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Californication no more - Wie der DMA Gatekeeper an die kurze Leine nimmt HÄRTING.fm - Der Podcast für Recht, Technologie und Medien

    • Business News

Es geht um den Digital Markets Act in Folge 51 von HÄRTING|fm. Zu Gast ist die Wissenschaftlerin Dr. Nada Pauer vom Max Planck Institut in München. Mit ihr sprechen Lars Thiess und Martin Schirmbacher über die Regulierung der großen digitalen Player durch den europäischen Gesetzgeber und insbesondere durch den Digital Markets Act.
Zunächst fragen wir, was die Plattformmärkte so besonders macht und warum diese eine besondere Regulierung benötigen. Wir schauen uns kurz die von der EU-Kommission benannten Torwächter und deren Dienste an. Schließlich schauen wir auf die unmittelbaren Folgen des DMA: Auf Google Maps können wir in den Suchergebnissen nicht mehr klicken, dafür womöglich bald WhatsApp-Nachrichten an Signal-User schicken. Außerdem strukturiert Apple die Monetarisierung seines Appstores um. zum Schluss sprechen wir über die Bedeutung des deutschen Kartellrechts und § 19a GWB.

In den News geht es um die Auslegung des AI-Act - bevor der überhaupt in Kraft getreten ist - in einem konkreten Fall. Lars erzählt über eine vertragliche Auseinandersetzung, wo der Knackpunkt ist, ob KI überhaupt zum Einsatz kommt. Und wir werfen einen Blick auf das Fernunterrichtsschutzgesetz, einem etwas antiquierten Gesetz, das neuerdings auf Online-Coachings angewendet wird. Wir besprechen ein bisschen die aktuelle Rechtsprechung und die Auswirkungen auf die Praxis.

Außerdem berichtet Martin über ein konkretes Data Act Projekt: Welche Gedanken macht sich der Hersteller von Bluetooth- und WiFi-Lautsprecher zum Zugang des Nutzers zu Daten, die in den Geräten anfallen? Wie kann man Zugang zu bei der Nutzung des Produkts anfallenden Daten gewähren, wenn das Endgerät keine eigene Schnittstelle dafür hat? Und wie kann man den Nutzer identifizieren, wenn er seine Daten bei dem Hersteller abfragt? Fragen über Fragen und ein paar konkrete Antworten.

Es geht um den Digital Markets Act in Folge 51 von HÄRTING|fm. Zu Gast ist die Wissenschaftlerin Dr. Nada Pauer vom Max Planck Institut in München. Mit ihr sprechen Lars Thiess und Martin Schirmbacher über die Regulierung der großen digitalen Player durch den europäischen Gesetzgeber und insbesondere durch den Digital Markets Act.
Zunächst fragen wir, was die Plattformmärkte so besonders macht und warum diese eine besondere Regulierung benötigen. Wir schauen uns kurz die von der EU-Kommission benannten Torwächter und deren Dienste an. Schließlich schauen wir auf die unmittelbaren Folgen des DMA: Auf Google Maps können wir in den Suchergebnissen nicht mehr klicken, dafür womöglich bald WhatsApp-Nachrichten an Signal-User schicken. Außerdem strukturiert Apple die Monetarisierung seines Appstores um. zum Schluss sprechen wir über die Bedeutung des deutschen Kartellrechts und § 19a GWB.

In den News geht es um die Auslegung des AI-Act - bevor der überhaupt in Kraft getreten ist - in einem konkreten Fall. Lars erzählt über eine vertragliche Auseinandersetzung, wo der Knackpunkt ist, ob KI überhaupt zum Einsatz kommt. Und wir werfen einen Blick auf das Fernunterrichtsschutzgesetz, einem etwas antiquierten Gesetz, das neuerdings auf Online-Coachings angewendet wird. Wir besprechen ein bisschen die aktuelle Rechtsprechung und die Auswirkungen auf die Praxis.

Außerdem berichtet Martin über ein konkretes Data Act Projekt: Welche Gedanken macht sich der Hersteller von Bluetooth- und WiFi-Lautsprecher zum Zugang des Nutzers zu Daten, die in den Geräten anfallen? Wie kann man Zugang zu bei der Nutzung des Produkts anfallenden Daten gewähren, wenn das Endgerät keine eigene Schnittstelle dafür hat? Und wie kann man den Nutzer identifizieren, wenn er seine Daten bei dem Hersteller abfragt? Fragen über Fragen und ein paar konkrete Antworten.

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