Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter & Christian Gebert
Sei doch nicht besteuert! Podkast

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  1. -4 D.

    #109: Homeoffice und Steuern: Welche Kosten Arbeitgeber übernehmen können

    Der wachsende Trend zum Homeoffice, in dem mittlerweile 23,5 % der Beschäftigten arbeiten, bringt nicht nur Flexibilität, sondern auch finanzielle Belastungen für Arbeitnehmende mit sich. Diese tragen oft die Kosten für Strom, Heizung, Telefon, Internet und Bürobedarf. Arbeitgeber können jedoch bestimmte Kosten übernehmen und steuerfrei erstatten, beispielsweise bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln wie PC, Schreibtisch, Bürostuhl. Das gilt aber nur, wenn diese Arbeitsmittel im Eigentum des Arbeitgebers verbleiben. Bei privater Mitnutzung liegt hingegen regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, es sei denn, es handelt sich um Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte, für die eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG möglich ist. Eine pauschale Erstattung von Kosten wie Miete, Strom oder Internet führt immer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Alternativ können nachgewiesene Betriebskosten, wie etwa Stromkosten, steuerfrei erstattet werden, sofern der Arbeitnehmer diese für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten belegt. Telefonkosten können bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 20 Euro im Monat, ohne Einzelnachweis steuerfrei ersetzt werden. Für ein häusliches Arbeitszimmer gilt ab 2023, dass es nur dann steuerlich berücksichtigt werden kann, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt. Erfüllt das Homeoffice diese Voraussetzung, können entweder die tatsächliche Kosten oder eine Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag geltend zu machen, auch ohne ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer. Das gilt z. B. für alle die in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch im Home-Office arbeiten. Fahrten vom Homeoffice zum Büro können als Reisekosten abgesetzt werden, wenn keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. Das gilt immer dann, wenn ein Mitarbeiter überwiegend im Home-Office arbeitet. Wenn wöchentlich einige Tage im Büro gearbeitet wird, liegt eine solche erste Tätigkeitsstätte am Büro vor. Dann gelten die üblichen Entfernungspauschalen, die jedoch bei der Erstattung steuerpflichtig sind. Bei der Vermietung eines als Homeoffice genutzten Arbeitszimmers an den Arbeitgeber hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob dies im Interesse des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmenden erfolgt. Handelt es sich um eine Vereinbarung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers, hat die Untervermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber Steuervorteile, da die Miete des Arbeitgebers steuerfrei bleieben kann. Ist das Interesse jedoch aufseiten des Arbeitnehmers, gelten die Zahlungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

    42 min
  2. 18. SEP.

    #108: Geschäftsreisen von der Steuer absetzen: Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft richtig geltend machen

    In dieser Episode geht es um die steuerliche Absetzbarkeit von beruflich veranlassten Geschäftsreisen. Kosten für berufliche Reisen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie klar beruflich bedingt sind. Dazu zählen Reisekosten wie Flüge, Bahnfahrten oder Autofahrten, Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen. Für Letztere gelten feste Pauschbeträge, abhängig von der Dauer der Abwesenheit. Bei Auslandsreisen gibt es zusätzlich länderspezifische Pauschalen. Es ist wichtig, beruflich veranlasste Reisen von privaten Ausgaben zu trennen. Seit einer Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs im Jahr 2009 ist die Aufteilung gemischt veranlasster Reisen möglich, wenn berufliche und private Anteile klar voneinander abgrenzbar sind. Dies geschieht beispielsweise durch eine anteilige Aufteilung der Reisekosten basierend auf der Anzahl der beruflichen und privaten Tage. Kosten, die auf private Urlaubstage entfallen, sind nicht absetzbar. Der berufliche Anlass der Reise muss nachgewiesen werden, etwa durch ein Reisetagebuch. Bei Auslandsreisen stellt sich oft die Frage nach der klaren Trennung von beruflichen und privaten Zwecken. Ein vollständiger Abzug der Kosten ist möglich, wenn die Reise nahezu ausschließlich beruflich bedingt war. Sollte die Reise verlängert werden, um privat Urlaub zu machen, können die zusätzlichen privaten Kosten nicht abgesetzt werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Arzt, der während einer einwöchigen Auslandsreise auch einen mehrtägigen Fachkongress besucht, kann die Kosten für den Kongress und die Übernachtungen an den Kongresstagen absetzen. Flugkosten müssen jedoch anteilig zwischen dem beruflichen und privaten Anteil der Reise aufgeteilt werden. Zusätzlich beleuchten wir Sonderfälle wie Sprachreisen, und Forschungsreisen, bei denen der berufliche Anlass häufig genauer nachgewiesen werden muss. Diese Reisen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie spezifisch auf die beruflichen Anforderungen der Person zugeschnitten sind. Zusätzlich sprechen wir über die Fallstricke bei Incentive-Reisen. Diese führen bei den Reisenden ggf. zu steuerpflichtigen Einkünften, wenn keine Pauschalversteuerung vorgenommen wird.

