74 Folgen

Wir nehmen uns die großen Themen vor, suchen die Leute, die davon wirklich etwas verstehen, und geben keine Ruhe, bevor wir der Sache nicht auf den Grund gegangen sind. Das Ergebnis: eine Podcast-Langstrecke, die sich wirklich lohnt.

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    Verfassung im Krieg, Teil 3 - Zeitenwende

    Verfassung im Krieg, Teil 3 - Zeitenwende

    Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden.
    Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen  gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen.
    Teil 1: Verteidigung
    Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet.
    Teil 2: Out of Area
    Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge.
    Teil 3: Zeitenwende
    Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts.
    Unterstützen Sie uns!
    Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken.
    Gesprächspartner:innen:
    Prof. Dr. Manuel Brunner, Polizeiakademie Niedersachsen
    Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin
    Prof. Dr. Thomas Kleinlein, Universität Jena
    PD. Dr. Christian Marxsen, Max-Planck-Institut Heidelberg
    Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg
    Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
    Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg
    Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn
    Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln

    • 54 Min.
    Verfassung im Krieg, Teil 2 - Out of Area

    Verfassung im Krieg, Teil 2 - Out of Area

    Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden.
    Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen  gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen.
    Teil 1: Verteidigung
    Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet.
    Teil 2: Out of Area
    Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge.
    Teil 3: Zeitenwende
    Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts.
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    Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg
    Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
    Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg
    Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn
    Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln

    • 27 Min.
    Verfassung im Krieg, Teil 1 - Verteidigung

    Verfassung im Krieg, Teil 1 - Verteidigung

    Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden.
    Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen  gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen.
    Teil 1: Verteidigung
    Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet.
    Teil 2: Out of Area
    Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge.
    Teil 3: Zeitenwende
    Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts.
    Unterstützen Sie uns!
    Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken.
    Gesprächspartner:innen:
    Prof. Dr. Manuel Brunner, Polizeiakademie Niedersachsen
    Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin
    Prof. Dr. Thomas Kleinlein, Universität Jena
    PD. Dr. Christian Marxsen, Max-Planck-Institut Heidelberg
    Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg
    Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
    Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg
    Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn
    Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln

    • 25 Min.
    EU v. Polen, Teil 6 - Am Ende der Geduld

    EU v. Polen, Teil 6 - Am Ende der Geduld

    Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus?
    Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht.
    In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6).
    Teil 1: Projekt Imposybilizm
    In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt. (Veröffentlicht am 02.12.2021)
    Teil 2: Hase und Igel
    Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft.
    Teil 3: Der große Crackdown
    2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet.
    Teil 4: Der Kampf um den Vorrang
    Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt.
    Teil 5: An den Grenzen des Rechts
    Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst?
    Teil 6: Am Ende der Geduld
    Wenn die Mitglied

    • 47 Min.
    EU v. Polen, Teil 5 - An den Grenzen des Rechts

    EU v. Polen, Teil 5 - An den Grenzen des Rechts

    Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus?
    Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht.
    In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6).
    Teil 1: Projekt Imposybilizm
    In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt.
    Teil 2: Hase und Igel
    Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft.
    Teil 3: Der große Crackdown
    2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet.
    Teil 4: Der Kampf um den Vorrang
    Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt.
    Teil 5: An den Grenzen des Rechts
    Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst?
    00:00 bis 14:30: Strafgelder
    14:31 bis 22:00: Rechtsbruch mit System
    22:01 b

    • 51 Min.
    EU v. Polen,Teil 4 - Der Kampf um den Vorrang

    EU v. Polen,Teil 4 - Der Kampf um den Vorrang

    Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus?
    Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht.
    In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6).
    Teil 1: Projekt Imposybilizm
    In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt.
    Teil 2: Hase und Igel
    Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft.
    Teil 3: Der große Crackdown
    2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet.
    Teil 4: Der Kampf um den Vorrang
    Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt.
    00:00 bis 20:00: Der Vorrang des EU-Rechts
    20:01 bis 28:05: Grundrechte und die Solange-Rechtsprechung
    28:06 bis 48:33: Kompetenzen und Maastricht
    48:34 bis 60:37: Verfassungsidentität und Lissabon
    60:38 bis 76:00: Das Jahrzehnt der Krisen
    Teil 5: An den Grenzen des Rechts
    Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die V

    • 1 Std. 16 Min.

Kundenrezensionen

4,8 von 5
57 Bewertungen

57 Bewertungen

-Maleku- ,

Man merkt dem Podcast die viele Mühe an!

Unglaublich gut recherchierter, ausgewogener, angenehm zu hörender Podcast, der in seiner Tiefe auch für Juristen noch viel Wissenswertes und Neues bereithält.

Obamas Zahnbürste ,

Chapeau

Brillante Analysen mit enormem Tiefgang. Bravo und danke!

janacamilla ,

Richtig gut!

Ich freue mich sehr über das neue Format. Die bisher verfügbaren Folgen über deutsche Wohnen & co enteignen sind hervorragend. Danke!

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