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013 - Zulässige Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz | Arbeitsrecht für Führungskräfte und Arbeitgeber Arbeitsrecht für Arbeitgeber

    • Imprenditorialità

Im Podcast Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Führungskräfte informiert Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing über das Thema Arbeitsrecht im Betriebsalltag und bei der Mitarbeiterführung. Der Podcast vermittelt unverzichtbares Basiswissen im Arbeitsrecht, um als Arbeitgeber rechtliche Fallstricke im Betriebsalltag zu kennen und gegenüber Mitarbeiterinnen und Mintarbeitern rechtlich souverän zu agieren. Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/

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Welche zulässigen Kündigungsgründe sieht das Kündigungsschutzgesetz für den Fall vor, wenn die Arbeitgeberseite ein Arbeitsverhältnis kündigen will, das dem allgemeinen Kündigungsschutz unterliegt? Das KSchG sieht als zulässige Kündigungsarten die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung vor. Was diese Begriffe bedeuten und was mit den Begriffen soziale Rechtfertigung und Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemeint ist, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing aus Frankfurt am Main in dieser Folge.

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Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/

Einen kostenlosen Newsletter können Sie gerne anfordern unter: https://www.dr-strosing-online.de/newsletter

Im Podcast Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Führungskräfte informiert Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing über das Thema Arbeitsrecht im Betriebsalltag und bei der Mitarbeiterführung. Der Podcast vermittelt unverzichtbares Basiswissen im Arbeitsrecht, um als Arbeitgeber rechtliche Fallstricke im Betriebsalltag zu kennen und gegenüber Mitarbeiterinnen und Mintarbeitern rechtlich souverän zu agieren. Weiterführende Kenntnisse im Arbeitsrecht können Sie als e-Learning-Kurse erwerben unter: https://www.dr-strosing-online.de/

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Welche zulässigen Kündigungsgründe sieht das Kündigungsschutzgesetz für den Fall vor, wenn die Arbeitgeberseite ein Arbeitsverhältnis kündigen will, das dem allgemeinen Kündigungsschutz unterliegt? Das KSchG sieht als zulässige Kündigungsarten die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung vor. Was diese Begriffe bedeuten und was mit den Begriffen soziale Rechtfertigung und Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemeint ist, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jan Martin Strosing aus Frankfurt am Main in dieser Folge.

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