16 Folgen

Mag wirklich keiner Sachenrecht? Hier geht es mit Prof. Friedemann Kainer von der Universität Mannheim um Grundfragen des Sachenrechts für Studierende und Interessierte. Für einen ersten Einblick in das Rechtsgebiet und zum Wiederholen vor Prüfungen und Examen. Mit vielen Beispielen, Fallbeispielen und Hinweisen auf besondere Prüfungsrelevanz.

Kainer mag Sachenrecht Prof. Dr. Friedemann Kainer

    • Bildung
    • 4,7 • 48 Bewertungen

Mag wirklich keiner Sachenrecht? Hier geht es mit Prof. Friedemann Kainer von der Universität Mannheim um Grundfragen des Sachenrechts für Studierende und Interessierte. Für einen ersten Einblick in das Rechtsgebiet und zum Wiederholen vor Prüfungen und Examen. Mit vielen Beispielen, Fallbeispielen und Hinweisen auf besondere Prüfungsrelevanz.

    Kreditsicherung: Einführung und Pfandrecht an beweglichen Sachen

    Kreditsicherung: Einführung und Pfandrecht an beweglichen Sachen

    Diese Folge beschäftigt sich mit Grundlagen des Kreditsicherungsrechts und mit dem Pfandrecht an beweglichen Sachen.

    • 28 Min.
    Die Vormerkung Teil 2

    Die Vormerkung Teil 2

    Die Folge behandelt den Erwerbsschutz sowie den gutgläubigen Zweiterwerb der Vormerkung in der Fallbearbeitung.

    • 27 Min.
    Die Vormerkung Teil 1

    Die Vormerkung Teil 1

    Heute geht es um die Vormerkung, insbesondere ihre Bestellung, ihre Rechtsnatur und ihre rechtlichen Wirkungen. Anhand mehrerer Beispiele wird das komplexe Zusammenspiel zwischen § 883 und § 888 BGB erläutert.

    • 29 Min.
    Grundbuchberichtigung und Zahlung an den Buchberechtigten: §§ 893 f. BGB

    Grundbuchberichtigung und Zahlung an den Buchberechtigten: §§ 893 f. BGB

    Diese Folge beschäftigt sich mit § 893 BGB sowie mit dem Grundbuchberichtigungsanspruch. Unter welchen Voraussetzungen kann z.B. der Eigentümer die Berichtigung des Grundbuchs verlangen? Gibt es eine gutgläubige Zahlung an den Buchhypothekar und weitere spannende Fragen werden besprochen!

    • 25 Min.
    Gutgläubiger Erwerb im Grundstücksrecht: § 892 BGB

    Gutgläubiger Erwerb im Grundstücksrecht: § 892 BGB

    Die Folge beschäftigt sich mit dem gutgläubigen Erwerb von Grundstücksrechten nach § 892 BGB. Wir gehen durch die Voraussetzungen durch und sprechen eine Reihe von Beispielen an.

    • 28 Min.
    Grundstücksrecht: Einführung

    Grundstücksrecht: Einführung

    Wie wird Grundstückseigentum übertragen? Nach §§ 873, 925 BGB durch Auflassung und Eintragung. Aber wie erfolgt die Eintragung? Wie ist das Zusammenspiel zwischen materiellem und formellem Grundstücksrecht? Finden viele langweilig, ist aber für das Verständnis des Grundstücksrechts notwendig. Zusammen mit ein paar Standardproblemen.

    • 27 Min.

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