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EU-Lieferketten-RL (Entwurf) – Teil 2: Schutzgüter product.compliance.bites

    • Business

Die zweite Folge unserer Miniserie zum EU-Richtlinienentwurf über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit aus unserer Podcast-Reihe product.compliance.bites befasst sich mit dem Thema ‚Schutzgüter‘. Eric Wagner und Marc Ruttloff sprechen mit Matthias Hahn, welche immateriellen Güter der Richtlinienentwurf besonders schützt. Hier können drei übergeordnete Kategorien identifiziert werden: Menschenrechtsschutz, Umweltschutz und Klimaschutz. Unsere Experten beleuchten die wichtigsten Regelungen aus den drei Kategorien, die sich aus dem Richtlinienentwurf ergeben. Dabei gehen sie insbesondere auf die Punkte ein, die über Regelungen hinausgehen, die bereits im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes (LkSG) festgelegt wurden. In der Kategorie Menschenrechte hebt das LkSG bspw. stark den Arbeitsschutz ab, während die EU-Richtlinie auch allgemeinere Güter, bspw. unter anderem auch das Recht auf Leben und Sicherheit oder auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit umfasst.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

ESG – Rechtszeitschrift für nachhaltige Unternehmensführung

LinkedIn Gruppe

Supply Chain Awareness Check

Product Compliance Awareness Check

Die zweite Folge unserer Miniserie zum EU-Richtlinienentwurf über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit aus unserer Podcast-Reihe product.compliance.bites befasst sich mit dem Thema ‚Schutzgüter‘. Eric Wagner und Marc Ruttloff sprechen mit Matthias Hahn, welche immateriellen Güter der Richtlinienentwurf besonders schützt. Hier können drei übergeordnete Kategorien identifiziert werden: Menschenrechtsschutz, Umweltschutz und Klimaschutz. Unsere Experten beleuchten die wichtigsten Regelungen aus den drei Kategorien, die sich aus dem Richtlinienentwurf ergeben. Dabei gehen sie insbesondere auf die Punkte ein, die über Regelungen hinausgehen, die bereits im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes (LkSG) festgelegt wurden. In der Kategorie Menschenrechte hebt das LkSG bspw. stark den Arbeitsschutz ab, während die EU-Richtlinie auch allgemeinere Güter, bspw. unter anderem auch das Recht auf Leben und Sicherheit oder auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit umfasst.

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