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Google Font als DSGVO-Risiko - Urteil des LG München vom 20.01.2022 (3 O 17493/20‪)‬ RECHT IM INTERNET

    • Business News

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 20.01.2022 u.a. über die Frage entschieden, ob die Einbindung von Google Font auf der Webseite der Beklagten rechtmäßig ist oder nicht. Im vorliegenden Fall hat die Beklagte versucht, die mit dem Einsatz von Google Font verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten, d.h. die Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Website-Besuchers an die Server von Google in den USA, auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO (dem überwiegenden berechtigten Interesse) zu stützen. Ohne Erfolg. Details im Audio-Log...viel Spaß!

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Das Landgericht München hat mit Urteil vom 20.01.2022 u.a. über die Frage entschieden, ob die Einbindung von Google Font auf der Webseite der Beklagten rechtmäßig ist oder nicht. Im vorliegenden Fall hat die Beklagte versucht, die mit dem Einsatz von Google Font verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten, d.h. die Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Website-Besuchers an die Server von Google in den USA, auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO (dem überwiegenden berechtigten Interesse) zu stützen. Ohne Erfolg. Details im Audio-Log...viel Spaß!

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