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  1. 6d ago

    Wirtschaftsnews vom 11. August 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute:    Einschulung: Welche Versicherungen jetzt wichtig sindBund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungen Kinder zum Schulstart (nicht) brauchen   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} In vielen Bundesländern enden bald die Sommerferien und für angehende Erstklässler und ihre Familien beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Eltern und Großeltern fragen sich daher, welche Versicherungen jetzt wichtig werden. „Zunächst ist eine gute Absicherung der Eltern entscheidend“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Sie sollten insbesondere gegen die finanziellen Folgen eines Todesfalls oder eines dauerhaften Verlusts ihrer Arbeitskraft versichert sein.“ Hierfür sind eine Risikolebensversicherung sowie eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung geeignet. Für alle Familien unverzichtbar – auch unabhängig vom Schulstart – ist die private Haftpflichtversicherung. Wenn Familienmitglieder Dritte schuldhaft schädigen, kommt sie für die Folgekosten auf. „In einem Familientarif sollten auch Schäden durch deliktunfähige Kinder eingeschlossen sein“, sagt der BdV. So sind auch Schäden abgesichert, die Kinder unter sieben Jahren bzw. unter zehn Jahren im Straßenverkehr verursacht haben. Wenn all diese Absicherungen bestehen, sollte zudem die Absicherung des Kindes gegen Invalidität geprüft werden. „Wenn Eltern beruflich kürzertreten müssen, um sich um ihr dauerhaft beeinträchtigtes Kind zu kümmern, gehen damit auch finanzielle Einbußen einher. Hier kann eine Pflegetagegeldversicherung helfen“, so der BdV. Diese wichtige Absicherung zahlt bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit des Kindes ein lebenslanges Tagegeld. Die Höhe der Versicherungsleistung sollte so gewählt werden, dass zumindest ein Elternteil die Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung des Kindes reduzieren kann. Eine weitere Absicherung, die schon für Kinder sinnvoll sein kann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Schülerinnen und Schüler. Früh abgeschlossen kann die BU für Kinder viele Vorteile bieten, denn der Abschluss ist in jungen Jahren meist unkomplizierter. Bei der Wahl des passenden Tarifs zählen viele Details. Wichtig sind insbesondere eindeutige Bedingungen zur Berufsunfähigkeit bei Schülerinnen und Schülern und flexible Möglichkeiten zur Anpassung des Vertrags - beispielsweise durch Nachversicherungsgarantien und Dynamisierungen. Eltern sollten sich vor dem Abschluss unbedingt anbieterunabhängig von Fachleuten wie spezialisierten Versicherungsberatern oder Versicherungsmaklern beraten lassen. Kombiprodukte sind für die Absicherung von Kindern keine gute Wahl.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260811_kvp.mp3

  2. Aug 7

    Wirtschaftsnews vom 07. August 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Neues BGH-Urteil: Riester-Bausparer sollten Jahresentgelte zurückfordern     Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Riester-Bausparer können unzulässige Gebühren zurückfordern. Der unabhängige Geldratgeber Finanztip stellt dafür ein Musterschreiben bereit. Damit können Betroffene Jahresentgelte aus den vergangenen Jahren zurückverlangen. Diese können pro Vertrag inklusive Verzugszinsen durchaus bei 100 Euro liegen. Laut jüngsten Zahlen gibt es rund 1,5 Mio. Riester-Bausparverträge. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Jahresentgelte, mit denen Bausparkassen ihre Vertragsverwaltung auf die Kunden abwälzen, sind auch bei Riester-Bausparverträgen unzulässig (Az. XI ZR 83/25). Viele Bausparkassen hatten die Erstattung von Entgelten nach einem vergleichbaren Urteil des BGH zu ungeförderten Bausparverträgen aus dem Jahr 2022 bislang für Riester-Bausparer abgelehnt. Bei Riester-Bausparverträgen, so brachten sie vor, seien solche Entgelte gesetzlich erlaubt. Mit dem Urteil ist diese Rechtsfrage nun geklärt. „Das Urteil schafft endlich Klarheit. Wer einen Riester-Bausparvertrag bespart und Gebühren bezahlt hat, sollte das Geld jetzt zurückfordern”, sagt man bei Finanztip. Mit dem Musterschreiben von Finanztip lässt sich der Anspruch schnell und einfach geltend machen. Bauspargebühren zurückfordern Betroffene sollten die jährlichen Kontoauszüge ihres Riester-Bausparvertrags prüfen und nach Bezeichnungen wie „Jahresentgelt” suchen. Die Gebühr wird in der Regel jährlich abgebucht. Gebühren aus der Ansparphase der Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 können zurückverlangt werden. Ein Beispiel: Wurden in der Ansparphase für die Verwaltung des Vertrags jährlich 24 Euro erhoben, wären das über die vier Jahre gerechnet 96 Euro. Hinzu kommen Verzugszinsen, die die Bausparkasse zusätzlich zahlen muss. Diese müssen fünf Prozentpunkte über dem Basiszins liegen. Aktuell liegt dieser bei 1,52 Prozent pro Jahr, dem Betroffenen stehen dann 6,52 Prozent Jahreszins zu. Lehnt die Bausparkasse die Rückerstattung ab, sollten sich Verbraucher an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Hintergrund Bereits 2022 hatte der BGH entschieden, dass entsprechende Jahresentgelte bei klassischen Bausparverträgen unzulässig sind. Das aktuelle Urteil stellt nun klar, dass dieser Grundsatz auch für Riester-Bausparverträge gilt.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260807_kvp.mp3

