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Nico's Show Interviews mit Auslandschweizer Nico's Show podcast

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Als Dachorganisation von rund 750 Schweizer Vereinen im Ausland betrachtet sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) als Interessenvertreterin der Auslandschweizer – auch jener, die  nicht in den Vereinen und Clubs organisiert sind. Im Auftrag des Bundes gibt sie auch das Informationsorgan Schweizer Revue heraus.

Seit 1974 besitzen Auslandschweizer das Stimm- und Wahlrecht bei Wahlen und Volksabstimmungen auf nationaler Ebene. Da diese jedoch hierfür in die Schweiz reisen mussten, nahmen an  nationalen Wahlen jeweils nur rund 10'000 Auslandschweizer teil. Dies  änderte sich erst mit der Einführung der brieflichen Wahl am 1. Juli  1992, seitdem können die Auslandschweizer das Stimm- und Wahlrecht auch  wirklich ausüben, ohne hierfür in die Schweiz reisen zu müssen. Um an den Wahlen teilnehmen zu können, müssen sich Auslandschweizer im  Stimmregister ihrer letzten Schweizer Wohngemeinde oder in ihrem Heimatort registrieren lassen. Wer jedoch während vier Jahren an keiner  Abstimmung oder Wahl teilnimmt, wird wieder aus dem Stimmregister  gestrichen und muss selbst wieder aktiv werden, um wieder am politischen  Leben teilnehmen zu können. 2010 waren dadurch etwa 130'000  Auslandschweizer stimmberechtigt. Auf kantonaler Ebene ist das Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizer unterschiedlich geregelt. #auslandschweizer #interview #nicosshow

Als Dachorganisation von rund 750 Schweizer Vereinen im Ausland betrachtet sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) als Interessenvertreterin der Auslandschweizer – auch jener, die  nicht in den Vereinen und Clubs organisiert sind. Im Auftrag des Bundes gibt sie auch das Informationsorgan Schweizer Revue heraus.

Seit 1974 besitzen Auslandschweizer das Stimm- und Wahlrecht bei Wahlen und Volksabstimmungen auf nationaler Ebene. Da diese jedoch hierfür in die Schweiz reisen mussten, nahmen an  nationalen Wahlen jeweils nur rund 10'000 Auslandschweizer teil. Dies  änderte sich erst mit der Einführung der brieflichen Wahl am 1. Juli  1992, seitdem können die Auslandschweizer das Stimm- und Wahlrecht auch  wirklich ausüben, ohne hierfür in die Schweiz reisen zu müssen. Um an den Wahlen teilnehmen zu können, müssen sich Auslandschweizer im  Stimmregister ihrer letzten Schweizer Wohngemeinde oder in ihrem Heimatort registrieren lassen. Wer jedoch während vier Jahren an keiner  Abstimmung oder Wahl teilnimmt, wird wieder aus dem Stimmregister  gestrichen und muss selbst wieder aktiv werden, um wieder am politischen  Leben teilnehmen zu können. 2010 waren dadurch etwa 130'000  Auslandschweizer stimmberechtigt. Auf kantonaler Ebene ist das Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizer unterschiedlich geregelt. #auslandschweizer #interview #nicosshow

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