Nach Skandalurteil: Mainzer Justizministerium lässt NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen prüfen – Was sagt Bundesregierung?

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Das Urteil sorgte deutschlandweit für Empörung: Im Oktober sprach ein US-Militärgericht, trotz abgelegten Geständnisses, einen US-Soldaten frei, der im rheinland-pfälzischen Wittlich einen deutschen Staatsbürger mit mehreren Messerstichen getötet hatte. Jetzt nahm das Ganze nach einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Hartenfels (BSW) eine interessante Wendung. In Reaktion erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin, „die Durchführung des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens“ auf den Prüfstand stellen zu wollen. Die NachDenkSeiten wollten wissen, ob die Bundesregierung die Einschätzung aus Mainz teilt und plant, diese dabei zu unterstützen. Zudem kam die Frage auf, wieso das Zusatzabkommen, welches das Post- und Fernmeldegeheimnis aufhebt und bis heute den USA den Eingriff in das System der deutschen Strafverfolgung erlaubt – und damit verfassungswidrig ist – nicht aufgekündigt wird. Von Florian Warweg.

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Hintergrund

Im August 2023 war der deutsche Staatsbürger Micha O. auf einer Kirmes im rheinland-pfälzischen Wittlich mit einer Gruppe von betrunkenen US-Soldaten in Streit geraten. Im weiteren Verlauf wurde Micha O. mit mehreren Messerstichen getötet. Der beschuldigte US-Soldat legte bereits am nächsten Tag gegenüber deutschen und US-Ermittlern ein Geständnis ab und beschrieb dabei detailliert die Tatwaffe und nannte auch den genauen Ort, wo er die Tatwaffe in den Fluss Lieser in Wittlich geworfen hatte. Doch trotz dieses Geständnisses sprach ihn eine Jury des US-Militärgerichts auf der US-Luftwaffenbasis Spangdahlem frei. Eine Urteilsbegründung erfolgte nicht. Auch eine Nebenklage der Eltern des getöteten deutschen Staatsbürgers war in diesem Rahmen ebenso wenig möglich wie eine Berufung.

Peter Fritzen, der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier, erklärte diesbezüglich gegenüber Medienvertretern:

„Hier ist nicht bekannt, auf welche Tatsachen das US-Militärgericht seine Entscheidung gestützt hat und warum es die Auffassung vertreten hat, die Aussage sei nicht freiwillig gewesen.“

Der Fall wurde gemäß dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, ein Abkommen, das nur für Deutschland und kein anderes NATO-Land gilt, wenige Tage nach der Tat an die US-Behörden übergeben.

Familie des Opfers: „Wir werden nicht aufgeben“

Die Familie des Opfers will sich damit nicht abfinden. Im Gespräch mit den NachDenkSeiten erklärte der Vater von Micha O., dass sie bereit seien, „bis zum Schluss zu gehen“. Sie hätten bereits zahlreiche Politiker angeschrieben und den Petitionsausschuss des Bundestages um eine Prüfung des Falls gebeten. Auch ein Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg werde derzeit von ihnen geprüft sowie mögliche rechtliche Schritte in den USA. Für den 24. November hat die Familie und ein Unterstützerkreis zu einer weiteren Demonstration an der Air Base Spangdahlem unter dem Motto „Justice for Micha“ (Gerechtigkeit für Micha) aufgerufen. An einer ersten Protestkundgebung am 18. Oktober hatten rund 700 Personen teilgenommen.

BSW-Abgeordneter fragt nach und Justizminister reagiert

Vor diesem Hintergrund stellte der Landtagsabgeordnete Andreas Hartenfels (seit Januar 2024 BSW-Mitglied) eine Kleine Anfrage an das zuständige Justizministerium in Mainz. In dieser fragte er unter anderem nach, warum die Staatsanwaltschaft Trier den Fall an die US-Militärjustiz abgegeben hatte, ob die Landesregierung an der Entscheidung beteiligt war und wie diese den Freispruch des US-Soldaten trotz vorliegende

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