#129: Fitnessstudio & Sport steuerlich absetzen: Was geht und was nicht?

Sei doch nicht besteuert!

Sportliche Aktivitäten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt sein – doch nicht jede Ausgabe lässt sich absetzen. In dieser Podcast-Folge klären wir, welche steuerlichen Regeln für Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Sportvereine und betriebliche Gesundheitsförderung gelten.

Erfahren Sie:

  • Warum Mitgliedsbeiträge an Sportvereine nicht als Spende abziehbar sind (§ 10b Abs. 1 Satz 7 EStG).
  • Ob Fitnessstudio-Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden und warum das BFH-Urteil vom 21.11.2024 – VI R 1/23 den steuerlichen Abzug meist ausschließt.
  • Welche steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse es für Sportangebote gibt und wann die 600-Euro-Freigrenze nach § 3 Nr. 34 EStG gilt.
  • Warum Firmenfitness-Angebote oft steuerpflichtiger Arbeitslohn sind und die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nur unter bestimmten Voraussetzungen greift.
  • Ob Fitnessstudios Umsatzsteuer zahlen müssen und wann der ermäßigte Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG für Saunen oder Heilbäder gilt.
  • Welche Urteile zur Steuerpflicht von betrieblichen Sportanlagen, Firmenläufen oder Golfclub-Mitgliedschaften existieren und welche steuerlichen Fallstricke drohen (z. B. BFH-Urteil vom 21.03.2013, BStBl II S. 700 zur steuerpflichtigen Übernahme von Golfclub-Beiträgen). Zum Abschluss werfen wir einen Blick darauf, welche steuerlichen Vorteile Unternehmen für ihre Mitarbeiter schaffen können – und warum es oft komplizierter ist, als es auf den ersten Blick scheint. Egal ob Fitnesstudio-Mitgliedschaft, betriebliche Gesundheitsförderung oder Firmenläufe – wir zeigen, worauf Sie achten müssen, um steuerlich auf der sicheren Seite zu bleiben!

Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/

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