Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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- Istruzione
Es geht hier um die Erklärung von arbeitsrechtlichen Begriffen, wie Abfindung, Abmahnung, Kündigung und Befristung in einfacher verständliche Sprache. Darüber hinaus stelle ich auch regelmäßig neue Entscheidungen zum Arbeitsrecht dar und erläutere häufige Irrtümer und gebe Tipps.
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"Ich verzichte auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage."
- Verzicht auf Erhebung der Kündigungsschutzklage
- BAG: hohe Anforderungen
- angemessene Gegenleistung muss erfolgen
1. Fall des BAG: (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2014, 2 AZR 788/13
einfacher Klageverzicht auf Kündigungsbestätigung unwirksam
- „Ich (Arbeitnehmer) bestätige, dass ich weitergehende Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung nicht mehr gegen die Firma F habe. Eine Kündigungsschutzklage werde ich nicht erheben; eine bereits erhobene Kündigungsschutzklage werde ich unverzüglich zurücknehmen.“
2. Fall des BAG: Bundesarbeitsgericht vom 24.09.2015, 2 AZR 347/14
- im Abwicklungsvertrag mit Gegenleistung „gutes Zeugnis“ ebenfalls unwirksam (BAG vom 24.09.2015, 2 AZR 347/14)
Artikel:
1. Zugang einer Kündigung und Kündigungsbestätigung
2. Abwicklungsvertrag und Verzicht auf Klage
3. Verzicht vor Zugang der Kündigung auf Klage?
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin
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10405 Berlin
Tel.: 030 74923060
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Alles muss schriftlich sein?
Schriftform ist im Arbeitsrecht die Ausnahme
- für Kündigung und Aufhebungsvertrag vorgeschrieben
- nicht über für den Arbeitsvertrag (trotz des Nachweisgesetzes)
- Ausschlussklauseln: Schriftform - unwirksam / Textform (§ 126 b BGB) notwendig
- Schriftformklauseln im Arbeitsvertrag:
- Individualabrede geht immer vor (§ 305b BGB)
- einfache Schriftformklausel ist unwirksam
Artikel:
Schriftformklauseln im Arbeitsvertrag
Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - Prenzlauer Berg
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Vorfälle auf Sylt - „Ausländer raus!“ - fristloser Kündigungsgrund?
- Gegröle: „Ausländer raus!“ - fristloser Kündigungsgrund?
- außerordentliche Kündigung - wichtiger Grund
- hohe Anforderungen an einen Kündigungsgrund
- privat ist privat (keine Arbeitsleistung)
- außerdienstliches Verhalten muss Auswirkungen auf Arbeitgeber haben
- Zweifel bestehen daran
- Berichterstattung und Druck auf Arbeitgeber - Frage der Vorhersehbarkeit
- wenn nicht vorhersehbar, keine Auswirkung (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil 21.03.2019, Az.: 13 Sa 371/18)
Artikel:
1. fristlose Kündigung
2. fristlose Kündigung und Sperrzeit
3. Kündigung - 5 Gründe
Homepage: -
Der Rote-Hosen-Fall!
aktuelle Entscheidung des LAG Düsseldorf
- Arbeitnehmer wollte keine rote Hose (Arbeitskleidung tragen)
- 2 Abmahnungen, dann ordentliche Kündigung
- Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Düsseldorf gaben dem Arbeitgeber Recht
Link zur Pressemitteilung:
https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/Nr_07_24/index.php
Artikel:
1. ordentliche Kündigung
2. fristlose Kündigung
3. Abfindungsrechner
Homepage:
https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/ -
LAG Berlin-Brandenburg - 13. Monatsgehalt abhängig vom Betriebsergebnis?
In dieser Folge bespreche ich ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23. Februar 2024 – 12 Sa 864/23).
Urteil
Sie erfahren in dieser Folge, warum klare und verständliche Vertragsklauseln entscheidend sind und welche rechtlichen Anforderungen an Leistungsprämien gestellt werden.
Problem: Unbestimmtheit einer Klausel zur Leistungsprämie
- was heißt "in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis"?
- Transparenzgebot und Bestimmtheitsgebot nach § 307 BGB
- bei unwirksamer Klausel besteht hier ein Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt trotz negativer Betriebsergebnisse
Leitsatz der Entscheidung
Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die die Zahlung einer Leistungsprämie oder eines 13. Gehalts von einem nicht näher definierten Betriebsergebnis abhängig macht, ist wegen Unbestimmtheit und Intransparenz unwirksam. Der Kläger hat daher Anspruch auf das volle 13. Monatsgehalt.
Artikel:
1. Rückzahlungsvereinbarung - was ist zu beachten?
2. Sonderzahlungen vom Arbeitgeber
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Anwalt Arbeitsrecht Berlin
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BAG- Corona Quarantäne und Lohnfortzahlung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2024 – 5 AZR 234/23
- 1. Problem = Quarantäneanordnung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- 2. Problem = fehlende Impfung = grobes Verschulden ?
- 3. Problem = Zurückbehaltungsrecht wegen fehlender AU-Bescheinigung im Original
1. Pressemitteilung des BAG
2. Gesetzestext des § 3 Entgelftfortzahlungsgesetz
3. Artikel:
a. falscher Coronatest aus dem Internet und Kündigung
b. Schmerzensgeldanspruch gegen Arbeitgeber bei Infektion durch Corona im Betrieb?
c. Impfpass gefälscht - Kündigung möglich?
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