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Gutachten, Meinung und Haftbefehle zu Israel | Von Jochen Mitschka apolut: Standpunkte

    • 行政

Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Die Verbrechen, welche durch Israel nach dem 7. Oktober in Gaza begangen wurden, sind so unbeschreiblich, dass man sie nicht mehr hören, und schon gar nicht mehr sehen mag. Und statt die Täter und die Beihilfe Leistenden rechtlich zu verfolgen, werden Kritiker derselben juristisch mundtot gemacht, wie Yanis Varoufakis, nicht in die EU gelassen, wie Ärzte, welche in Gaza gearbeitet hatten, und werden palästinensische Demonstrationen versucht, mit allen möglichen Mitteln zu verhindern, oder mit Auflagen zu versehen, welche die Nachricht kaum in das Bewusstsein der Massen in Deutschland geraten lässt. Während der größte Teil der Medien ins gleiche Horn pustet wie die Politik, und die Situation in einer Weise „interpretiert“ auch „Framing“ genannt, dass die Berichterstattung dem Medienkonsumenten suggeriert: „Israel verteidigt sich nur!“. Aber es gibt Hoffnung. Immer mehr Rechtswissenschaftler wollen nicht mehr untätig zuschauen, wie das Völkerrecht endgültig zerstört wird. Schauen wir uns an, wie die Situation Mitte Mai aussieht. Wie die Haaretz am 18. Mai den Tag zusammenfasst, lesen Sie in Anhang (24).
Das Gutachten
Aber diese Haaretz-E-Mail-Mitteilung vergisst das Wichtigste zu erwähnen: Das Bekanntwerden des Gutachtens einer Gruppe westlicher Rechtswissenschaftler von vier gewichtigen Universitäten.(1) Das University Network for Human Rights schreibt in ihrer Pressemitteilung(2), dass das Verbot des Völkermordes eine zwingende Norm des Völkerrechts ist, von der nicht abgewichen werden darf. Angesichts der außerordentlichen Tragweite einer Feststellung, dass Israel möglicherweise einen Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung in Gaza begeht, haben das University Network for Human Rights und vier Universitäten von Weltruf(11) eine gründliche rechtliche Analyse der israelischen Handlungen seit dem 7. Oktober 2023 in ihrem historischen Kontext vorgenommen. Und dann kommen sie sofort zum wichtigsten Punkt:
„Der Bericht über den Völkermord in Gaza kommt zu dem Schluss, dass Israel gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention von 1948 verstoßen hat, und legt die Fakten dar, die den erforderlichen Vorsatz (mens rea) für Völkermord begründen, sowie die Handlungen, die gegen Artikel II und III der Konvention verstoßen. Unser Ziel als Experten für Menschenrechte und humanitäres Recht ist es, eine strenge akademische Analyse der Handlungen Israels seit dem 7. Oktober 2023 vorzulegen, um bei der laufenden Bewertung der aktuellen Situation durch die Brille des Völkermordgesetzes zu helfen.“...
... hier weiterlesen: https://apolut.net/gutachten-meinung-und-haftbefehle-zu-israel-von-jochen-mitschka
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Bildquelle: Anas-Mohammed/ shutterstock
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Die Verbrechen, welche durch Israel nach dem 7. Oktober in Gaza begangen wurden, sind so unbeschreiblich, dass man sie nicht mehr hören, und schon gar nicht mehr sehen mag. Und statt die Täter und die Beihilfe Leistenden rechtlich zu verfolgen, werden Kritiker derselben juristisch mundtot gemacht, wie Yanis Varoufakis, nicht in die EU gelassen, wie Ärzte, welche in Gaza gearbeitet hatten, und werden palästinensische Demonstrationen versucht, mit allen möglichen Mitteln zu verhindern, oder mit Auflagen zu versehen, welche die Nachricht kaum in das Bewusstsein der Massen in Deutschland geraten lässt. Während der größte Teil der Medien ins gleiche Horn pustet wie die Politik, und die Situation in einer Weise „interpretiert“ auch „Framing“ genannt, dass die Berichterstattung dem Medienkonsumenten suggeriert: „Israel verteidigt sich nur!“. Aber es gibt Hoffnung. Immer mehr Rechtswissenschaftler wollen nicht mehr untätig zuschauen, wie das Völkerrecht endgültig zerstört wird. Schauen wir uns an, wie die Situation Mitte Mai aussieht. Wie die Haaretz am 18. Mai den Tag zusammenfasst, lesen Sie in Anhang (24).
Das Gutachten
Aber diese Haaretz-E-Mail-Mitteilung vergisst das Wichtigste zu erwähnen: Das Bekanntwerden des Gutachtens einer Gruppe westlicher Rechtswissenschaftler von vier gewichtigen Universitäten.(1) Das University Network for Human Rights schreibt in ihrer Pressemitteilung(2), dass das Verbot des Völkermordes eine zwingende Norm des Völkerrechts ist, von der nicht abgewichen werden darf. Angesichts der außerordentlichen Tragweite einer Feststellung, dass Israel möglicherweise einen Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung in Gaza begeht, haben das University Network for Human Rights und vier Universitäten von Weltruf(11) eine gründliche rechtliche Analyse der israelischen Handlungen seit dem 7. Oktober 2023 in ihrem historischen Kontext vorgenommen. Und dann kommen sie sofort zum wichtigsten Punkt:
„Der Bericht über den Völkermord in Gaza kommt zu dem Schluss, dass Israel gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention von 1948 verstoßen hat, und legt die Fakten dar, die den erforderlichen Vorsatz (mens rea) für Völkermord begründen, sowie die Handlungen, die gegen Artikel II und III der Konvention verstoßen. Unser Ziel als Experten für Menschenrechte und humanitäres Recht ist es, eine strenge akademische Analyse der Handlungen Israels seit dem 7. Oktober 2023 vorzulegen, um bei der laufenden Bewertung der aktuellen Situation durch die Brille des Völkermordgesetzes zu helfen.“...
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