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Wie Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall durchgesetzt werden können. Der Podcast bietet Regulierungstipps und gibt Hilfestellung bei der Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung.

Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich bei der Schadensregulierung Stefanie Helzel

    • Bildung
    • 5,0 • 3 Bewertungen

Wie Schadensersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall durchgesetzt werden können. Der Podcast bietet Regulierungstipps und gibt Hilfestellung bei der Schadensregulierung mit der Haftpflichtversicherung.

    VRN037 - Kürzungen der Versicherungen erfolgreich eingeklagt

    VRN037 - Kürzungen der Versicherungen erfolgreich eingeklagt

    Im März 2019 habe ich 2 Klagen gegen die Huk und eine Klage gegen die VHV Versicherung wegen unberechtigter Kürzungen eingereicht.







    Einmal wegen verweigerter Erstattung der Sachverständigenkosten, weil das Gutachten angeblich unbrauchbar gewesen sein soll, dann wegen gekürzter Mietwagen-und Abschleppkosten und die dritte Klage wegen gekürzter Reparatur-und Sachverständigenkosten.







    Nach Zustellung der Klagen wurden die offenen Beträge durch die Versicherungen sofort bezahlt, ohne dass eine der Versicherungen den Prozess aufgenommen hätte. 







    Die Versicherungen müssen in solchen Fällen auch die Prozess- und Anwaltskosten bezahlen. Damit hat keiner der Kläger irgendwelche Kosten tragen müssen. Die Firmen haben alle ihr Geld erhalten und müssen nicht wieder irgendwelche unberechtigten Kürzungen ausbuchen. 







    Also warum nicht einfach mal auf den Putz hauen und sich gegen den Kürzungswahn der Versicherer wehren?







    Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:

    http://unfall-anwalt-nürnberg.de





    Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen

    Kontakt: helzel@vr-n.eu

    • 3 Min.
    VRN036 - Erwerbsschaden bei Angestellten

    VRN036 - Erwerbsschaden bei Angestellten

    Weitere Infos zum Thema auf https://unfall-anwalt-nürnberg.de/



    Fragen zum Thema beantworte ich gerne per Mail: helzel@vr-n.eu 

    • 8 Min.
    VRN035 - Erwerbsschaden

    VRN035 - Erwerbsschaden

    Damit Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung Ihren Erwerbsschaden erfolgreich durchsetzen können, gibt es einige Punkte, auf die Sie unbedingt achten sollten. Die nachfolgenden 7 Punkte geben Ihnen einen ersten Überblick, was es beim Erwerbsschaden zu beachten gibt. 

    1. Erwerbsschaden setzt Vermögensschaden vorausVoraussetzung ist ein Vermögensschaden. Im ersten Schritt ist der Vermögensschaden festzustellen.

    Liegt überhaupt ein Vermögensschaden vor?

    Damit überhaupt ein Vermögensschaden festgestellt werden kann, ist nach der Art des Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden. Sind Sie angestellt/verbeamtet/selbständig/arbeitslos/oder im Sozialleistungsbezug.

    Je nach Art der Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche Ermittlungsmethoden, um den Vermögensschaden zu ermitteln. Darauf werde ich Ihnen einem anderen Artikel genauer eingehen.

    Angestellte Arbeitnehmerhaben z.B. in den ersten 6 Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit keinen Erwerbsschaden, da ihnen im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zusteht. Erst nach Ablauf dieser 6 Wochen tritt ein Erwerbsschaden ein, der aus der Differenz der Krankengeldzahlung zum Lohn besteht. Allerdings hat der Arbeitgeber in diesem Fall einen Vermögensschaden, den er als eigenen Schaden bei der Versicherung geltend machen kann.

    Selbständigehaben nur dann einen Vermögensschaden, wenn sie ihre Arbeit nicht nachholen können und wegen längeren krankheitsbedingten Ausfalls keine Einnahmen haben. Für Selbständige ist es damit wesentlich schwieriger einen Erwerbsschaden nachzuweisen, der dann auch tatsächlich von der Versicherung erstattet wird.

