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  1. vor 22 Std.

    Wirtschaftsnews vom 08. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:  Einbauküche dem Vormieter abkaufen: Was gilt?   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Endlich ist die passende Wohnung gefunden - doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen, was sie übernehmen und ob der verlangte Preis angemessen ist, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Ein Mieter darf Einrichtungsgegenstände aus seinem Besitz natürlich an den Nachmieter verkaufen. "Diese 'Ablösezahlung' ist grundsätzlich zulässig. Die beiden Parteien schließen damit einen normalen Kaufvertrag", sagt man bei der R+V Versicherung. Verpflichtet ist der Nachmieter dazu jedoch nicht - etwa wenn er bereits eine eigene Küche besitzt. Eine vereinbarte Ablöse wird zudem meist nur fällig, wenn der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt. Nicht alles darf abgelöst werden Bei fest mit der Wohnung verbundenen Einbauten gelten andere Regeln. "Wer etwa einen Bodenbelag verlegt oder ein WC eingebaut hat, kann dafür vom Nachmieter in der Regel keine Ablöse verlangen", so die R+V. Im Gegenteil: Ob solche Einbauten in der Wohnung bleiben dürfen, muss der Vormieter mit dem Vermieter klären. Dieser kann auch verlangen, dass die Einbauten vor dem Auszug entfernt werden.   Haben sich Vormieter und Nachmieter auf eine Übernahme verständigt, können sie den Kaufpreis aushandeln. Dabei gibt es jedoch Grenzen. "Die Ablösezahlung darf den Zeitwert der Möbel nicht um mehr als 50 Prozent übersteigen", sagt man bei der R+V. Ist eine gebrauchte Küche zum Zeitpunkt des Verkaufs beispielsweise noch 2.000 Euro wert, darf der Kaufpreis demnach höchstens 3.000 Euro betragen. Hat der Nachmieter einen deutlich überhöhten Preis bezahlt, kann er den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern.   Andere Regeln für Abstandszahlungen Etwas anderes sind Abstandszahlungen. Dabei verlangt der Vormieter Geld allein dafür, dass er die Wohnung früher räumt oder auf sein Mietrecht verzichtet. "Eine solche Vereinbarung ist unwirksam", sagt man. Erlaubt ist hingegen, dass der neue Mieter nachweislich entstandene Umzugskosten des Vormieters übernimmt. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: ·         Eine Ablösevereinbarung muss nicht zwingend schriftlich sein. Trotzdem ist es sinnvoll, den Zustand der übernommenen Möbel sowie den Kaufpreis schriftlich festzuhalten. ·         Den Kaufpreis erst bezahlen, wenn der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt. ·         Wirkt der verlangte Preis überhöht, sollten Nachmieter den Zeitwert der Möbel prüfen und sich Anschaffungsbelege oder Rechnungen zeigen lassen. ·         Soll der Vormieter früher ausziehen, ist ein Mietaufhebungsvertrag mit dem Vermieter der richtige Weg - nicht eine unzulässige Abstandszahlung.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260908_kvp.mp3

  2. 1. Sept.