  3. Aug 4

    Wirtschaftsnews vom 04. August 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Kia hat 100.000 Elektroautos in Deutschland verkauft      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Kia hat beim Gesamtabsatz von Elektroautos (EVs) in Deutschland den neuen Meilenstein von 100.000 Einheiten erreicht. Im ersten Halbjahr 2026 wuchs der Elektroauto -Absatz der Marke um 87 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, fast doppelt so stark wie im Gesamtmarkt, dieser lag bei einem Plus von 48 Prozent. Bereits 41,9 Prozent aller Kia-Neuzulassungen waren reine Stromer, hier liegt der Gesamtmarkt bei 24,8 Prozent. Der enorme Zuwachs im EV-Absatz geht einher mit der rasanten Erweiterung der Kia-Elektropalette. Von den aktuell erhältlichen 15 vollelektrischen Modellen und Modellvarianten der Marke wurde die Hälfte seit Ende 2025 neu eingeführt. Damit besitzt der Elektrovorreiter, der mit dem Soul EV schon 2014 sein erstes Elektroauto in Deutschland herausbrachte und mit seiner umfassenden Expertise heute eine führende Rolle in der Elektrifizierungstechnologie einnimmt, eine der jüngsten und breitesten E-Paletten im Markt. Sie deckt in ihrer Vielfalt unterschiedlichste Kundenanforderungen ab. Wie stark das Interesse an elektrischen Kia-Modellen bei deutschen Kunden gewachsen ist, zeigt auch eine jetzt veröffentlichte Carwow-Analyse. Darin wurde ermittelt, welche Automarken auf der Online-Plattform im ersten Halbjahr 2026 am häufigsten angefragt wurden. Das Resultat: Kia war mit 7,8 Prozent die am viertmeisten gesuchte Marke und erreichte bei den EVs mit einem Anfrage-Plus von 404 Prozent den zweiten Platz (9,9%). Eine weitere aktuelle Studie bestätigt das hohe technologische Niveau der Kia-Stromer. Laut der groß angelegten Untersuchung der schwedischen Gebrauchtwagenplattform Carla besitzen die Akkus von Kia-Modellen nach 100.000 Kilometern durchschnittlich noch 96,8 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität und lassen damit die Modelle aller anderen getesteten Marken hinter sich. Mit der Neuausrichtung von Kia im Jahr 2021 wurde die Elektromobilität strategisch zum Kernbestandteil der Marke. Mit dem neuen Slogan „Movement that inspires“ (Bewegung, die inspiriert) wurde der Umbau der Marke vom reinen Automobilhersteller zu einem Anbieter nachhaltiger Mobilitätslösungen gestartet.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260804_kvp.mp3

