Im heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) (I R 35/20 „Wächtler“) hat dieser im Nachgang zur EuGH-Entscheidung „Wächtler“ entschieden, dass die im Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verbürgte Niederlassungsfreiheit zwar nicht der Festsetzung der Wegzugssteuer entgegensteht, wohl aber nach einer zinslosen Stundung verlangt, bis die bis zum Zeitpunkt des Wegzugs entstandenen Wertzuwächse realisiert worden sind. Prägnant argumentiert der Bundesfinanzhof anhand der EuGH-Entscheidung „Wächtler“, dass eine Wegzugssteuer ohne zinslose Stundungsmöglichkeit die Rechte aus dem Freizügigkeitsabkommen verletzt. Dies muss auch für Wegzüge innerhalb der EU gelten. Gespannt kann man auf die Reaktion von Finanzverwaltung und Gesetzgeber sein. Die klare Entscheidung wirft auch Fragen auf, welche weiteren Verschärfungen der Wegzugssteuer zum 1.1.2022 ggfs. ebenfalls die EU-rechtlichen Vorgaben verletzen. Als vertraute Stimme aus TAXpod-Episoden vergangener Jahre wieder mit dabei ist FGS-Partner und Wegzugs-Experte Nils Häck. Viel Spaß beim Hören!
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المعلومات
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- معدل البثيتم التحديث شهريًا
- تاريخ النشر٢٩ جمادى الآخرة ١٤٤٥ هـ في ١:٤٠ م UTC
- مدة الحلقة٢٠ من الدقائق
- الموسم٦
- الحلقة١
- التقييمملائم