Warum eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gegen den Willen des Betroffenen nicht automatisch eine Zwangsbehandlung beinhaltet
Zum Schutz von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen und zum Schutz der Bevölkerung kann nach dem Psych-KG die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gegen den Willen eines Betroffenen angeordnet werden. Dabei muss eine unmittelbare Fremd- oder Eigengefährdung bestehen, ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorliegen und eine richterliche Anhörung bzw. Anordnung erfolgen. Diese Zwangsunterbringung bedeutet aber nach der aktuellen Rechtsprechung keinesfalls, dass auch eine Zwangsmedikation vorgenommen werden darf. Dies mag auf den ersten Blick kontraintuitiv sein: Warum sollte ein psychisch kranker Mensch, der gegen seinen Willen zu seinem Schutz und zu seinem Wohl in einer Klinik eingesperrt wird nicht auch die entsprechende bestmögliche medizinische Behandlung erhalten, auch wenn er diese zum aktuellen Zeitpunkt nicht wünscht?
Über dieses spannende und diskussionswürdige Thema im Spannungsfeld zwischen dem Ziel einer möglichst raschen Genesung und einer möglichst vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung sprechen wir in diesem Podcast mit Simon Kurzhals, Oberarzt einer psychiatrischen Akutstation in Essen.
Viel Spaß beim Hören!
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Informationen
- Sendung
- HäufigkeitHalbwöchentlich
- Veröffentlicht4. Februar 2023 um 09:00 UTC
- Länge36 Min.
- Folge307
- BewertungUnbedenklich