Ist die Projektdokumentation Teil der Bearbeitungszeit des IHK-Abschlussprojekts (40h bzw. 80h)? – IT-Berufe-Podcast-Shorts #13
Um das Einplanen der Projektdokumentation als Teil der Bearbeitungszeit des IHK-Abschlussprojekts (40h bzw. 80h) geht es in der dreizehnten Episode der Shorts des IT-Berufe-Podcasts.
Bei der Frage, ob die Zeit für die Projektdokumentation in die 40 bzw. 80 Stunden der Projektarbeit gehört, gibt es keine einheitliche Regelung, sondern es hängt von deiner IHK ab. Viele IHKen und auch der DIHK verlangen, dass diese Zeit mit eingeplant wird, auch wenn das in der Praxis oft als unrealistisch gesehen wird. Ich würde dir deshalb empfehlen, die Vorgaben deiner konkreten IHK zu prüfen und im Zweifel die Doku-Zeit vorsichtshalber in die Planung aufzunehmen.
Inhalt
Ob die Zeit für die Projektdokumentation zur offiziellen Projektzeit zählt, ist je nach IHK unterschiedlich geregelt. Eine einheitliche bundesweite Regelung gibt es dazu nicht, obwohl sich viele Prüflinge genau diese Klarheit wünschen. Nach der Recherche im Podcast erwarten die meisten IHKen, dass die Dokumentation innerhalb der vorgegebenen 40 oder 80 Stunden entsteht. Gleichzeitig wird das als praxisfern bewertet, weil die Projektzeit ohnehin oft knapp ist und umfangreiche Dokumentationen zusätzlich kaum realistisch in wenigen Stunden erstellt werden können.
Worum es bei der Frage geht
Gemeint ist die Zeit für die finale Projektdokumentation für den Prüfungsausschuss, also das ausformulierte Dokument mit Inhalt, Struktur, Formatierung, Bildern und Anhängen. Die zentrale Frage ist, ob diese Zeit offiziell Teil der Projektbearbeitungszeit ist oder außerhalb davon läuft.
Warum es dazu unterschiedliche Auffassungen gibt
In den Berufsverordnungen steht, dass der/die Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren muss. Außerdem wird dort genannt, dass die Prüfungszeit für Projektarbeit und Dokumentation höchstens 80 Stunden beträgt, bezogen auf die Fachinformatiker:innen Anwendungsentwicklung.
FIAusbV §12 (2)
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 80 Stunden.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, […] die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren.
Diese Formulierungen lassen sich unterschiedlich auslegen:
- Eine Auslegung ist, dass damit auch die finale Projektdokumentation für den Prüfungsausschuss gemeint ist.
- Die andere Auslegung ist, dass hier die fachliche Dokumentation gemeint ist, die ohnehin zum Projekt gehört, z.B.:
- Entwickler:innen-Dokumentation
- Benutzerhandbücher
- Installationsprotokolle
- Checklisten
- Netzpläne
Nach dieser zweiten Sichtweise gehört die fachliche Dokumentation zum echten Projekt, nicht aber das spezielle Prüfungsartefakt für den Ausschuss.
Einschätzung zur Praxis
Es ist eigentlich offensichtlich, dass die vorgegebenen Projektzeiten oft schon für die eigentliche Umsetzung knapp sind. Wenn dann zusätzlich noch die vollständige Projektdokumentation in dieser Zeit erstellt werden soll, finde ich das sehr unrealistisch. Besonders kritisch sehe ich, dass manche IHKen für die Dokumentation nur etwa 10 bis 15 Prozent der Gesamtzeit vorsehen. Das wären bei 80 Stunden nur 8 bis 12 Stunden, bei 40 Stunden sogar nur 4 bis 6 Stunden.
Rolle von IHK und DIHK
Der DIHK hat eine Empfehlung beziehungsweise Vorgabe herausgegeben, nach der die Zeit für die Projektdokumentation mit eingeplant werden soll. Deshalb ist die Tendenz eher so, dass viele IHKen diese Zeit inzwischen in die Projektzeit einrechnen.
Trotzdem gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Region:
- Nicht in der Zeit enthalten: z.B. Regensburg, Bayreuth, Stuttgart
- In der Zeit enthalten: z.B. Oldenburg, Gera, Berlin, Bonn
- Beispiele
- Umsetzungsempfehlung DIHK: drin mit 20%, https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6945168/0424ce44eab4c49eab8b0c078fe7d796/dihk-umsetzungshilfe-it-berufe-data.pdf
- Regensburg und Bayreuth: nicht drin, https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6637094/a7a0c7a26a07c581efc8f6784bdf0c3c/it-berufe-hinweise-stand-15-07-25-data.pdf
- Stuttgart: nicht drin, "Auch das reine Dokumentieren des Projektverlaufs gehört zur Zeitplanung (nicht die Erstellung und Ausgestaltung der finalen Datei für den Prüfungsausschuss).", https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-azubis/pruefungen/formulareneu6359/it-berufe-infos-ap2-6705038
- Oldenburg, drin 15-20%, https://www.ihk.de/oldenburg/geschaeftsfelder/ausbildungweiterbildung/ausbildung/tipps-zur-ausbildung/it-berufe-leitfaden-abschlusspruefung-6733866
- Gera, drin 20%, https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/3872458/df0b97a582369d0c4ae8bd448b1785aa/it-ihk-information-veroeffentlichung-internet-20170907-data.pdf
- Berlin und Bonn, drin 15%, https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Ausbildung/IT-Berufe/IT-Handreichung_IHK_Bonn_Rhein-Sieg_2.pdf
In Oldenburg lehnen wir Projektanträge ab, wenn die Dokumentationszeit nicht in der Planung enthalten ist. Der Grund dafür ist die formale Vergleichbarkeit: Wer die Doku-Zeit nicht einplant, hätte auf dem Papier mehr Zeit für die eigentliche Entwicklung als andere Prüflinge.
Was du für deine Planung mitnehmen kannst
- Prüfe zuerst die Vorgaben deiner eigenen IHK.
- Suche auf der Website nach Handreichungen, Merkblättern oder FAQ.
- Wenn du nichts findest, frage direkt nach, z.B. per E-Mail oder telefonisch.
- Wenn du keine klare Auskunft bekommst, ist es sinnvoll, die Zeit für die Projektdokumentation vorsichtshalber mit einzuplanen.
Praktische Empfehlung
Auch wenn die Regelung kritisch gesehen wird, ist die wichtigste Empfehlung, dich an die Vorgaben deiner IHK zu halten. So vermeidest du formale Probleme, z.B. eine Ablehnung deines Projektantrags. Wenn dein Antrag genehmigt wird, kannst du davon ausgehen, dass deine Zeitplanung formal passt.
Fazit
Die Frage, ob die Projektdokumentation zur Projektzeit zählt, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Viele IHKen rechnen sie inzwischen mit ein, andere nicht. Weil die Regelung regional unterschiedlich ist und der DIHK eher die Einplanung unterstützt, ist der sicherste Weg: bei deiner IHK nachfragen und die dortige Vorgabe konsequent umsetzen.
Links
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- FIAusbV: Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
- Umsetzungsempfehlungen für die Durchführung der Abschlussprüfung in den IT‐Berufen (DIHK)
Transkription der gesamten Episode
Informationen
- Sendung
- Veröffentlicht22. Juni 2026 um 03:00 UTC
- Länge15 Min.
- BewertungUnbedenklich