    Wirtschaftsnews vom 01. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Gekündigt vom eigenen Versicherer: Warum jetzt schnelles Handeln zählt   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}   Die meisten wissen: Eine Versicherung kann man natürlich selbst kündigen. Weniger bekannt ist, dass nach einem regulierten Schadenfall auch der Versicherer den Vertrag beenden kann. Das gilt in vielen Sparten – von der Hausrat- und Haftpflicht- bis zur Kfz-Versicherung. „Eine Kündigung des Versicherers sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen, sondern zum Anlass, rasch selbst aktiv zu werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn andere Anbieter werten eine Kündigung häufig als Zeichen für ein erhöhtes Risiko. Sie halten sich mit neuen Angeboten zurück oder gewähren nur noch stark eingeschränkte Leistungen. Im schlimmsten Fall findet sich gar kein neuer Versicherer. „Eine Kündigung muss jedoch nicht immer das Ende des Vertrags bedeuten. In manchen Fällen sind Versicherer bereit, einen bestehenden Vertrag fortzuführen, wenn bestimmte Anpassungen vorgenommen werden“, so der BdV. Mithilfe einer Vertragssanierung lässt sich zum Beispiel eine Selbstbeteiligung einführen oder eine bereits vereinbarte Selbstbeteiligung für eine gewisse Zeit erhöhen. Auch der Ausschluss einzelner Leistungen kann im Einzelfall eine Lösung sein – sofern der übrige Schutz bestehen bleibt und das ausgeschlossene Risiko tragbar ist. Notfalls lässt sich auf den Schutz für ein mitversichertes Fahrrad in der Hausratversicherung verzichten. Ganz anders liegt der Fall, wenn ein Versicherer anbietet, künftig Leitungswasserschäden aus der Wohngebäudeversicherung auszuklammern. Ein solches Angebot sollten Versicherte ausschlagen. Bleibt der Versicherer hart und ist zu keiner Anpassung bereit, führt oft ein anderer Weg zum Ziel: die sogenannte Kündigungsumkehr. Der Gedanke dahinter ist, dem Versicherer zuvorzukommen. Die versicherte Person kündigt selbst, noch ehe die Kündigung des Versicherers greift. Wer als Kündigender auftritt statt als Gekündigter, hat in der Regel bessere Karten bei der Suche nach dem nächsten Anbieter. Ob das gelingt, hängt allerdings von der Art der Kündigung ab. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Versicherer sind Versicherte auf das Entgegenkommen ihres Versicherers angewiesen und sollten aktiv das Gespräch suchen. Günstiger liegt der Fall bei einer außerordentlichen Kündigung, etwa infolge eines Schadenfalls: „Dann können Versicherte selbst kündigen und den Zeitpunkt so wählen, dass ihre Kündigung vor der des Versicherers wirksam wird. Denn bei wechselseitigen Kündigungen gilt stets die, die zuerst wirksam wird. Wer anschließend einen neuen Vertrag abschließen möchte, sollte frühere Schäden oder Kündigungen korrekt im Antrag angebe. Falsche Angaben können später den gesamten Versicherungsschutz gefährden.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260901_kvp.mp3

  3. 28. Aug.

    Wirtschaftsnews vom 28. August 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Kartenzahlung im Handel fest verankert - girocard verzeichnet Höchstwerte bei Terminals      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Ich persönlich bin ein großer Fan der Kartenzahlung, sei es mit Kreditkarte, oder mit girocard. Mir ist es ein Grauen, wenn vor mir an einer Kasse der Kunde anfängt, nach Kleingeld zu suchen, um seine Einkäufe zu bezahlen. In gefühlt acht von zehn Fällen reicht das Klimpergeld nicht aus und am Ende wird doch ein großer Schein gezückt. Das kostet Zeit ohne Ende und ich habe das Vergnügen fast immer dann, wenn ich grade Tiefkühlware kaufe, die zügig wieder in den Tiefkühlschrank gehört. Daher hat mir die folgende Meldung der EURO Kartensysteme GmbH ausgesprochen gut gefallen. Denn im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die girocard ein neues Akzeptanzhoch: 1.397.000 Terminals stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Bezahlen zur Verfügung. Somit steigt die Anzahl der Bezahlpunkte im Vergleich zum Vorjahr um 11,1 Prozent (1. Halbjahr 2025: 1.257.000). Wie häufig die Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen an der Ladenkasse gezückt wird, zeigen die Transaktionszahlen: Im ersten Halbjahr 2026 hieß es dort rund 4,21 Milliarden Mal "Mit girocard, bitte!" - ein Plus von 4,0 Prozent (1. Halbjahr 2025: 4,04 Milliarden). Der damit erzielte Umsatz erhöht sich um 0,8 Prozent auf 151,9 Milliarden Euro (1. Halbjahr 2025: 150,7 Milliarden Euro). Alltagsbegleiter auch für kleine Beträge Kundinnen und Kunden nutzen ihre girocard auch bei niedrigen Bezahlbeträgen gerne: Im ersten Halbjahr liegt der Durchschnittsbon nur noch bei 36,12 Euro (1. Halbjahr 2025: 37,28 Euro). Ich zahle selbst bei Minimalbeträgen gerne mit der Karte, selbst wenn diese unter fünf Euro liegen.  Ob mit der Karte, dem Smartphone oder der Smartwatch: Kontaktlose Zahlungen sind im Juni mit rund 92 Prozent aller Transaktionen längst der Standard beim Bezahlen (Juni 2025: 88 Prozent). Nahezu alle Terminals bieten diese bequeme Möglichkeit inzwischen an. girocard-Akzeptanz auf Wachstumskurs Im ersten Halbjahr 2026 erhöhte sich die Zahl der aktiven Terminals mit girocard-Akzeptanz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um die genannten 11,1 Prozent, nachdem das Wachstum von 2024 auf 2025 noch bei 6,2 Prozent lag. somit hat diese Entwicklung deutlich an Tempo gewonnen. Dies liegt auch am wachsenden Interesse von internationalen Anbietern, die auf Nachfrage des hiesigen Handels sowie dessen Kundschaft reagieren und die girocard in ihr Portfolio integrieren.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260828_kvp.mp3

