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040: Was darf ich mit meinen Bildern machen? Im Gespräch mit Rechtsanwalt Sebastian Deubelli // Hochzeitsliebe Podcast Hochzeitsliebe - Der Podcast rund ums Heiraten und eure Hochzeit

    • Gesellschaft und Kultur

E040: In Episode 035 hatte ich ja bereits über das Thema gesprochen. Heute habe ich mir den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Sebastian Deubelli ans andere Ende des Mikrofon geholt um dieses Thema nochmals zu vertiefen, jedoch mit einem kompetenten Partner.

Weiterführende Links zum Thema:



* Hochzeitsliebe E035: Hochzeitsfotos – Was darf ich als Hochzeitspaar alles damit machen?

* Podcast kreativ [ge]recht von Sebstian Deubelli

* Webseite: Sebastian Deubelli

* Facebook: Sebastian Deubelli



Jetzt anhören:



Inhalt:

Wer ist Sebastian Deubelli eigentlich?

Sebastian Deubelli aus Landshut ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und seit 2013 Inhaber der Kanzlei Deubelli. Daneben ist er Justiziar und stellvertretender Vorsitzender des PIC-Verbandes, Kooperationsanwalt des BVPA, Kolumnist für die ProfiFoto und hat einen eigenen Podcast zum Thema Urheber- und Medienrecht namens »kreativ [ge]recht.

Was darf ich als Brautpaar mit meinen Hochzeitsfotos machen?

Grundsätzlich ist es davon abhängig, welche Nutzungsrechte das Brautpaar von ihrem Hochzeitsfotografen bekommen hat. Auch wenn viele glauben, dass sie Eigentümer der Bilder wären, sobald sie sie erhalten und bezahlt haben, stimmt dies leider nicht. Im Urheberrecht ist es so vorgesehen, dass der Urheber (welcher immer der Fotograf oder die Fotografin ist) über den Verwendungszweck und die Art der Verwendung bestimmen kann. Daher ist dies meist in dem Vertrag mit dem Fotografen geregelt. Ist dies nicht der Fall, dann wäre nur die eigene Verwendung der Bilder erlaubt. Dies bedeutet, man würde sich schon strafbar machen, wenn man die Bilder auf eine andere CD kopieren oder sie auf sozialen Plattformen hochladen würde.

Im Vertrag sollten die Nutzungsrechte geregelt sein.

Daher sollte es immer im Vertrag festgelegt sein, was das Brautpaar aber auch der Fotograf mit den Bildern machen dürfen. Dieser Vertrag kann in der Regel frei gestaltet werden, denn manchen Fotografen ist es relativ egal wo ihre Bilder hochgeladen oder gezeigt werden, andere wiederum legen fest, dass sie verlinkt werden müssen und ob die Bilder verändert werden dürfen, wie zum Beispiel mit einem Filter bei Instagram. In der Regel nehmen es die Fotografen ja nicht so genau, aber wenn dann Hochzeitsbilder für den Dienstleister der Hochzeitslocation als Werbung verwendet werden, dann ist ein Einschreiten des Fotografen vollkommen nachvollziehbar und aufgrund des Vertrages auch rechtlich korrekt.

Darf ich als Hochzeitspaar meine Hochzeitsbilder an andere Dienstleister (z.B. Location, Florist, etc.) weitergeben?

Um die Bilder an Dienstleister weiterzugeben benötigt man ein ausschließliches Nutzungsrecht. Dies gibt es in der Regel aber sehr selten. Wenn man das ausschließliche Nutzungsrecht nicht hat, braucht man die ausdrückliche Erlaubnis des Fotografen um Unterlizenzen vergeben zu dürfen. Hat man diese Erlaubnis, ist es auch möglich, dass der Dienstleister der Hochzeitslocation Werbung mit den Brautbildern für seine Location macht. Doch wie gesagt, dass ausschließliche Nutzungsrecht zu erhalten, ist mehr als selten. Wenn die Weitergabe der Bilder zum gewerblichen Zweck erlaubt wird, ist meist eine Vergütung für den Fotografen festgelegt.

