1 hr 3 min

Verwalter-Wissen kompakt: Richter Sankol zu aktuellen BGH-Entscheidungen VERWALTUNG4U

    • Management

In dieser Podcast-Folge von 'Verwaltung4U' steht Richter Sankol Massimo Füllbeck Rede und Antwort zu aktuellen Themen in der WEG-Verwaltung. Gemeinsam werfen sie einen Blick auf wegweisende BGH-Entscheidungen und diskutieren kritisch über die Auswirkungen von Vertreterversammlungen in Zeiten von Corona. Fragen zur Nichtigkeit von Beschlüssen und der Wahrung der Mitgliedschaftsrechte stehen dabei im Fokus.

Weitere Schwerpunkte der Episode liegen auf:


der Abwägung zwischen 'Tun, dulden oder unterlassen' – inwiefern kann der Verwalter den Eigentümer anweisen, und welche Leistungsverpflichtungen sind rechtens?
der komplexen Thematik der Kostenverteilung in der WEG. Sind die gängigen Gesetzgebungen praxistauglich oder zu kompliziert?
der Begleitung von Bauvorhaben durch den Verwalter. Hierbei werden nicht nur die Aufgaben und Pflichten des Verwalters diskutiert, sondern auch die damit verbundenen Fragen nach der Haftung.
der Rechtfertigung von privilegierten baulichen Veränderungen. Dürfen Eigentümer, in Voraussicht auf mögliche Einschränkungen im Alter, den Bau eines Aufzugs verlangen und im Rahmen einer „privilegierten baulichen Veränderung“ umsetzen?



Bleiben Sie auf dem Laufenden und hören Sie rein in "Verwaltung4U" – dem Podcast, der komplexe Themen der Immobilienverwaltung verständlich und praxisnah präsentiert.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Unterhaltung und freuen uns auf Ihre Kommentare.



Ihre EBZ Akademie



Für Anmerkungen, Fragen, Lob und Kritik schreiben Sie gerne an die Redaktion: verwaltung4u@e-b-z.de

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der Abwägung zwischen 'Tun, dulden oder unterlassen' – inwiefern kann der Verwalter den Eigentümer anweisen, und welche Leistungsverpflichtungen sind rechtens?
der komplexen Thematik der Kostenverteilung in der WEG. Sind die gängigen Gesetzgebungen praxistauglich oder zu kompliziert?
der Begleitung von Bauvorhaben durch den Verwalter. Hierbei werden nicht nur die Aufgaben und Pflichten des Verwalters diskutiert, sondern auch die damit verbundenen Fragen nach der Haftung.
der Rechtfertigung von privilegierten baulichen Veränderungen. Dürfen Eigentümer, in Voraussicht auf mögliche Einschränkungen im Alter, den Bau eines Aufzugs verlangen und im Rahmen einer „privilegierten baulichen Veränderung“ umsetzen?



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