LMU Grundkurs Zivilrecht 2015/16 Prof. Dr. Stephan Lorenz
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Der Podcast wird im Rahmen der Vorlesung „Grundkurs Zivilrecht“ im Wintersemester 2015/2016 (Grundkurs I) sowie im Sommersemester 2016 (Grundkurs II) erstellt. Der Podcast beginnt mit dem Allgemeinen Teil des BGB, im Anschluss daran werden das Allgemeine und das Besondere Schuldrecht des BGB behandelt.
Die 2-stündige Vorlesung erstreckt sich über 6 bzw. 7 Semesterwochenstunden an drei Terminen pro Woche. Nähere Informationen über die Vorlesung, insbesondere die Gliederung und begleitende Materialien finden sich unter http://www.grundkurs-bgb.de.
Die in der Vorlesung vertretenen Meinungen und rechtlichen Wertungen stellen die individuelle Ansicht des Vortragenden dar. Sie dienen der Ausbildung, nicht der Rechtsberatung. Dieses Angebot kann jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder eingestellt werden.
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BGB AT - Folge 2: Rechtsquellen
Noch § 1: Rechtsquellen: Einfluss des Verfassungsrechts und des Europarechts auf das Zivilrecht
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BGB AT - Folge 1: Einführung
Begrüßung und Einführung
§ 1 Einführung: Grundprinzipien des Bürgerlichen Rechts, Rechtsquellen -
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BGB AT - Folge 3: Rechtssubjekte, Rechtsobjekte; Privatautonomie
Noch § 1: Rechtssubjekte: Rechtsfähigkeit, natürliche u. juristische Personen, Rechtsobjekte: Sachen, Rechte; subjektive Rechte; Grundprinzipien des Privatrechts: Vertragsfreiheit, Treu und Glauben
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BGB AT - Folge 4: Anwendung und Auslegung von Gesetzen; Rechtsfortbildung; Willenserklärung
Noch § 1: Rechtsanwendung; Aufbau und Arten von Rechtsnormen, Auslegung und Rechtsfortbildung
§ 2: Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Vertrag -
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BGB AT - Folge 5: Willenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag
Noch § 2: Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Vertrag; Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft, Trennungs- und Abstraktionsprinzip
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BGB AT - Folge 8: Wirksamwerden von Willenserklärungen, Vertragsschluss
Noch § 3: Zugang, Einschaltung von Hilfspersonen; Widerruf einer abgegebenen Willenserklärung; Tod und Geschäftsunfähigkeit vor Zugang; Zugangsvereitelung
§ 4: Vertragsschluss; Antrag, Abgrenzung zur invitatio ad offerendum