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Aktuelle Information zum Sportbetrieb Inside sport live e.V.

    • Sport

Liebe Vereinsmitglieder, liebe KiSS-Kinder, liebe Rehasportlerinnen und Rehasportler und liebe Eltern,

sobald uns die Informationen von der angepassten Corona-LVO M-V und der Stadtverwaltung vorliegen, werden wir euch die möglichen Öffnungsschritte und Nutzungszeiten bekannt geben.

Kurzes Feedback zum aktuellen Stand - Durchführung des Rehabilitationssports in Stralsund

Obwohl die Corona-LVO M-V den Rehabilitationssport gemäß § 64 SGB IX als Ausnahme auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Corona-LVO M-V definiert. Dabei sind die Auflagen der Anlage 4 der Corona-LVO M-V selbstverständlich einzuhalten, ist eine Durchführung in Stralsund aktuell nicht möglich (Stand: 27.02.21).

Eine Teilnahme am Rehabilitationssport wird von einem niedergelassenem Arzt verordnet. Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

Wir können es aus diesem Grund nicht nachvollziehen, dass eine große Anzahl von Stralsunderinnen und Stralsunder von dringend benötigten Angeboten ausgeschlossen werden.

Es geht uns hier nicht um eine Sonderrolle im Sport. Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen, den notwendigen Arztbesuch zu untersagen.

Durchhalten! 

Das bedeutet, zusammenhalten und dem Verein treu bleiben, auch wenn aktuell kein oder nur Online-Training möglich sind. Zumindest besteht die Hoffnung auf eine baldige Öffnung des Sportbetriebs! 

Bitte habt noch etwas Geduld.

Hans-Peter Markwardt und Arndt Melms

Liebe Vereinsmitglieder, liebe KiSS-Kinder, liebe Rehasportlerinnen und Rehasportler und liebe Eltern,

sobald uns die Informationen von der angepassten Corona-LVO M-V und der Stadtverwaltung vorliegen, werden wir euch die möglichen Öffnungsschritte und Nutzungszeiten bekannt geben.

Kurzes Feedback zum aktuellen Stand - Durchführung des Rehabilitationssports in Stralsund

Obwohl die Corona-LVO M-V den Rehabilitationssport gemäß § 64 SGB IX als Ausnahme auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Corona-LVO M-V definiert. Dabei sind die Auflagen der Anlage 4 der Corona-LVO M-V selbstverständlich einzuhalten, ist eine Durchführung in Stralsund aktuell nicht möglich (Stand: 27.02.21).

Eine Teilnahme am Rehabilitationssport wird von einem niedergelassenem Arzt verordnet. Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V, § 28 SGB VI, § 39 SGB VII, § 10 Abs. 1 ALG sowie Leistungen nach § 11 Abs. 5 und § 12 Abs. 1 BVG, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.

Wir können es aus diesem Grund nicht nachvollziehen, dass eine große Anzahl von Stralsunderinnen und Stralsunder von dringend benötigten Angeboten ausgeschlossen werden.

Es geht uns hier nicht um eine Sonderrolle im Sport. Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen, den notwendigen Arztbesuch zu untersagen.

Durchhalten! 

Das bedeutet, zusammenhalten und dem Verein treu bleiben, auch wenn aktuell kein oder nur Online-Training möglich sind. Zumindest besteht die Hoffnung auf eine baldige Öffnung des Sportbetriebs! 

Bitte habt noch etwas Geduld.

Hans-Peter Markwardt und Arndt Melms

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