  4. Jul 31

    Wirtschaftsnews vom 31. Juli 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Bußgelder aus dem Ausland besser nicht ignorieren - Vollstreckung auch in Deutschland möglich     Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}   Im Ausland muss man sich an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes halten. Tut man das nicht, können Bußgeldbescheide ein unliebsames spätes Souvenir aus dem Urlaub werden. Einfach ignorieren sollte man sie nicht, denn sie können auch in Deutschland vollstreckt werden, wie die ADAC Juristen informieren. Mit besonders hohen Bußgeldern müssen Reisende vor allem in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz rechnen. Für Geschwindigkeitsverstöße um 20 km/h werden in Norwegen mindestens 610,-- Euro, in den Niederlanden 225,-- Euro und in Schweden 215,-- Euro fällig. In Finnland sind es 200,-- Euro und in der Schweiz 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland müsste man mindestens 60,-- Euro zahlen. Auf Alkohol am Steuer sollte man nicht nur aus Sicherheitsgründen verzichten. Auch wer seinen Geldbeutel schonen will, sollte sich nach dem Trinken nicht hinters Steuer setzen. Wird man dennoch erwischt, wird es in fast allen Ländern richtig teuer. Hohe einkommensabhängige Strafen gibt es in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden. Auch in Deutschland sind bei 0,5 Promille mindestens 500 Euro fällig.  Falschparken kostet in den Niederlanden ab 120,-- Euro, in Estland bis zu 200,-- Euro und in Ungarn bis zu 390,-- Euro. Da ist ein Parkverstoß in Deutschland mit 10 bis 110 Euro geradezu ein Schnäppchen. Auch die Smartphonenutzung am Steuer kann richtig ins Geld gehen, in den Niederlanden muss man mit 430,-- Euro tief in die Tasche greifen.  Noch teurer ist es in Norwegen, wo ein Handyverstoß 875,-- Euro kostet. In Deutschland geht es dagegen bei ebenfalls humanen 100,-- Euro Bußgeld los.   Tipp der ADAC Juristen: Für den Fall der Fälle haben die ADAC-Juristen einen Rat, wie man eventuell etwas günstiger wegkommt. Manche Länder gewähren bei sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes einen Rabatt. In Spanien erhält man bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen Rabatt von 50 Prozent. In Italien erhält man beispielsweise 30 Prozent Rabatt, wenn man die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids zahlt. Den Bußgeldbescheid einfach aussitzen und hoffen, dass nichts passiert, ist hingegen keine gute Idee. Nichtbezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern können ab einem Betrag von 70,-- Euro (Bußgelder aus Österreich bereits ab 25,-- Euro) auch in Deutschland vollstreckt werden. Für die Eintreibung zuständig ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Für private Inkassodienstleister besteht hingegen keine Möglichkeit, hierzulande öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260731_kvp.mp3

  5. Jul 28

    Wirtschaftsnews vom 28. Juli 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Ärger im Urlaubsdomizil: Wer haftet für Schäden und Diebstahl in der Ferienwohnung?   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Ein Rotweinfleck auf dem hellen Teppich, ein Kratzer im Esstisch, eine zerbrochene Vase: Ein Malheur in einer fremden Unterkunft ist schnell passiert und die Vermieter dürfen dafür Ersatz verlangen.  „Ob die private Haftpflicht bei Mietsachschäden zahlt, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab. Versicherte sollten ihre Police daher genau prüfen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Beim Einbruch greift dagegen ein anderer Schutz: Stehlen Unbekannte persönliche Gegenstände aus der abgeschlossenen Unterkunft, ist die Hausratversicherung mit integrierter Außenversicherung zuständig. Der Hausrat reist mit: die Außenversicherung Der eigene Hausrat bleibt auch fernab der Wohnung eine Weile geschützt. Genau das leistet die Außenversicherung – zumindest vorübergehend. „Die Außenversicherung sorgt dafür, dass der eigene Hausrat auch im Urlaubsdomizil geschützt ist, egal ob im Inland oder im Ausland“, teilt der BdV mit. Sie greift also auch dann, wenn in eine abgeschlossene Ferienunterkunft eingebrochen wird. Wie lange dieser Schutz läuft, variiert je nach Vertrag; häufig sind es mindestens drei Monate. Grenzenlos ist der Schutz aber nicht. Oft ist die Erstattung nach oben gedeckelt, etwa auf zehn oder zwanzig Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Und bestimmte Dinge, etwa Bargeld oder Wertsachen, sind mitunter ganz ausgeschlossen oder nur eingeschränkt abgedeckt. Ein Blick auf Leistungsausschlüsse und Entschädigungsgrenzen zahlt sich deshalb aus. Auch bei Raub, wenn also jemand unter Gewaltandrohung zur Herausgabe seiner Sachen gezwungen wird, leisten viele Hausratversicherungen. Zwei Punkte sind dafür entscheidend: Die Tat muss vor Ort geschehen sein, und der Vorfall sollte umgehend der Polizei angezeigt werden. Kaputtgemacht – und jetzt? Die Privathaftpflicht Geht das Inventar der Unterkunft versehentlich zu Bruch, ist wiederum die private Haftpflichtversicherung am Zug. „Entscheidend ist, dass Mietsachschäden an beweglichem wie unbeweglichem Inventar in der Police enthalten sind, sonst bleibt man am Ende auf den Kosten sitzen“, so der BdV. Der Haken: Manche Verträge decken genau solche Schäden nur begrenzt ab oder klammern sie aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft die Bedingungen oder fragt direkt beim Versicherer nach – idealerweise schriftlich. Wenn der Akku zur Gefahr wird Die Akkus alltäglicher Geräte können sich entzünden, wenn etwas nicht stimmt. Kommt es dadurch zu einem Brandschaden in der gemieteten Unterkunft, kann wiederum die private Haftpflichtversicherung zuständig sein.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260728_kvp.mp3

