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Das italienische Erbrecht einfach geklärt ItaloRecht

    • Nyhetskommentarer

Das Erbrecht ist ein komplexes Thema, das von Land zu Land unterschiedlich behandelt wird. Vor allem in internationalen Fällen können die Regeln stark variieren. In unserem Podcast möchten wir Ihnen einen Überblick über das italienische Erbrecht geben und wie es sich vom deutschen Recht unterscheidet.

Das italienische Erbrecht weist einige Unterschiede zum deutschen System auf. Dies kann jedoch zu gewissen Schwierigkeiten führen, da die Erben oft nicht mit dem Erbrecht des betreffenden Landes vertraut sind. Z.B. eine Besonderheit des italienischen Erbrechts besteht darin, dass einige Testamente, wie das sogenannte "Berliner Testament" oder auch Erbverträge, null und nichtig sind.

Und dies, weil in Italien der Grundsatz gilt, dass man erst dann über seine Rechte verfügen kann, wenn man sie tatsächlich besitzt. Das bedeutet, dass der Erblasser nicht bestimmen kann, dass das Erbe erst an eine Person und dann - nach dessen Tod - an eine andere übergeht. Derjenige, der das Erbe zuerst erhält, kann uneingeschränkt darüber verfügen.

Wenn Sie eine Erbschaft in Italien regeln müssen, sollten Sie bedenken, dass Sie den italienischen Steuerbehörden innerhalb eines Jahres genaue Angaben zur Erbschaft machen müssen. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um die Vererbung von Immobilien handelt, da die Erben als neue Eigentümer beim Katasteramt eingetragen werden müssen. Die Erbschaftserklärung in Italien ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch notwendig, um auch die Eintragung im italienischen Grundbuch zu erhalten. Ähnlich verhält es sich, wenn man z.B. Bankkonten erben möchte.: Ohne die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung wird das Konto nicht freigegeben.

Ein weiteres Thema, das für Erbschaften in Italien relevant ist, ist die Erbschaftssteuer. Die Freibeträge in Italien sind großzügiger als in Deutschland. So gilt beispielsweise für Kinder ein Freibetrag von je 1 Million Euro, während in Deutschland der Betrag bei 400.000 Euro liegt.

Das bedeutet, dass Sie in Italien keine Erbschaftssteuer zahlen müssen, es sei denn, die Immobilie ist mehr als 1 Million Euro wert. In diesem Fall müssen Sie nur die Eintragungssteuer zahlen, die auch beim Kauf der Immobilie fällig wäre. Es kann jedoch sein, dass Sie auch in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen müssen, da es keine Erbschaftssteuerabkommen zwischen Italien und Deutschland gibt, die eine Doppelbesteuerung vermeiden.

Das italienische Erbschaftsrecht kann aufgrund der Unterschiede zum deutschen System kompliziert sein. Jeder Fall muss individuell geprüft werden.

Mehr Informationen auf unserer Webseite: LEGALEde Rechtsanwälte

Das Erbrecht ist ein komplexes Thema, das von Land zu Land unterschiedlich behandelt wird. Vor allem in internationalen Fällen können die Regeln stark variieren. In unserem Podcast möchten wir Ihnen einen Überblick über das italienische Erbrecht geben und wie es sich vom deutschen Recht unterscheidet.

Das italienische Erbrecht weist einige Unterschiede zum deutschen System auf. Dies kann jedoch zu gewissen Schwierigkeiten führen, da die Erben oft nicht mit dem Erbrecht des betreffenden Landes vertraut sind. Z.B. eine Besonderheit des italienischen Erbrechts besteht darin, dass einige Testamente, wie das sogenannte "Berliner Testament" oder auch Erbverträge, null und nichtig sind.

Und dies, weil in Italien der Grundsatz gilt, dass man erst dann über seine Rechte verfügen kann, wenn man sie tatsächlich besitzt. Das bedeutet, dass der Erblasser nicht bestimmen kann, dass das Erbe erst an eine Person und dann - nach dessen Tod - an eine andere übergeht. Derjenige, der das Erbe zuerst erhält, kann uneingeschränkt darüber verfügen.

Wenn Sie eine Erbschaft in Italien regeln müssen, sollten Sie bedenken, dass Sie den italienischen Steuerbehörden innerhalb eines Jahres genaue Angaben zur Erbschaft machen müssen. Dies ist besonders wichtig, wenn es sich um die Vererbung von Immobilien handelt, da die Erben als neue Eigentümer beim Katasteramt eingetragen werden müssen. Die Erbschaftserklärung in Italien ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch notwendig, um auch die Eintragung im italienischen Grundbuch zu erhalten. Ähnlich verhält es sich, wenn man z.B. Bankkonten erben möchte.: Ohne die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung wird das Konto nicht freigegeben.

Ein weiteres Thema, das für Erbschaften in Italien relevant ist, ist die Erbschaftssteuer. Die Freibeträge in Italien sind großzügiger als in Deutschland. So gilt beispielsweise für Kinder ein Freibetrag von je 1 Million Euro, während in Deutschland der Betrag bei 400.000 Euro liegt.

Das bedeutet, dass Sie in Italien keine Erbschaftssteuer zahlen müssen, es sei denn, die Immobilie ist mehr als 1 Million Euro wert. In diesem Fall müssen Sie nur die Eintragungssteuer zahlen, die auch beim Kauf der Immobilie fällig wäre. Es kann jedoch sein, dass Sie auch in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen müssen, da es keine Erbschaftssteuerabkommen zwischen Italien und Deutschland gibt, die eine Doppelbesteuerung vermeiden.

Das italienische Erbschaftsrecht kann aufgrund der Unterschiede zum deutschen System kompliziert sein. Jeder Fall muss individuell geprüft werden.

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