Daher immer fragen und im besten Fall den Dienstleister an den Fotografen verweisen, dann kann nichts schief gehen und man ist auf der...

E040: In Episode 035 hatte ich ja bereits über das Thema gesprochen. Heute habe ich mir den Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Sebastian Deubelli ans andere Ende des Mikrofon geholt um dieses Thema nochmals zu vertiefen, jedoch mit einem kompetenten Partner.

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* Hochzeitsliebe E035: Hochzeitsfotos – Was darf ich als Hochzeitspaar alles damit machen?

* Podcast kreativ [ge]recht von Sebstian Deubelli

* Webseite: Sebastian Deubelli

* Facebook: Sebastian Deubelli



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Inhalt:

Wer ist Sebastian Deubelli eigentlich?

Sebastian Deubelli aus Landshut ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und seit 2013 Inhaber der Kanzlei Deubelli. Daneben ist er Justiziar und stellvertretender Vorsitzender des PIC-Verbandes, Kooperationsanwalt des BVPA, Kolumnist für die ProfiFoto und hat einen eigenen Podcast zum Thema Urheber- und Medienrecht namens »kreativ [ge]recht.

Was darf ich als Brautpaar mit meinen Hochzeitsfotos machen?

Grundsätzlich ist es davon abhängig, welche Nutzungsrechte das Brautpaar von ihrem Hochzeitsfotografen bekommen hat. Auch wenn viele glauben, dass sie Eigentümer der Bilder wären, sobald sie sie erhalten und bezahlt haben, stimmt dies leider nicht. Im Urheberrecht ist es so vorgesehen, dass der Urheber (welcher immer der Fotograf oder die Fotografin ist) über den Verwendungszweck und die Art der Verwendung bestimmen kann. Daher ist dies meist in dem Vertrag mit dem Fotografen geregelt. Ist dies nicht der Fall, dann wäre nur die eigene Verwendung der Bilder erlaubt. Dies bedeutet, man würde sich schon strafbar machen, wenn man die Bilder auf eine andere CD kopieren oder sie auf sozialen Plattformen hochladen würde.

Im Vertrag sollten die Nutzungsrechte geregelt sein.

Daher sollte es immer im Vertrag festgelegt sein, was das Brautpaar aber auch der Fotograf mit den Bildern machen dürfen. Dieser Vertrag kann in der Regel frei gestaltet werden, denn manchen Fotografen ist es relativ egal wo ihre Bilder hochgeladen oder gezeigt werden, andere wiederum legen fest, dass sie verlinkt werden müssen und ob die Bilder verändert werden dürfen, wie zum Beispiel mit einem Filter bei Instagram. In der Regel nehmen es die Fotografen ja nicht so genau, aber wenn dann Hochzeitsbilder für den Dienstleister der Hochzeitslocation als Werbung verwendet werden, dann ist ein Einschreiten des Fotografen vollkommen nachvollziehbar und aufgrund des Vertrages auch rechtlich korrekt.

Darf ich als Hochzeitspaar meine Hochzeitsbilder an andere Dienstleister (z.B. Location, Florist, etc.) weitergeben?

Um die Bilder an Dienstleister weiterzugeben benötigt man ein ausschließliches Nutzungsrecht. Dies gibt es in der Regel aber sehr selten. Wenn man das ausschließliche Nutzungsrecht nicht hat, braucht man die ausdrückliche Erlaubnis des Fotografen um Unterlizenzen vergeben zu dürfen. Hat man diese Erlaubnis, ist es auch möglich, dass der Dienstleister der Hochzeitslocation Werbung mit den Brautbildern für seine Location macht. Doch wie gesagt, dass ausschließliche Nutzungsrecht zu erhalten, ist mehr als selten. Wenn die Weitergabe der Bilder zum gewerblichen Zweck erlaubt wird, ist meist eine Vergütung für den Fotografen festgelegt.

Daher immer fragen und im besten Fall den Dienstleister an den Fotografen verweisen, dann kann nichts schief gehen und man ist auf der...

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