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Die Brückenteilzeit verbindet: von Vollzeit zu Teilzeit und wieder zurück Attraktive Arbeitgeber

    • Management

Seit 1.1.2019 gilt die Brückenteilzeit also nach § 9a TzBfG die Möglichkeit die Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zwischen 1-5 Jahren zu reduzieren und damit die Möglickheit zu haben nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder zurück in die Vollzeit zu kommen.

Seit 1.1.2019 gilt die Brückenteilzeit also nach § 9a TzBfG die Möglichkeit die Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zwischen 1-5 Jahren zu reduzieren und damit die Möglickheit zu haben nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder zurück in die Vollzeit zu kommen.

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