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Wer ist Sterbehelfer Dr. Turowski‪?‬ Gerichtsreporter Morling im Kriminalgericht Moabit

    • Dokumentation

Wegen Totschlags in mittelbarere Täterschaft verurteilte am Montag, den 08. April 2024, das Berliner Landgericht einen 74-jährigen Arzt. Die Richter der 40. Großen Strafkammer sahen als erwiesen an, dass der angeklagte Arzt einer -lt. Staatsanwaltschaft schwer- psychisch Kranken die tödlichen Medikamente zum Suizid überlassen und ihr eine Infusion angelegt hatte, die sie selbst in Gang setzte und starb. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 entschieden, dass sowohl körperlich Kranke wie auch gesunde Menschen unterstützt werden dürfen bei ihrem selbst durchgeführten Suizid, allerdings deren "freiverantwortliche Willensentscheidung" zur Selbsttötung erforderlich sei. Im Fall der 37-jährigen, der der angeklagte Arzt 2021 geholfen hatte, sei allerdings die freie Willensbildung nicht durch den angeklagten Arzt unbeeinflusst gewesen, deshalb sei letztlich unerheblich, ob die Geschädigte unter einer Depression gelitten habe, hieß es im Urteil.
Die Richter betonten, dass die Hilfe bei Suiziden immer noch nicht ausreichend juristisch geregelt sei, man hoffe auf den Bundesgerichtshof bei der Revisionsentscheidung über das Urteil und vielleicht auch auf eine neue gesetzliche Regelung der Hilfe beim Suizid. Die war im Juli 2023 im Bundestag gescheitert.

Wegen Totschlags in mittelbarere Täterschaft verurteilte am Montag, den 08. April 2024, das Berliner Landgericht einen 74-jährigen Arzt. Die Richter der 40. Großen Strafkammer sahen als erwiesen an, dass der angeklagte Arzt einer -lt. Staatsanwaltschaft schwer- psychisch Kranken die tödlichen Medikamente zum Suizid überlassen und ihr eine Infusion angelegt hatte, die sie selbst in Gang setzte und starb. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 entschieden, dass sowohl körperlich Kranke wie auch gesunde Menschen unterstützt werden dürfen bei ihrem selbst durchgeführten Suizid, allerdings deren "freiverantwortliche Willensentscheidung" zur Selbsttötung erforderlich sei. Im Fall der 37-jährigen, der der angeklagte Arzt 2021 geholfen hatte, sei allerdings die freie Willensbildung nicht durch den angeklagten Arzt unbeeinflusst gewesen, deshalb sei letztlich unerheblich, ob die Geschädigte unter einer Depression gelitten habe, hieß es im Urteil.
Die Richter betonten, dass die Hilfe bei Suiziden immer noch nicht ausreichend juristisch geregelt sei, man hoffe auf den Bundesgerichtshof bei der Revisionsentscheidung über das Urteil und vielleicht auch auf eine neue gesetzliche Regelung der Hilfe beim Suizid. Die war im Juli 2023 im Bundestag gescheitert.

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