  6. Jul 24

    Wirtschaftsnews vom 24. Juli 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Steuer-Endspurt bis 31. Juli: Klassische Steuersoftware lohnt sich für viele nicht   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}   Zwar hatten wir in dieser Woche schon einen Tipp von Finanztip zum Sparen bei den Stromkosten im Programm, da für viele Steuerpflichtige am 31.07 die Frist zur Abgabe der diesjährigen Steuererklärung endet, hat der unabhängige Geldratgeber dieses Thema kurzfristig auch noch bearbeitet. Eine repräsentative Umfrage hat ergeben, dass fast jeder Fünfte die Steuererklärung noch mit einer klassischen Steuersoftware erledigt. Der Ratgeber hat sechs installierbare Steuerprogramme sowie zwölf Steuer-Apps und Browserlösungen getrennt getestet. Das Ergebnis: Angestellte, Rentnerinnen und Rentner sowie Vermieter kommen mit Apps und Browserlösungen meist einfacher ans Ziel. „Für die meisten lohnt sich die klassische Steuersoftware nicht mehr, App- und Browserlösungen sind deutlich komfortabler, Verbraucherinnen und Verbraucher können die App- oder Browserlösung kostenlos ausprobieren. Bezahlt wird erst, wenn die Steuererklärung ans Finanzamt übermittelt wird.“ Eine verständlichere Sprache und eine einfache Bedienung machten die Programme zudem auch für Einsteiger attraktiv.  Klassische Software bleibt für komplexe Fälle wichtig Apps und Browserlösungen stoßen allerdings auch an ihre Grenzen. Die Tests zeigen zwar, dass viele Apps und Browserlösungen immer mehr steuerliche Themen bei der Einkommensteuer abdecken. Doch für Selbstständige, Gewerbetreibende und bei Umsatzsteuer-Themen empfiehlt sich noch immer klassische Steuersoftware. Wer eine installieren möchte, kann auf die Empfehlungen von Finanztip setzen: Wiso Steuer 2026 gibt es etwa für rund 46 Euro für fünf Steuererklärungen pro Steuerjahr, im Abo wird’s günstiger. Knapp 22 Euro kostet Tax 2026 (, das Programm  Steuersparerklärung (Steuerjahr 2025) gibt es für rund 39 Euro und Taxman kostet knapp 35 Euro. Wer eine App verwenden möchte, fährt mit Wiso Steuer für rund 46 Euro und der kostenlosen App Check24 Steuer am besten. Die Kosten für ein Steuerprogramm sind komplett in der Steuererklärung absetzbar, weil diese immer weniger als 100 Euro betragen. Nach jüngsten Daten des Statistischen Bundesamts haben zuletzt 15,2 Millionen Steuerpflichtige eine Einkommenssteuererklärung abgegeben –13,2 Millionen erhielten eine Steuererstattung von durchschnittlich 1.240 Euro.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260724_kvp.mp3

