Criminal Compliance Podcast

Dr. Christian Rosinus

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

  1. May 1

    Case closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften

    case closed – BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften Wann liegt eine strafbare Insiderinformation vor und wo endet das Erlaubte? Mit dem Urteil vom 19. November 2025 (BGH, 2 StR 224/25) hat der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs zentrale Fragen zur Strafbarkeit von Insidergeschäften nach § 119 WpHG i.V.m. Art. 14 und Art. 8 MAR konkretisiert. Die Entscheidung dürfte die Beratungspraxis im Kapitalmarktstrafrecht nachhaltig beeinflussen. Mit dieser Folge starten wir eine neue Reihe innerhalb des Criminal Compliance Podcasts: case closed – Die wichtigsten Fälle des Wirtschaftsstrafrechts. Wir nehmen die Entscheidungen unter die Lupe, die das Wirtschaftsstrafrecht nachhaltig geprägt haben – mal analysieren wir die Entscheidungen, mal sprechen wir dafür mit Prozessbeteiligten, die den Fall aus erster Hand kennen, so auch in dieser Folge. Mirjam Steinfeld spricht in dieser Debüt-Folge mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter, der in dem Verfahren selbst als Verteidiger tätig war, über die vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsfragen. Dr. Richter beschreibt einige Rechtsfragen und erläutert, wie der BGH diese letztlich entschieden hat. Abschließend ziehen beide ein Fazit zu den praktischen Konsequenzen für Compliance-Abteilungen, die rechtliche Beratung und die Strafverteidigung. Hier geht es zur Entscheidung des BGH vom 19. November 2025 – 2 StR 224/25: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2025/2_StR_224-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

    31 min
  2. Apr 24

    Rechtsprechungsupdate: Europäisches Unternehmensstrafrecht

    Unternehmen im Visier – auch ohne namentlichen Schuldigen Lange galt im deutschen Unternehmensstrafrecht das Prinzip: Ohne identifizierten Schuldigen keine Unternehmenssanktion. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Januar 2026 stellt genau dieses Prinzip grundlegend in Frage. Dr. Christian Rosinus nimmt in diesem Rechtsprechungsupdate die EuGH-Entscheidung zu Verstößen österreichischer Banken gegen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten unter die Lupe. Der EuGH stellt klar: Juristische Personen sind eigenständige Normadressaten und ein schuldhaftes Verhalten einer natürlichen Person kann keine Voraussetzung für Sanktionen mehr sein. Die Entscheidung reiht sich in die Linie ein, die der EuGH bereits mit „Deutsche Wohnen" im Datenschutzrecht aufgezeigt hat, und bringt neuen Rückenwind in die Debatte um ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht in Deutschland. Erfahren Sie außerdem, was die Entscheidung konkret für §§ 30 und 130 OWiG bedeutet und welche Compliance-Strukturen in Zukunft wirklich zählen. Hier geht es zur Entscheidung des EuGH vom 29. Januar 2026 - C 291/24: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0291-24-00000000RP-01-P-01-3404521/ARRET/314896-DE-1-html Hier geht´s zur Folge „Die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem Verbandssanktionengesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/22-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Unternehmensgeldbußen im Datenschutzrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/153-new-episode Hier geht´s zur Folge „Unternehmenssanktionsrecht – nicht gekommen und doch geblieben?“ https://criminal-compliance.podigee.io/165-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

    11 min
  3. Apr 17

    Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Die strafbefreiende Selbstanzeige

    Die „Goldene Brücke“ – strafbefreiende Selbstanzeige Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht gilt oft als „goldene Brücke“, die den Weg aus der Straftat zurück in die Legalität in Fällen der Steuerhinterziehung ebnet. In der Praxis erweist sie sich nicht selten als tückische Haftungsfalle. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge, warum das bloße „Nachmelden“ nicht ausreicht und welche Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige erfüllt sein müssen. Zudem geht Dr. Rosinus auch auf andere Rechtsfelder ein, in denen „Selbstanzeigen“ eine strafbefreiende Wirkung haben können. Doch rettet die Selbstanzeige wirklich vor allen rechtlichen Folgen? Dr. Rosinus warnt vor den tückischen Nebenwirkungen abseits des Strafrechts, insbesondere der verwaltungsrechtlichen Konsequenzen für die persönliche Zuverlässigkeit. Dazu erhalten Sie wertvolle Praxistipps von Dr. Rosinus zur sofortigen Risikominimierung und erfahren, wie moderne Tax-Compliance-Strukturen helfen, Fehler von vornherein zu vermeiden und im Ernstfall wirksame Verteidigungsmöglichkeiten offenzuhalten. Eine Folge, die Sie auf keinen Fall verpassen möchten. Hier geht´s zur Folge „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/19-neue-episode Hier geht´s zur Folge „Pflichten und Rechtsfolgen nach AWV/AWG bei Zahlungen mit Auslandsbezug“: https://criminal-compliance.podigee.io/297-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

    13 min

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Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

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