Update: Noch 103 Tage bis zur Wahl

Was jetzt?

Nach dem Bruch der Ampelkoalition haben sich die Fraktionen von SPD, Union und Grünen auf ein Datum für Neuwahlen geeinigt. Die vorgezogene Bundestagswahl soll am 23. Februar 2025 stattfinden, muss jedoch noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bestätigt werden. Laut der Nachrichtenagentur Reuters plant Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), die Vertrauensfrage im Bundestag am 16. Dezember zu stellen. Sollte er diese Abstimmung verlieren, wäre der Weg für Neuwahlen frei. Bundeswahlleiterin Ruth Brand hatte betont, dass eine Wahl im Februar "rechtssicher durchführbar" sei, während sie einen Januar-Termin aufgrund logistischer Schwierigkeiten ablehnte. Ferdinand Otto, Redakteur im Ressort Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, bewertet, wie realistisch der Februar-Termin tatsächlich ist, und erklärt, welche organisatorischen Schritte notwendig sind, um die Wahl erfolgreich durchzuführen. 

In Aserbaidschans Hauptstadt Baku hat am Montag die 29. Weltklimakonferenz begonnen. Bei seiner Eröffnungsrede verteidigte Präsident Ilham Alijew den Öl- und Gassektor als unverzichtbar für den globalen Markt. Aserbaidschan, das stark von Öl und Gas abhängig ist, will zwar in erneuerbare Energien investieren, fordert aber eine realistische Einschätzung der Situation. Fast zeitgleich hat ein Gericht in den Niederlanden dem Erdölkonzern Shell recht gegeben. Das Gericht hob ein früheres Urteil aus dem Jahr 2021 auf, das Shell verpflichtet hatte, seine CO₂-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent zu senken. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die Öl- und Gasindustrie weltweit Rekordgewinne erzielt. Welches Signal sendet der Beschluss aus den Niederlanden an die COP29 nach Baku? Elena Erdmann, Redakteurin für Forschungsdaten im Ressort Wissen, berichtet im Podcast vom Klimagipfel in Baku. 

Außerdem im Update:  
 

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. FDP-Politiker kritisieren die ungleiche Behandlung von Steuerzahlern mit unterschiedlichen Einkommen. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, müsste der Staat im kommenden Jahr auf 12,75 Milliarden Euro Soli-Einnahmen verzichten und möglicherweise rund 65 Milliarden Euro an bereits gezahlten Zuschlägen zurückzahlen.

Was noch? Ein Pinguin geht auf Weltreise.

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