DRL005: Neues Wahlrecht verfassungswidrig? / TikTok Verbot zulässig? / Gesetz zu Weisungen an Staatsanwälte

Podcast Die Rechtslage – LTO

In Folge 5 besprechen und diskutieren Katharina Reisch und Christian Rath die Rechtslage zu folgenden Themen: Thema 1: Das Bundesverfassungsgericht wird das neue Wahlrecht beanstanden, prognostiziert Christian Rath auf LTO. Wie kommt er zu diesem Schluss und was würde das für die Bundestagswahl 2025 bedeuten? Thema 2: Die USA stellen TikTok ein heftiges Ultimatum. US-Präsident Joe Biden fertigte Ende April ein Gesetz aus, das den chinesischen Eigentümer der Plattform vor die Wahl stellt: Entweder wird das US-Geschäft an einen anderen, nicht- chinesischen Eigentümer verkauft oder TikTok wird in den USA verboten. Kann das Gesetz vor Gerichten standhalten? Müssen auch deutsche TikTok-Fans bald zittern? Thema 3: Das Bundesjustizministerium will gesetzlich regeln, wie das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften ausgeübt werden darf. Markus Sehl, stellvertretender LTO-Chefredakteur, berichtete auf LTO als erster über das „Gesetz gegen geheime Weisungen an Staatsanwälte“. Wir fragen nach: Was bringt das Gesetz Neues? Sollte das Weisungsrecht ganz abgeschafft werden?

  • In einem LTO-Kommentar hat Markus den Gesetzentwurf zur Reform des Weisungsrechts unter dem Titel „Staatsanwälte resilienter machen“ begrüßt.
Thema 4: Nicaragua wollte im Eilverfahren Deutschlands Waffenlieferungen an Israel stoppen. Der Vorwurf: Deutschland begehe Beihilfe zum Völkermord. Nun hat der Internationale Gerichtshof den Eilantrag abgelehnt. Ist das wirklich ein Freibrief für deutsche Unterstützung für Israel? Schaden oder nützen solche politisch motivierten Anträge der Internationalen Justiz?
  • LTO-Völkerrechtsexpertin Franziska Kring erläutert in ihrem Artikel „Wieso der IGH den Eilantrag gegen Deutschland abgelehnt hat“. 
Wir haben wieder einen Newsrückblick für Euch. Dieses Mal wieder mit Luisa Berger und den Themen: Startschuss für den „Reichsbürger“-Prozess in Stuttgart, BMJ-Entwurf gegen Scheinvaterschaften und Niedersächsisches OVG hält Täuschungsversuch im Examensskandalfür nicht bewiesen.

Wir lösen das Geräusche-Gewinnspiel von letzter Woche auf: Es war der Beschluss des BVerfG von 1984 zum politischen Straßentheater „Der anachronistische Zug“. Wir haben auch ein neues Rätsel für Euch. Es gibt wie immer eine LTO-Tasse zu gewinnen. Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Einsendungen bitte an rechtslage@lto.de – dies gilt auch für Lob, Kritik, Themen- oder Geräuschvorschläge. Musikhinweise: Polizistensohn mit „Recht kommt“, Lady Gaga mit „Telephone“ uns Ke$ha mit "Tik Tok". Besucht die Seite von LTO – Deutschlands größtem Rechtsmagazin. Auf der Suche nach einem neuen Job? Die besten Arbeitgeber mit spannenden Stellenangeboten inserieren bei LTO-Karriere.

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