  7. Jul 21

    Wirtschaftsnews vom 21. Juli 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Finanztip: Stromanbieterwechsel spart Hunderte Euro – in weniger als zehn Minuten      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Das Thema Stromkosten wird uns – genauso wie beim Gas und Benzin – sicherlich noch lange bewegen, denn die Preise gehen nun mal häufiger nach oben, statt nach unten.  Doch man kann zumindest beim Strom etwas sparen, wenn man aus der teuren Grundversorgung in einen günstigen Stromtarif wechselt.   Liegt der Stromverbrauch eines Beispielhaushaltes bei 3.000 kWh Strom pro Jahr - das entspricht etwa dem Verbrauch einer Familie mit Kind – und der Strompreis der Grundversorgung bei 40,62 Cent je kWh, dann zahlt die Familie im Jahr 1218,60 Euro. Wechselt sie in einen günstigeren Tarif, der nur 31,42 Cent je kWh kostet, zahlt sie nur 942,60 Euro pro Jahr und spart 276 Euro.  Prüfen Verbraucher ihren Tarif jährlich und wechseln den Stromanbieter, profitieren sie immer von den günstigsten Preisen. „Wer seinen Stromvertrag noch nie gewechselt hat, steckt in der oft besonders teuren Grundversorgung des lokalen Versorgers und kann mit einem Tarifwechsel vergleichsweise viel sparen“, sagt man bei Finanztip. Zuletzt befanden sich 29 Prozent der Haushalte in der Strom-Grundversorgung – das bestätigte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von Finanztip. Diese Grundversorgung lässt sich jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Aktuell liegt die Strom-Grundversorgung im Mittel derzeit bei 40,62 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die günstigsten von Finanztip empfohlenen Tarife kosten dagegen im Mittel nur 31,42 Cent pro kWh bei 12 Monaten Preisgarantie. Dabei ist der jährliche Grundpreis miteinberechnet, Neukundenboni nicht. So funktioniert der Wechsel Für den Tarifvergleich benötigt man nur die Postleitzahl und den letzten Jahresverbrauch. Der Wechsel selbst dauert oft weniger als zehn Minuten und geht einfach online. In der Regel lässt sich während des Vertragsabschlusses auswählen, dass der neue Stromanbieter die Kündigung des bisherigen Vertrags erledigen soll. Beim Stromvergleich nicht nur auf Neukundenboni achten Ein Stromausfall droht beim Wechsel nicht. „Bestenfalls vergleicht man einmal im Jahr Tarife und prüft, ob sich ein Wechsel lohnt“. Einfach und schnell finden Stromkunden empfehlenswerte Tarife mit dem Finanztip-Stromvergleich. Zwar gibt es bei vielen Tarifen einen Bonus für Wechsler. Finanztip empfiehlt jedoch, nicht nur diesen im Blick zu haben.       Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260721_kvp.mp3

  8. Jul 14

    Wirtschaftsnews vom 14. Juli 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute:     Stromausfall: Welche Solaranlagen liefern Notstrom?      Im Durchschnitt ist ein deutscher Haushalt nur rund zwölf Minuten im Jahr von einem Stromausfall betroffen. Dennoch führen Sabotage wie kürzlich in Berlin, Naturkatastrophen und technische Defekte immer wieder zu lokalen Stromausfällen. Die Folgen eines mehrtägigen Stromausfalls können für Betroffene verheerend sein: keine Elektrizität, kein Mobilfunk, kein Wasser, keine Heizung. Im Winter drohen zudem kostspielige Schäden an Gebäuden durch geplatzte Wasser- und Heizungsrohre. Eine Möglichkeit, sich gegen Stromausfälle zu wappnen, sind Solaranlagen mit Not- oder Ersatzstromfunktionen und Batteriespeicher. „Photovoltaik ist in der Lage, im Notfall dezentral und ohne funktionierenden Netzzugang die Energieversorgung sicherzustellen. Das dient der Krisensicherheit der Betreiber und steigert die Resilienz unseres Energiesystems“, sagt man beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Während eines Stromausfalls könnten Solaranlagen bei entsprechender Ausstattung Haushalte temporär mit Strom versorgen. Voraussetzung hierfür seien ein inselbetriebsfähiger Wechselrichter, der eigenständig eine Netzfrequenz herstellen kann und den Betrieb der Anlage unabhängig vom Stromnetz ermöglicht, sowie ein Batteriespeicher. Die Mehrkosten seien in der Regel überschaubar. Auch bei Photovoltaik-Bestandsanlagen sei die Nachrüstung mit einer Notstrom- oder Ersatzstromfunktion in vielen Fällen möglich. Grundsätzlich wird bei notstromfähigen Photovoltaikanlagen zwischen Anlagen mit Notstromfunktionen, die einzelne Geräte über eine Steckdose versorgen können (nicht automatisch umschaltend), und Anlagen mit Ersatzstromfunktion, die ein Teilnetz (einzelne Phase) oder das gesamte Hausnetz versorgen können, unterschieden.  Beim Ersatzstrom können Photovoltaikanlagen, die mit einem inselbetriebsfähigen Batteriewechselrichter und einer Netztrennungseinrichtung ausgestattet sind, Ersatzstrom auch in Zeiten von Stromausfällen liefern. Diese Anlagen trennen bei Ausfall der öffentlichen Versorgung die häuslichen Stromkreise vom Netz und schalten um auf Inselbetrieb. Die vorhandene Elektroinstallation und die angeschlossenen Geräte werden dann aus der Batterie versorgt. Die technisch einfachere Notstromvariante lässt die Versorgung einzelner Geräte zu, die bei Ausfall der Netzversorgung umgesteckt werden müssen.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260714_kvp.mp3

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