    2. Erwerbsschaden und Grad der MdEWie hoch der Erwerbsschaden ist hängt auch davon ab, in welchem Umfang die Verletzung die Möglichkeit mindert, der Erwerbstätigkeit nachzugehen? Diesen Grad der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) und die damit verbundenen Auswirkung auf Ihre Arbeitsfähigkeit müssen Sie nachweisen.

    Bei einer MdE bis 20% wird davon ausgegangen, dass eine Möglichkeit besteht, seine Arbeit trotzdem erledigen zu können. Ist dies nicht der Fall, muss Sie der Versicherung nachweisen, warum Sie trotzdem nicht arbeiten können.

    3. Erwerbsschaden und die zeitliche DauerDie Dauer der Ersatzpflicht hängt von der Dauer der unfallbedingten Einschränkung ab. Sind Sie so stark verletzt worden, dass Sie Ihren Beruf gar nicht mehr ausüben können, endet die Ersatzpflicht mit dem Eintritt ins Rentenalter.

    4. Erwerbsschaden bei Kindern/Schülern/StudentenBei Verletzten, die vor dem Unfall noch keine berufliche Tätigkeit aufgenommen haben und die wegen ihrer Verletzungen auch nie einen Beruf werden ausüben können, muss eine Prognose angestellt werden. D.h. es muss überlegt werden, welche berufliche Entwicklung die Person genommen hätte. Hier wird zunächst innerhalb der Familie geschaut, welche Berufe bzw. Ausbildungen ausgeübt werden. Daran wird eine Prognose erstellt, welchen Weg die verletzte Person voraussichtlich genommen hätte. D.h. es ist erst zu schauen, welchen Beruf der oder die Verletzte wahrscheinlich ergriffen hätte und dann ist  die Höhe des voraussichtlich erzielten Einkommens zu schätzen. 

    5. Erwerbsschaden bei verspätetem Start ins BerufslebenKann die berufliche Tätigkeit wegen des Unfalls erst später aufgenommen werden, da es zu Verzögerungen beim Beginn der Ausbildung gekommen ist, müssen alle Nachteile ausgeglichen werden, die aus dem verzögerten Einstieg in das Berufsleben entstanden sind. Zu denken ist hier in aller Linie auf die Verluste bei der Rente, die durch den späteren Start in den Beruf entstehen.

    6. Erwerbsschaden bei beruflichen AlternativenBesteht die Möglichkeit, in einem anderen Beruf zu arbeiten, oder bei dem Arbeitgeber ein anderes Betätigungsfeld zu besetzen, sind Sie möglicherweise verpflichtet, einen anderen Beruf zu erlernen, oder zumindest eine andere Stelle anzunehmen.

    Als Prüfkriterium gilt in diesen Fällen immer, ob es der verl..

    • 10 Min.
    VRN034 - Personenschaden

    VRN034 - Personenschaden

    Haben Sie Fragen zu der Folge? Möchten Sie Wünsche oder Anregungen äußern, dann schicken Sie mir doch einfach eine E-Mail an:



    kanzlei@verkehrsrecht-nuernberg.eu







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    • 3 Min.
    VRN033 Ist die Fiktive Abrechnung am Ende?

    VRN033 Ist die Fiktive Abrechnung am Ende?

    Den Beitrag zum nachlesen mit den verlinkten Urteilen finden Sie auf meiner Seite



    https://xn--unfall-anwalt-nrnberg-nic.de/ist-die-fiktive-abrechnung-am-ende/







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    https://www.vr-n.eu

    • 6 Min.
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    VRN 032 - Gutachterkosten - wann darf die Versicherung die Zahlung verweigern?

    Wann die Versicherung die Zahlung für einen weiteren Gutachter verweigern kann und wann Sie noch zusätzlich zum Versicherungsgutachter selbst einen Sachverständigen beauftragen dürfen.

    • 3 Min.

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