    47 min
  3. 12. SEP.

    #107: Steuervorteile nutzen: Porsche Macan jetzt kaufen? Wie man mit der 6b-Rücklage Steuern verschiebt

    In dieser Episode widmen wir uns dem Referentenentwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II), das darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland weiter zu stärken. Wir beleuchten die geplanten Änderungen und diskutieren, ob die vorgesehenen Maßnahmen ausreichend sind, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen. Ein zentrales Thema ist die Neuregelung der § 6b-Rücklage, insbesondere im Hinblick auf die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Die Erhöhung des Höchstbetrags von 500.000 Euro auf 5 Millionen Euro soll mehr Spielraum für betriebliche Reinvestitionen schaffen. Wir erklären, für welche Gewinne diese Rücklage genutzt werden kann, welche Wirtschaftsgüter für eine Reinvestition infrage kommen und welche steuerlichen Folgen sich bei nicht rechtzeitiger Reinvestition ergeben. Ein weiteres wichtiges Thema ist die neue Sonderabschreibung für neu zugelassene, betriebliche Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionen, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 gelten soll. Zudem gehen wir auf die Steuervergünstigungen für elektrische Dienstwagen ein, wobei eine Erweiterung der 0,25-%-Regelung für Fahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 95.000 Euro geplant ist. Darüber hinaus werfen wir einen Blick auf die geplanten Erleichterungen im Investmentsteuergesetz, die Beteiligungen an Infrastrukturprojekten und erneuerbaren Energien betreffen, sowie auf Änderungen im Kündigungsschutz für Spitzenverdiener im Bankensektor. Abschließend diskutieren wir über die geplante Abschaffung der Zollfreigrenze für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern und die Auswirkungen auf den E-Commerce.

    55 min
  4. 4. SEP.

    #106: Steuertipps für Studenten: So holst Du das Maximum aus Deinem Studium heraus

    In dieser Episode gehen wir auf die steuerlichen Möglichkeiten für Studenten ein, um ihre Ausgaben während des Studiums steuerlich geltend zu machen. Wir beleuchten detailliert, welche Kosten abgesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium, da sich hier entscheidende steuerliche Unterschiede ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Absetzbarkeit von Kosten und die Möglichkeit eines Verlustvortrags. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium. Während im Erststudium die Kosten bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, bietet das Zweitstudium deutlich mehr steuerliche Vorteile. Hier können die Studienkosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, und es besteht die Möglichkeit, Verluste in die Folgejahre mitzunehmen. Wir erläutern, warum das Zweitstudium, etwa ein Master- oder Aufbaustudium, besonders lukrativ ist und zeigen anhand eines Beispiels, wie sich durch den Verlustvortrag erhebliche Steuerersparnisse erzielen lassen. Zudem definieren wir, was als Erstausbildung gilt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Berufsausbildung jede ernsthaft betriebene Vorbereitung auf einen künftigen Beruf. Wir erklären, welche Ausbildungen als Erstausbildung anerkannt werden und wie sich dies steuerlich auswirkt, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit, Kosten als Werbungskosten oder vorweggenommene Betriebsausgaben geltend zu machen. Auch die steuerlichen Regelungen rund um die doppelte Haushaltsführung werden thematisiert. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen Studierende die Kosten für eine zweite Wohnung am Studienort absetzen können, und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, etwa die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Hauptwohnsitzes, meist bei den Eltern. Interessant hierzu ist auch unsere Folge #42 zur doppelten Haushaltsführung: https://seidochnichtbesteuert.podigee.io/43-neue-episode Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Kindergeld. Wir diskutieren, unter welchen Umständen auch im Zweitstudium ein Anspruch auf Kindergeld besteht, und welche zeitlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Ausbildung als einheitliche Erstausbildung anerkannt wird. Zusätzlich geben wir einen Überblick darüber, wann und warum es sich für Studierende lohnt, eine Steuererklärung zu erstellen, insbesondere dann, wenn sie während der Ferien oder neben dem Studium arbeiten. Hierbei gehen wir auch auf das Werkstudentenprivileg ein, das eine Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung ermöglicht, solange die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet.

