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Miniserie VOB/A Teil 5: Jetzt wird´s ernst - der Eröffnungstermin Bauhelden - DER Handwerkerpodcast

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Miniserie zur VOB/A, Teil 5 - Der Eröffnungstermin

Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den Termin auch die "Submission. Alle vorliegenden Angebote werden nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit einbezogen....sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben!

Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich wie immer der AG.

Vor allem - egal ob elektronisch oder in Schriftform - gilt hier Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert, Sorgfalt.

In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird.

Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier:

VOB/A

Brandaktuell:

Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start!

Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB!

Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...)

Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle".



Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:

seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen! 

Außerdem:

Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!

Miniserie zur VOB/A, Teil 5 - Der Eröffnungstermin

Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den Termin auch die "Submission. Alle vorliegenden Angebote werden nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit einbezogen....sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben!

Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich wie immer der AG.

Vor allem - egal ob elektronisch oder in Schriftform - gilt hier Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert, Sorgfalt.

In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird.

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