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Zur Hölle mit dem Abmelde-Zirkus‪!‬ Betriebsrat heute – der Podcast der W.A.F.

    • Utbildning

Bereits „Frischlinge“ im Betriebsratsamt können es nicht mehr hören: Vor Aufnahme der Amtstätigkeit haben sich Betriebsratsmitglieder stets bei ihrem unmittelbaren Vorgesetzen abzumelden. Anderenfalls, so wird in der Betriebsratsfortbildung betont, drohen Abmahnung und Kündigung (BAG, Urteil vom 5.07.1992 – 7 AZR 466/919). So weit, so richtig! Doch: Wie lebensnah, bitte, ist der für Arbeitgeber wie Betriebsräte oftmals gleichermaßen lästige Abmeldezirkus? Und: Gibt es ein Schlupfloch für AbmeldeMuffel? Die Rechtsanwälte und Mediatoren Niklas Pastille. LL.M. aus Berlin und Christoph Gussenstätter aus Bonn glauben es gefunden zu haben. Aber höre selbst! 
Themen in der heutigen Folge:
Alter Hut, aber wichtig: Darum müssen sich BR-Mitglieder „abmelden“ Weniger bekannt: Wichtige Ausnahmen von der Abmeldepflicht Oftmals missverstanden: Die „Ich bin unersetzlich, Chef!“- Ausnahme (BAG,
Urt. v. 29.06.2011 – 7 ABR 135/09) Dazu raten Anwälte Zum Mitschreiben: So befreit der Arbeitgeber Sie von Ihren Ab- und Rückmeldepflichten Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163 Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on163

Bereits „Frischlinge“ im Betriebsratsamt können es nicht mehr hören: Vor Aufnahme der Amtstätigkeit haben sich Betriebsratsmitglieder stets bei ihrem unmittelbaren Vorgesetzen abzumelden. Anderenfalls, so wird in der Betriebsratsfortbildung betont, drohen Abmahnung und Kündigung (BAG, Urteil vom 5.07.1992 – 7 AZR 466/919). So weit, so richtig! Doch: Wie lebensnah, bitte, ist der für Arbeitgeber wie Betriebsräte oftmals gleichermaßen lästige Abmeldezirkus? Und: Gibt es ein Schlupfloch für AbmeldeMuffel? Die Rechtsanwälte und Mediatoren Niklas Pastille. LL.M. aus Berlin und Christoph Gussenstätter aus Bonn glauben es gefunden zu haben. Aber höre selbst! 
Themen in der heutigen Folge:
Alter Hut, aber wichtig: Darum müssen sich BR-Mitglieder „abmelden“ Weniger bekannt: Wichtige Ausnahmen von der Abmeldepflicht Oftmals missverstanden: Die „Ich bin unersetzlich, Chef!“- Ausnahme (BAG,
Urt. v. 29.06.2011 – 7 ABR 135/09) Dazu raten Anwälte Zum Mitschreiben: So befreit der Arbeitgeber Sie von Ihren Ab- und Rückmeldepflichten Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163 Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/on163

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