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Die Arbeitgeberbeiträge und der Osterhase Previdenza Altersvorsorge und Sozialversicherungen

    • Politics

Immer wieder hört man das Argument, dass die Sozialversicherungsbeiträge und vor allem die Pensionskassenbeiträge mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber finanziert werden. Das mag aus buchhalterischer Sicht sicherlich stimmen, aus ökonomischer Sicht steht diese Aussage auf wackligen Füssen.

Jeder vernünftige Arbeitgeber wird bei einer Neuanstellung, oder bei der Beurteilung einer bereits bestehenden Stelle die gesamten Personalkosten in Betracht ziehen (Vollkostenbetrachtung). Neben dem Bruttolohn (Nettolohn plus Arbeitnehmerbeiträge) wird er auch die Arbeitgeberbeiträge, die Kosten für den Arbeitsplatz, die Arbeitsinfrastruktur (IT, Maschinen, Fahrzeuge) etc. beachten und mit dem Ertrag eines Mitarbeiters (oft in Form eines Budget, welches nicht überschritten werden darf) vergleichen. Sind die Personalkosten dauerhaft höher als die Erträge des Mitarbeiters, wird der Arbeitgeber die Stelle streichen, oder im Falle einer Neurekrutierung nicht besetzen.

Diese Erkenntnis ist für Arbeitnehmer wichtig, weil:


Ökonomisch betrachtet gibt es keine Arbeitgeberbeiträge. Jeder Mitarbeiter muss i.d.R. mehr Erträge erwirtschaften als er selbst kostet.
Die Begriffe Bruttolohn, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge durch unser Sozialversicherungsrecht vorgegeben werden. In der Realität sind das nur Teilmengen der tatsächlichen Personalkosten.
Mit dem Argument "Arbeitgeberbeitrag" kann man niemals eine schlechte Verzinsung der Pensionskassenvermögen relativieren und rechtfertigen. Arbeitnehmer zahlen Jahrzehnte lang viel Geld in die Pensionskasse und haben Anspruch auf eine angemessene Verzinsung!
Arbeitnehmer bekommen mit dieser Erkenntnis ein besseres Gespür für ihren tatsächlichen Lohn.

Was meint Ihr zum Thema? Wisst Ihr was die Arbeitgeberbeiträge mit dem Osterhasen zu tun haben?

Gerne könnt Ihr via Kontaktformular auf meiner Webseite www.previdenza-beratung.com einen Kommentar schreiben. Ich würde mich freuen.

Viel Spass beim zuhören!

Immer wieder hört man das Argument, dass die Sozialversicherungsbeiträge und vor allem die Pensionskassenbeiträge mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber finanziert werden. Das mag aus buchhalterischer Sicht sicherlich stimmen, aus ökonomischer Sicht steht diese Aussage auf wackligen Füssen.

Jeder vernünftige Arbeitgeber wird bei einer Neuanstellung, oder bei der Beurteilung einer bereits bestehenden Stelle die gesamten Personalkosten in Betracht ziehen (Vollkostenbetrachtung). Neben dem Bruttolohn (Nettolohn plus Arbeitnehmerbeiträge) wird er auch die Arbeitgeberbeiträge, die Kosten für den Arbeitsplatz, die Arbeitsinfrastruktur (IT, Maschinen, Fahrzeuge) etc. beachten und mit dem Ertrag eines Mitarbeiters (oft in Form eines Budget, welches nicht überschritten werden darf) vergleichen. Sind die Personalkosten dauerhaft höher als die Erträge des Mitarbeiters, wird der Arbeitgeber die Stelle streichen, oder im Falle einer Neurekrutierung nicht besetzen.

Diese Erkenntnis ist für Arbeitnehmer wichtig, weil:


Ökonomisch betrachtet gibt es keine Arbeitgeberbeiträge. Jeder Mitarbeiter muss i.d.R. mehr Erträge erwirtschaften als er selbst kostet.
Die Begriffe Bruttolohn, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge durch unser Sozialversicherungsrecht vorgegeben werden. In der Realität sind das nur Teilmengen der tatsächlichen Personalkosten.
Mit dem Argument "Arbeitgeberbeitrag" kann man niemals eine schlechte Verzinsung der Pensionskassenvermögen relativieren und rechtfertigen. Arbeitnehmer zahlen Jahrzehnte lang viel Geld in die Pensionskasse und haben Anspruch auf eine angemessene Verzinsung!
Arbeitnehmer bekommen mit dieser Erkenntnis ein besseres Gespür für ihren tatsächlichen Lohn.

Was meint Ihr zum Thema? Wisst Ihr was die Arbeitgeberbeiträge mit dem Osterhasen zu tun haben?

Gerne könnt Ihr via Kontaktformular auf meiner Webseite www.previdenza-beratung.com einen Kommentar schreiben. Ich würde mich freuen.

Viel Spass beim zuhören!

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