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#05 Die Versetzung der Mitarbeiter ins Ausland – steuerlich und SV-rechtlich nichts zu befürchten Steuern in Polen leicht erzählt

    • Business

Die Optimierung der Geschäftstätigkeit bedarf sehr oft der Mobilität. Diese lässt sich viel schneller erreichen, wenn man die mit dem Umzug ins andere Land zusammenhängenden Formalien nicht mehr befürchtet. Steuern oder Sozialversicherungsfragen können abschreckend wirken. Das muss aber nicht der Fall sein – die Versetzung der Mitarbeiter lässt sich gut organisieren und ein ausgearbeitetes Modell mehrmals wiederholen. In dieser Folge des Podcast erzählen wir, wie es am einfachsten mit uns ginge.

Zusammenfassung aus dem sechsten Abschnitt:
Die Planung der Versetzung der Mitarbeiter ins Ausland soll man mit der Analyse der korrekten Besteuerung und SV-Belastung beginnen.

Für Steuern ist die korrekte Festlegung der sog. steuerlichen Ansässigkeit kritisch – d.h. man muss den Staat bestimmen, in welchem man alle Einkünfte aus aller Welt offenzulegen hat und den Staat, wo die Steuer faktisch zu zahlen ist.

Die Doppelbesteuerung wird in jedem Fall vermieden – dazu diesen die zwischenstaatliche Abkommen, welche in jedem Fall der Versetzung zu analysieren sind.

Grundsätzlich zahlt man die Einkommensteuer dort, wo man arbeitet – es gibt aber viele Ausnahmen, welche unbedingt zu beachten und zu prüfen sind.

Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in verschiedenen Ländern arbeiten lässt, heißt es noch lange nicht, dass es sich dort steuerlich bzw. SV-rechtlich erfassen lassen muss. In Polen ist die Übertragung der Zahlungspflicht (an die Steuerbehörde und an die SV-Anstalt) auf den betroffenen Mitarbeiter möglich. Mit Unterstützung des Steuerberaters lässt sich das einfach organisieren.

SV-Beiträge zahl man meisten in seinem Heimatland – nur in einigen, besonderen Fällen müsste man zu einem fremden SV-System wechseln. In Polen lässt sich der SV-Pflicht auch ohne Registrierung des Arbeitsgebers nachkommen.

Die Optimierung der Geschäftstätigkeit bedarf sehr oft der Mobilität. Diese lässt sich viel schneller erreichen, wenn man die mit dem Umzug ins andere Land zusammenhängenden Formalien nicht mehr befürchtet. Steuern oder Sozialversicherungsfragen können abschreckend wirken. Das muss aber nicht der Fall sein – die Versetzung der Mitarbeiter lässt sich gut organisieren und ein ausgearbeitetes Modell mehrmals wiederholen. In dieser Folge des Podcast erzählen wir, wie es am einfachsten mit uns ginge.

Zusammenfassung aus dem sechsten Abschnitt:
Die Planung der Versetzung der Mitarbeiter ins Ausland soll man mit der Analyse der korrekten Besteuerung und SV-Belastung beginnen.

Für Steuern ist die korrekte Festlegung der sog. steuerlichen Ansässigkeit kritisch – d.h. man muss den Staat bestimmen, in welchem man alle Einkünfte aus aller Welt offenzulegen hat und den Staat, wo die Steuer faktisch zu zahlen ist.

Die Doppelbesteuerung wird in jedem Fall vermieden – dazu diesen die zwischenstaatliche Abkommen, welche in jedem Fall der Versetzung zu analysieren sind.

Grundsätzlich zahlt man die Einkommensteuer dort, wo man arbeitet – es gibt aber viele Ausnahmen, welche unbedingt zu beachten und zu prüfen sind.

Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in verschiedenen Ländern arbeiten lässt, heißt es noch lange nicht, dass es sich dort steuerlich bzw. SV-rechtlich erfassen lassen muss. In Polen ist die Übertragung der Zahlungspflicht (an die Steuerbehörde und an die SV-Anstalt) auf den betroffenen Mitarbeiter möglich. Mit Unterstützung des Steuerberaters lässt sich das einfach organisieren.

SV-Beiträge zahl man meisten in seinem Heimatland – nur in einigen, besonderen Fällen müsste man zu einem fremden SV-System wechseln. In Polen lässt sich der SV-Pflicht auch ohne Registrierung des Arbeitsgebers nachkommen.

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