    30 min
  5. 28. AUG.

    #105: Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Alles über Pflichten und Fristen

    In dieser Episode besprechen wir ausführlich, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und welche Fristen dabei beachtet werden müssen. Wir werfen einen Blick auf die relevanten gesetzlichen Grundlagen, insbesondere § 46 Abs. 2 EStG, der die Verpflichtung zur Veranlagung für Angestellte regelt, etwa bei Progressionseinkünften über 410 Euro oder dem Bezug von Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern. Weitere Verpflichtete sind Gewerbetreibende, Freiberufler, Rentner und Kapitalanleger, deren Einkünfte bestimmte Grenzen überschreiten. Zudem gehen wir auf die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2023 und 2024 ein und erläutern, was passiert, wenn die Erklärung verspätet eingereicht wird. Hierbei klären wir die Folgen von Verspätungszuschlägen, Zwangsgeldern und Schätzungen seitens des Finanzamts. Darüber hinaus behandeln wir, für wen sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt. Besonders für Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, könnte dies attraktiv sein, da sie in vielen Fällen mit einer Steuererstattung rechnen können. Auch Kapitalanleger, die keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, und Personen, die Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, können von einer freiwilligen Steuererklärung profitieren. Abschließend geben wir praktische Hinweise für Studenten im Zweitstudium und weitere Fälle, in denen eine freiwillige Abgabe sinnvoll sein kann.

    43 min
  6. 21. AUG.

    #104: Verein für Unternehmer mit Robert Hoffmann

    In dieser Episode sprechen wir mit Robert Hoffmann, einem vielseitigen Unternehmer, der mittlerweile auch auf Social Media große Erfolge feiert. Mit seinen praxisnahen und oft unkonventionellen Tipps für Unternehmer hat Robert sich eine breite Fangemeinde aufgebaut und erreicht mit seinen Inhalten hohe Aufmerksamkeit. Wir freuen uns deshalb ganz besonders, ihn heute im Podcast begrüßen zu dürfen. Robert gibt Einblicke in seine Zeit als Inkasso- und Bauunternehmer. Wir sprechen über seine Devise „ich verhandle nicht“ und wie er den Arbeitsalltag auf nur vier Stunden pro Tag reduziert hat – unter anderem durch clevere Maßnahmen wie das Vermeiden von Telefonaten. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs liegt auf der Bedeutung von Liquidität in Unternehmen: „Das Geld muss raus“. Spannend wird es auch bei der Frage, wie man sich von Mitgesellschaftern trennen kann und warum dies oft einfacher ist, als man denkt. Im rechtlichen Teil widmen wir uns der Kommanditgesellschaft und der Unternehmergesellschaft (UG) und diskutieren, warum diese Rechtsformen für Unternehmer besonders attraktiv sein können. Robert erläutert zudem, welche Risiken einer persönlichen Haftung für Unternehmer bestehen und wie man durch die Gründung eines Vereins strategisch dagegen vorgehen kann. Der Verein für Unternehmer wird im Detail beleuchtet, besonders im Hinblick auf die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Vereine sind grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG. Auch für wirtschaftlich tätige Vereine gilt: Einkünfte, wie etwa aus Vermietung und Verpachtung, unterliegen nur einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 15 %. Vereine können zudem Privatvermögen besitzen und dieses unter bestimmten Bedingungen steuerfrei veräußern, wie etwa Immobilien nach einer Haltedauer von 10 Jahren. Besonders bei sogenannten Familienvereinen, deren Zweck wesentlich im Interesse einer Familie auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, gibt es steuerliche Besonderheiten. Die Gründung eines solchen Vereins kann eine erhebliche Schenkungsteuerbelastung nach sich ziehen, da der Übergang von Vermögen auf den Familienverein als Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG besteuert wird. Zudem unterliegen diese Vereine der sogenannten Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre anfällt, um große Vermögen zu besteuern, die in solchen Strukturen gebunden werden. Robert erläutert, wie Unternehmer diese Strukturen effektiv nutzen können, um Risiken zu minimieren und steuerliche Vorteile zu erlangen, und welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen bei der Gründung eines Vereins für Unternehmer berücksichtigt werden müssen. Mehr Informationen zu Robert Hoffmann sind hier zu finden: https://driver39.de

    53 min
  7. 13. AUG.

