Die Pandemie hat uns weiter fest im Griff. Viele Unternehmen kämpfen daher seit Monaten mit Umsatzeinbußen und Verlusten. Die Bundesregierung hat daher versucht den betroffenen Unternehmen mit der Überbrückungshilfe II unter die Arme zu greifen. Beihilfen konnten beantragt werden, wenn ein Umsatzrückgang von mindestens 30% vorlag. An dieser Vorgehensweise stört sich nun die EU. Laut Beihilfe-Verordnung reicht der Umsatzrückgang an sich nicht aus. Antragsberechtigt sind demnach nur Unternehmer, die auch Verluste machen. Mehr dazu in der neuen Folge...
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- Uscita17 gennaio 2021 17:00 UTC
- Durata5 min
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