#6 Schwangerschaftsabbruch

Grundgesetzlich

Rechtlich kompliziert und gesellschaftlich umstritten: Der Schwangerschaftsabbruch. In einem scheinbar unauflöslichen Grundrechtskonflikt stehen das Recht der schwangeren Person, über den eigenen Körper zu entscheiden, dem Recht auf Leben des Embryos und Fetus gegenüber. Dem Staat kommt in dem Ganzen die Pflicht zu, das ungeborene Leben zu schützen und gleichzeitig die Grundrechte der schwangeren Person zu achten. Eine rechtlich einmalige Situation. Derzeit haben wir eine Strafnorm, die regelt, dass Abbrüche zwar bis zu einem gewissen Zeitpunkt legal sind, aber trotzdem als rechtswidrig angesehen werden. Ein politischer Kompromiss, der stigmatisiert und wenig Rechtssicherheit bietet. Deshalb hat die Bundesregierung vor gut einem Jahr eine Expert*innenkommission eingesetzt, die sich mit der Frage beschäftigen sollte, ob der Schwangerschaftsabbruch nicht auch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann. Die Interviewpartnerin Paulina Starski war Teil dieser Kommission: Starski ist Rechtswissenschaftlerin und leitet die Abteilung Europa- und Völkerrecht am Institut für Öffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.

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