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Die Ortsübliche Vergleichsmiete und der Mietspiegel Planologie

    • Society & Culture

Am 28.11.2021 hatte ein für viele Mieter:innen und Vermieter:innen wichtiges Instrument der Wohnungspolitik seinen 50. Geburtstag: Die ortsübliche Vergleichsmiete.

Die ortsübliche Vergleichsmiete und mit ihr zusammenhängend der Mietspiegel sind wichtige Instrumente zur Regelung der Miethöhe von Wohnungen. Und da es so einen großen Einfluss hat, wird stetig darum gestritten und daran weitergearbeitet. Erst letztes Jahr gab es eine Gesetzes-Novelle und eine neue Verordnung dazu, aber in der Tagespresse wurde darüber wenig berichtet.

Daher wollen wir uns dieses Instrument der Wohnungspolitik erklären lassen und diskutieren mit Reiner Wild vom Berliner Mieterverein, der die Mieterinteressen vertritt und Mario Hilgenfeld vom BBU, dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, der die Interessen der Vermieter vertritt. Beide sind Mitglied in der Arbeitsgruppe „Mietspiegel“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und kennen sich daher bestens aus mit der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit der Erstellung des Mietspiegels sowie den daran beteiligten Akteuren und den Aushandlungen zwischen diesen.

Am 28.11.2021 hatte ein für viele Mieter:innen und Vermieter:innen wichtiges Instrument der Wohnungspolitik seinen 50. Geburtstag: Die ortsübliche Vergleichsmiete.

Die ortsübliche Vergleichsmiete und mit ihr zusammenhängend der Mietspiegel sind wichtige Instrumente zur Regelung der Miethöhe von Wohnungen. Und da es so einen großen Einfluss hat, wird stetig darum gestritten und daran weitergearbeitet. Erst letztes Jahr gab es eine Gesetzes-Novelle und eine neue Verordnung dazu, aber in der Tagespresse wurde darüber wenig berichtet.

Daher wollen wir uns dieses Instrument der Wohnungspolitik erklären lassen und diskutieren mit Reiner Wild vom Berliner Mieterverein, der die Mieterinteressen vertritt und Mario Hilgenfeld vom BBU, dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, der die Interessen der Vermieter vertritt. Beide sind Mitglied in der Arbeitsgruppe „Mietspiegel“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und kennen sich daher bestens aus mit der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit der Erstellung des Mietspiegels sowie den daran beteiligten Akteuren und den Aushandlungen zwischen diesen.

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