  4. 25. Aug.

    Wirtschaftsnews vom 25. August 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Berufsunfähigkeit: fünf wichtige Fakten zur Absicherung   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Mit dem Start der Ausbildung oder des Studiums beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Doch unabhängig davon, ob der Berufseinstieg gerade bevorsteht oder bereits Berufserfahrung vorhanden ist: Die eigene Arbeitskraft zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen für finanzielle Sicherheit. Wer seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr ausüben kann, muss häufig auch mit Einkommenseinbußen rechnen, sagt man bei der LVM-Versicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) federt eben dieses Risiko ab. Sie greift in Form einer monatlichen Rente, wenn die berufliche Tätigkeit dauerhaft eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist. Worauf es bei dieser Absicherung ankommt, erklären diese fünf wichtigen Fakten. Fakt 1: Wer früh abschließt, zahlt oft weniger Je jünger eine Person beim Vertragsabschluss ist, desto günstiger fallen die Beiträge häufig aus. Diese Konditionen gelten in der Regel für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Wer sich früh um seine Absicherung kümmert, kann daher oft langfristig von niedrigeren Beiträgen profitieren. Fakt 2: Wer früh abschließt, hat bessere Chancen auf umfassenden Schutz Neben dem Alter spielt auch der Gesundheitszustand beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle. Versicherer prüfen vor Vertragsabschluss verschiedene Gesundheitsangaben, um das individuelle Risiko einzuschätzen. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass bereits gesundheitliche Beschwerden oder Vorerkrankungen vorliegen, die sich auf die Versicherbarkeit oder die Vertragsbedingungen auswirken können. Fakt 3: Ehrliche Gesundheitsangaben zahlen sich aus Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte Gesundheitsfragen sorgfältig und vollständig beantworten. Denn unvollständige oder fehlerhafte Angaben können später zu Problemen bei der Leistungsprüfung führen. Fakt 4: Psychische Erkrankungen an erster Stelle Viele Menschen verbinden Berufsunfähigkeit vor allem mit schweren Unfällen. Tatsächlich sind jedoch psychische Erkrankungen die häufigste Ursache. Im Jahr 2026 gingen rund 32 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit auf psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems zurück. Dazu zählen unter anderem Depressionen, Burn-out oder Angststörungen. Fakt 5: Ein guter Vertrag schützt den ausgeübten Beruf Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht nur auf die Höhe der versicherten Rente an. Ebenso wichtig sind die Vertragsbedingungen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten insbesondere auf den sogenannten "abstrakten Verweisungsverzicht" achten: Dieser stellt sicher, dass die Versicherung die versicherte Person nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann, den sie theoretisch noch ausüben könnte.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260825_kvp.mp3

  5. 21. Aug.

