55 min

Die gesetzlichen Grenzen der Lebendorganspende in Deutschland und Österreich Center for Advanced Studies (CAS) Research Focus Transplantation Medicine (LMU) - SD

    • Medicine

Das deutsche ebenso wie das − sich derzeit noch im Entwurf befindliche − österreichische Transplantationsgesetz setzen der Lebendorganspende verschieden enge Grenzen; Grenzen, die dem (potentiellen) Spender als Schutz dienen sollen. In beiden Ländern darf dem Spender nur ein bestimmtes Maß an gesundheitlichem Risiko durch die Entnahme zugemutet werden. Die Risikogrenze wird jedoch in Deutschland und Österreich ungleich hoch angesetzt. Auch bei den sonstigen Voraussetzungen (wie etwa Einschränkungen des Spenderkreises, Verbot des Organhandels) setzen die Gesetzgeber unterschiedliche Schwerpunkte. Im Vortrag werden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in einem Rechtsvergleich analysiert und gefragt, ob und wie sich die unterschiedlichen Ansätze in der Praxis beider Länder auswirken. Zudem wird die grundlegende Frage aufgeworfen, ob die Risikoregelungen und sonstigen Einschränkungen tatsächlich Schutz oder eher Hindernis für Spender und Praktiker bedeuten.Das deutsche ebenso wie das − sich derzeit noch im Entwurf befindliche − österreichische Transplantationsgesetz setzen der Lebendorganspende verschieden enge Grenzen; Grenzen, die dem (potentiellen) Spender als Schutz dienen sollen. In beiden Ländern darf dem Spender nur ein bestimmtes Maß an gesundheitlichem Risiko durch die Entnahme zugemutet werden. Die Risikogrenze wird jedoch in Deutschland und Österreich ungleich hoch angesetzt. Auch bei den sonstigen Voraussetzungen (wie etwa Einschränkungen des Spenderkreises, Verbot des Organhandels) setzen die Gesetzgeber unterschiedliche Schwerpunkte. Im Vortrag werden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in einem Rechtsvergleich analysiert und gefragt, ob und wie sich die unterschiedlichen Ansätze in der Praxis beider Länder auswirken. Zudem wird die grundlegende Frage aufgeworfen, ob die Risikoregelungen und sonstigen Einschränkungen tatsächlich Schutz oder eher Hindernis für Spender und Praktiker bedeuten. | Center for Advanced Studies: 30.10.2012 | Referentin: Dr. Karin Bruckmüller | Moderation: Prof. Dr. Ulrich Schroth

Das deutsche ebenso wie das − sich derzeit noch im Entwurf befindliche − österreichische Transplantationsgesetz setzen der Lebendorganspende verschieden enge Grenzen; Grenzen, die dem (potentiellen) Spender als Schutz dienen sollen. In beiden Ländern darf dem Spender nur ein bestimmtes Maß an gesundheitlichem Risiko durch die Entnahme zugemutet werden. Die Risikogrenze wird jedoch in Deutschland und Österreich ungleich hoch angesetzt. Auch bei den sonstigen Voraussetzungen (wie etwa Einschränkungen des Spenderkreises, Verbot des Organhandels) setzen die Gesetzgeber unterschiedliche Schwerpunkte. Im Vortrag werden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in einem Rechtsvergleich analysiert und gefragt, ob und wie sich die unterschiedlichen Ansätze in der Praxis beider Länder auswirken. Zudem wird die grundlegende Frage aufgeworfen, ob die Risikoregelungen und sonstigen Einschränkungen tatsächlich Schutz oder eher Hindernis für Spender und Praktiker bedeuten.Das deutsche ebenso wie das − sich derzeit noch im Entwurf befindliche − österreichische Transplantationsgesetz setzen der Lebendorganspende verschieden enge Grenzen; Grenzen, die dem (potentiellen) Spender als Schutz dienen sollen. In beiden Ländern darf dem Spender nur ein bestimmtes Maß an gesundheitlichem Risiko durch die Entnahme zugemutet werden. Die Risikogrenze wird jedoch in Deutschland und Österreich ungleich hoch angesetzt. Auch bei den sonstigen Voraussetzungen (wie etwa Einschränkungen des Spenderkreises, Verbot des Organhandels) setzen die Gesetzgeber unterschiedliche Schwerpunkte. Im Vortrag werden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in einem Rechtsvergleich analysiert und gefragt, ob und wie sich die unterschiedlichen Ansätze in der Praxis beider Länder auswirken. Zudem wird die grundlegende Frage aufgeworfen, ob die Risikoregelungen und sonstigen Einschränkungen tatsächlich Schutz oder eher Hindernis für Spender und Praktiker bedeuten. | Center for Advanced Studies: 30.10.2012 | Referentin: Dr. Karin Bruckmüller | Moderation: Prof. Dr. Ulrich Schroth

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