    #103: Umsatzsteuer bei Vermietung: Vorteile und Risiken für Vermieter

    In dieser Episode widmen wir uns den zentralen Aspekten der Umsatzsteuerpflicht bei der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien. Wir erläutern, wann eine Vermietung grundsätzlich umsatzsteuerfrei ist und unter welchen Bedingungen eine Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 UStG möglich ist. Dabei gehen wir detailliert auf die Vorteile und Nachteile für Vermieter und Mieter ein, insbesondere im Hinblick auf den Vorsteuerabzug bei Sanierungen. Wir besprechen die umsatzsteuerliche Behandlung von Nebenleistungen wie der Versorgung mit Wärme, Wasser und Strom und klären, wann die Vermietung von Ferienwohnungen, Parkplätzen und Maschinen umsatzsteuerpflichtig ist. Ein besonderer Fokus liegt auf der Problematik gemischt genutzter Gebäude und der notwendigen Aufteilung der Vorsteuer nach Nutzungsfläche, wie sie auch im Jahressteuergesetz 2024 präzisiert wird. Darüber hinaus beleuchten wir, warum Vermieter umsatzsteuerfreie Mieter vermeiden sollten, um Vorsteuerkorrekturen zu vermeiden, und welche Konsequenzen sich bei nachträglichen Renovierungen und einem möglichen umsatzsteuerfreien Verkauf von Immobilien ergeben. Die besonderen Anforderungen an die Option zur Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf von Grundstücken, insbesondere im Hinblick auf das Reverse-Charge-Verfahren und die notarielle Beurkundung werden besprochen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die aktuelle Problematik für Hotelbetreiber, die aufgrund der unterschiedlichen Regelungen im deutschen und europäischen Steuerrecht besonders vorsichtig bei der Rechnungsstellung sein müssen, um nicht in die Gefahr von § 14c UStG zu geraten.

    35 min
  8. 6. AUG.

    #102: Steuertipps beim Kauf einer Immobilie

    In dieser Episode werden die wichtigsten Steuertipps für Vermieter behandelt. Zu Beginn wird die Bedeutung der Kaufpreisaufteilung vor dem Kauf eines Grundstücks erläutert, insbesondere wie ein hoher Anteil des Kaufpreises auf das Gebäude gelegt werden kann, um maximale Abschreibungen zu erzielen. Es wird auf die gesetzliche Grundlage und das BFH-Urteil vom 16. September 2015 (IX R 12/14) verwiesen, das die Bindungswirkung der im Notarvertrag vereinbarten Aufteilung für das Finanzamt regelt. Zudem werden Methoden zur Aufteilung des Kaufpreises wie Vergleichswert-, Substanzwert- und Ertragswertverfahren vorgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Optimierung der Abschreibungen. Es wird erklärt, welche festen Abschreibungssätze für verschiedene Baujahre gelten und welche neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Besonders wird die Möglichkeit der Sonderabschreibung für Neubauten unter bestimmten Bedingungen, wie dem Bau eines Effizienzhauses, hervorgehoben. Das Thema Restnutzungsdauergutachten wird ebenfalls behandelt, einschließlich der neuen Anerkennung durch das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023. Der Abschnitt zur Modernisierung von Bestandsgebäuden beleuchtet, welche Maßnahmen als Erhaltungsaufwendungen gelten und sofort steuerlich absetzbar sind, und welche Maßnahmen nur über Abschreibungen geltend gemacht werden können. Wichtige Urteile, wie das BFH-Urteil vom 28. April 2020 (IX B 121/19), werden angesprochen, die Regelungen zu Sanierungen vor dem Kauf betreffen. Abschließend werden praktische Tipps gegeben, wie Vermieter hohe Kosten bei der Vermietung geltend machen können, einschließlich der steuerlichen Behandlung von Reisekosten, Finanzierungskosten und anderen Ausgaben.

    32 min

Om

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

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