    Wirtschaftsnews vom 21. August 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Gaspreise erreichen neues Hoch – Grundversorgung wird für Haushalte zur Kostenfalle   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Die Gaspreise für Neukundinnen und Neukunden sind auf den höchsten Stand seit fast dreieinhalb Jahren gestiegen. Die günstigsten von Finanztip empfohlenen Gastarife mit zwölf Monaten Preisgarantie kosten aktuell im Schnitt 11,56 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Im Februar 2026, vor Beginn des Iran-Kriegs, lag der Gaspreis noch bei rund 9,4 ct/kWh – das entspricht einem Anstieg von rund 23 Prozent. Für einen Beispielhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh bedeutet allein ein Preisanstieg um 2 ct/kWh Mehrkosten von rund 300 Euro pro Jahr. Wer mit Gas heizt, sollte deshalb vor dem Winter seinen aktuellen Tarif prüfen – und erwägen, jetzt einen neuen Vertrag mit Preisgarantie abzuschließen. Besonders Haushalte in der teuren Grundversorgung können durch einen Anbieterwechsel weiterhin mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Noch Anfang März lagen die Gaspreise deutlich niedriger als jetzt: Empfehlenswerte Tarife mit zwölf Monaten Preisgarantie kosteten im Durchschnitt 9,34 ct/kWh. Am 17. März waren es infolge des starken Anstiegs bereits 10,47 ct/kWh. Aktuell liegt der Durchschnittspreis bei 11,56 ct/kWh – so hoch wie seit Anfang März 2023 nicht mehr. Damals lag der Gaspreis bei 12,05 ct/kWh. Krise im Nahen Osten treibt Gaspreise Hintergrund des jüngsten Preisanstiegs sind unter anderem die gestiegenen Preise am europäischen Gasmarkt. „Deutschland ist bei seiner Gasversorgung zwar nicht unmittelbar von Lieferungen aus dem Nahen Osten abhängig“, sagt man bei Finanztip. „Trotzdem schlagen die dortigen kriegerischen Auseinandersetzungen auf die Preise an den internationalen Gasmärkten durch – und belasten nun auch die deutschen Gaskundinnen und -kunden.“ Der Preis am niederländischen Handelsplatz TTF ist ein wichtiger Referenzwert für den europäischen Gaspreis. Dort lagen die Gaspreise während des vergangenen Winters noch relativ stabil bei rund 30 Euro je Megawattstunde (Euro/MWh). Seit Beginn des Iran-Kriegs schwanken sie stark um rund 50 Euro/MWh. Entwicklung der Gaspreise unklar – jetzt Tarife vergleichen Finanztip empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor dem Winter die Preise in ihrem laufenden Gastarif mit den aktuellen Angeboten zu vergleichen.  Wer für den kommenden Winter Planungssicherheit möchte, kann sich jetzt einen Tarif mit zwölf Monaten Preisgarantie sichern. Darauf zu setzen, dass Gas kurzfristig wieder deutlich billiger wird, ist eine Wette.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260821_kvp.mp3

  6. 18. Aug.

