Im Januar hat das Bürgergeld Schlagzeilen gemacht – und das gleich doppelt: Zum 1.1. stiegen die Sozialleistungen um 12 Prozent auf 563 Euro für Alleinstehende. Gleichzeitig drängt das Haushaltsfinanzierungsgesetz die verschiedenen Ressorts zum Sparen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will seinen Anteil an den Sparmaßnahmen mit härteren Sanktionen beim Bürgergeld leisten. Wer sich kategorisch weigert zu arbeiten, dem sollen die Leistungen für maximal zwei Monate komplett gestrichen werden. Damit sollen 170 Millionen Euro gespart werden. Aber sind extreme Kürzungen wie diese mit dem Grundgesetz vereinbar? Für die dritte Folge des GFF Podcasts „Grundgesetzlich“ hat unsere Moderatorin Janina Zillekens-McFadden mit Andrea Kießling gesprochen. Kießling ist Professorin für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Migrationsrecht an der Goethe Universität in Frankfurt am Main.
Informationen
- Sendung
- HäufigkeitZweiwöchentlich
- Veröffentlicht26. Januar 2024 um 17:18 UTC
- Länge31 Min.
- Folge3
- BewertungUnbedenklich