungsreise durch den eigenen Körper begleiten zu lassen.
Der Richter beim Amtsgericht Stuttgart erörtert die Frage, welchen öffentlichen
Schutzauftrag das Prostituiertenschutzgesetz aus dem Jahre 2017 verfolgt. Nach seiner
Überzeugung sollen ausbeuterische, menschenunwürdige Zustände im Zusammenhang
mit Prostitution unterbunden werden.
Nach einer mehrere Stunden dauernden Sitzung, in der Monika Kochs Fragen zum
Massageangebot eingehend erläutert und die Sachbearbeiterin des Gewerbeamtes nach
ihrem Eindruck von dem Betrieb Dakini befragt wird, kommt der Richter zu dem Schluss,
dass Dakini den Tatbestand des Prostituiertenschutzgesetzes in keiner Weise erfüllt.
Dakini-Masseurinnen und -Masseure führen eine Form von Qualitätsmassagen durch, bei
denen der ganze Körper, auch der Intimbereich, auf natürliche Weise berührt werde,
jedoch wegen der klaren Struktur des Massageablaufs, der nicht verhandelbar ist, sei ein
Schutzzweck, wie er im Prostituiertenschutzgesetzes definiert ist, nicht erkennbar.
Mit dem Urteil habe Dakini — so freut sich Monika Kochs — einmal mehr öffentliche
Anerkennung für ein qualitativ hochwertiges Dienstleistungsangebot erhalten:
Massagen, Einzelberatung, Seminare und Informationsveranstaltungen.
Danke an dieser Stelle nochmals an alle, die für den Erhalt von Dakini in der Krisenzeit
Geldspenden geleistet haben.
14 Min.