    Wirtschaftsnews vom 18. August 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     TÜV SÜD gibt coole Ratschläge zum Kauf von Eismaschinen      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Ob cremiges Pistazieneis, fruchtiges Sorbet oder proteinreicher Frozen Yogurt - selbst gemachtes Eis erlebt seit einiger Zeit einen regelrechten Boom. Moderne Eismaschinen versprechen schnellen Eisgenuss zu Hause und ermöglichen es, Zutaten individuell auszuwählen und auf persönliche Vorlieben abzustimmen. Das Spektrum reicht dabei von kompakten Geräten mit Kühlbehälter bis hin zu Modellen mit integriertem Kompressor. Worauf Verbraucher beim Kauf achten sollten, erklärt der TÜV SÜD. Denn nicht jede Eismaschine passt zu jedem Haushalt, sagt man dort. "Entscheidend ist vor allem, wie häufig das Gerät genutzt wird und welche Ansprüche die Verbraucher an Komfort, Kapazität und Zubereitung haben." Schnell einsatzbereit oder platzsparend? Grundsätzlich wird zwischen Eismaschinen mit integriertem Kompressor und Geräten mit vorgekühltem Behälter unterschieden. Kompressor-Modelle übernehmen die Kühlung selbstständig und können jederzeit verwendet werden. Das spart Vorbereitungszeit. Je nach Modell und Rezept ist das Eis häufig nach etwa 20 bis 40 Minuten fertig. Dafür benötigen die Geräte mehr Platz in der Küche und sind oft teurer in der Anschaffung. Modelle mit Kühlbehälter sind kompakter und günstiger, erfordern aber etwas Vorlaufzeit. Der Behälter muss vor der Nutzung mehrere Stunden ins Gefrierfach gelegt werden, weshalb dafür ausreichend Platz vorhanden sein sollte. Für ein gutes Ergebnis sollten außerdem die Zutaten und die Eismasse vor der Zubereitung gut durchgekühlt sein. Die eigentliche Zubereitung dauert je nach Gerät und Rezept meist etwas länger. Die passende Größe für den eigenen Bedarf Viele Verbraucher orientieren sich zunächst an der Leistung oder an Zusatzfunktionen. Im Alltag ist allerdings häufig entscheidender, wie viel Eis tatsächlich benötigt wird. Kleine Geräte eignen sich gut für einzelne Portionen oder kleinere Haushalte. Familien oder Haushalte mit mehreren Personen profitieren dagegen von einem größeren Fassungsvermögen. Gleichzeitig benötigen größere und leistungsstärkere Geräte meist mehr Platz und sind während des Betriebs oft deutlich zu hören. "Wer nur gelegentlich Eis zubereitet, muss nicht zwingend zu einem größeren Modell mit Kompressor greifen", so der TÜV SÜD. Reinigung und Hygiene nicht unterschätzen Da bei der Eisherstellung häufig Milchprodukte, Sahne oder frische Zutaten verarbeitet werden, spielen Reinigung und Hygiene eine wichtige Rolle. Verbraucher sollten deshalb darauf achten, dass sich alle relevanten Teile möglichst leicht reinigen lassen. Herausnehmbare und spülmaschinengeeignete Komponenten erleichtern die Reinigung deutlich.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260818_kvp.mp3

  7. 11. Aug.

    Wirtschaftsnews vom 11. August 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute:    Einschulung: Welche Versicherungen jetzt wichtig sindBund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungen Kinder zum Schulstart (nicht) brauchen   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} In vielen Bundesländern enden bald die Sommerferien und für angehende Erstklässler und ihre Familien beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Eltern und Großeltern fragen sich daher, welche Versicherungen jetzt wichtig werden. „Zunächst ist eine gute Absicherung der Eltern entscheidend“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Sie sollten insbesondere gegen die finanziellen Folgen eines Todesfalls oder eines dauerhaften Verlusts ihrer Arbeitskraft versichert sein.“ Hierfür sind eine Risikolebensversicherung sowie eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung geeignet. Für alle Familien unverzichtbar – auch unabhängig vom Schulstart – ist die private Haftpflichtversicherung. Wenn Familienmitglieder Dritte schuldhaft schädigen, kommt sie für die Folgekosten auf. „In einem Familientarif sollten auch Schäden durch deliktunfähige Kinder eingeschlossen sein“, sagt der BdV. So sind auch Schäden abgesichert, die Kinder unter sieben Jahren bzw. unter zehn Jahren im Straßenverkehr verursacht haben. Wenn all diese Absicherungen bestehen, sollte zudem die Absicherung des Kindes gegen Invalidität geprüft werden. „Wenn Eltern beruflich kürzertreten müssen, um sich um ihr dauerhaft beeinträchtigtes Kind zu kümmern, gehen damit auch finanzielle Einbußen einher. Hier kann eine Pflegetagegeldversicherung helfen“, so der BdV. Diese wichtige Absicherung zahlt bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit des Kindes ein lebenslanges Tagegeld. Die Höhe der Versicherungsleistung sollte so gewählt werden, dass zumindest ein Elternteil die Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung des Kindes reduzieren kann. Eine weitere Absicherung, die schon für Kinder sinnvoll sein kann ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Schülerinnen und Schüler. Früh abgeschlossen kann die BU für Kinder viele Vorteile bieten, denn der Abschluss ist in jungen Jahren meist unkomplizierter. Bei der Wahl des passenden Tarifs zählen viele Details. Wichtig sind insbesondere eindeutige Bedingungen zur Berufsunfähigkeit bei Schülerinnen und Schülern und flexible Möglichkeiten zur Anpassung des Vertrags - beispielsweise durch Nachversicherungsgarantien und Dynamisierungen. Eltern sollten sich vor dem Abschluss unbedingt anbieterunabhängig von Fachleuten wie spezialisierten Versicherungsberatern oder Versicherungsmaklern beraten lassen. Kombiprodukte sind für die Absicherung von Kindern keine gute Wahl.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260811_kvp.mp3

  8. 7. Aug.

    Wirtschaftsnews vom 07. August 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:      Neues BGH-Urteil: Riester-Bausparer sollten Jahresentgelte zurückfordern     Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Riester-Bausparer können unzulässige Gebühren zurückfordern. Der unabhängige Geldratgeber Finanztip stellt dafür ein Musterschreiben bereit. Damit können Betroffene Jahresentgelte aus den vergangenen Jahren zurückverlangen. Diese können pro Vertrag inklusive Verzugszinsen durchaus bei 100 Euro liegen. Laut jüngsten Zahlen gibt es rund 1,5 Mio. Riester-Bausparverträge. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Jahresentgelte, mit denen Bausparkassen ihre Vertragsverwaltung auf die Kunden abwälzen, sind auch bei Riester-Bausparverträgen unzulässig (Az. XI ZR 83/25). Viele Bausparkassen hatten die Erstattung von Entgelten nach einem vergleichbaren Urteil des BGH zu ungeförderten Bausparverträgen aus dem Jahr 2022 bislang für Riester-Bausparer abgelehnt. Bei Riester-Bausparverträgen, so brachten sie vor, seien solche Entgelte gesetzlich erlaubt. Mit dem Urteil ist diese Rechtsfrage nun geklärt. „Das Urteil schafft endlich Klarheit. Wer einen Riester-Bausparvertrag bespart und Gebühren bezahlt hat, sollte das Geld jetzt zurückfordern”, sagt man bei Finanztip. Mit dem Musterschreiben von Finanztip lässt sich der Anspruch schnell und einfach geltend machen. Bauspargebühren zurückfordern Betroffene sollten die jährlichen Kontoauszüge ihres Riester-Bausparvertrags prüfen und nach Bezeichnungen wie „Jahresentgelt” suchen. Die Gebühr wird in der Regel jährlich abgebucht. Gebühren aus der Ansparphase der Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 können zurückverlangt werden. Ein Beispiel: Wurden in der Ansparphase für die Verwaltung des Vertrags jährlich 24 Euro erhoben, wären das über die vier Jahre gerechnet 96 Euro. Hinzu kommen Verzugszinsen, die die Bausparkasse zusätzlich zahlen muss. Diese müssen fünf Prozentpunkte über dem Basiszins liegen. Aktuell liegt dieser bei 1,52 Prozent pro Jahr, dem Betroffenen stehen dann 6,52 Prozent Jahreszins zu. Lehnt die Bausparkasse die Rückerstattung ab, sollten sich Verbraucher an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Hintergrund Bereits 2022 hatte der BGH entschieden, dass entsprechende Jahresentgelte bei klassischen Bausparverträgen unzulässig sind. Das aktuelle Urteil stellt nun klar, dass dieser Grundsatz auch für Riester-Bausparverträge gilt.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260807_kvp.mp3

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